Offenstall für Pferde

Antworten: 9
  20-11-2013 21:24  Weinhofer72
Offenstall für Pferde
Hallo, ein Freund möchte einen Offenstall für Pensionspferde machen. Da sind uns einige Fragen aufgetreten.

Genehmigung?
Wie viel m² für 6 Pferde?
Misthaufen bei Matrazenstreuhaltung?
und auf was sollten wir sonst noch achten?

mfg

  21-11-2013 07:59  pur
Offenstall für Pferde
Guten Morgen,
ich würde auf die 20% MwSt die möglicherweise ab 2014 zu entrichten sind, achten.
mfg

  21-11-2013 09:15  wanda200
Offenstall für Pferde
Hallo!

Also unsere Erfahrung hat gezeigt:
* Möglichst keine Sackgassen
* Ausweichmöglichkeiten schaffen
* Ecken (vor allem Spitzwinkel) vermeiden
* je nach Rasse und Gefräßigkeit eventuell Fressstände einplanen um ruhiges Fressverhalten zu ermöglichen und Rationen besser einteilen zu können
* Wasser frostsicher??
* auch nur das Abmisten von Haufen ergibt auch jede Menge Mist
* Boden vom Auslauf befestigen - sonst gibts Gatsch
* Geduld bei der Eingewöhnung - möglichst vorher auf großer Fläche Rangordnungskonflikte austragen lassen.
* Platzbedarf je nach Herdenharmonie verschieden - jedoch auf keinen Fall Platz sparen!! (haben leider noch nie nachgerechnet, wie viel m2 es wirklich sind...)

Hoff das hilft euch a bissl weiter...

LG Wanda



  21-11-2013 10:55  Gigasgagasmann
Offenstall für Pferde
Eine gute Seite als Inspiration: (man muß natürlich nicht alles umsetzen)
http://www.offenstallkonzepte.com/
http://www.youtube.com/user/Offenstall/videos
 


  21-11-2013 13:39  AnimalFarmHipples
Offenstall für Pferde
Einerseits ist zu unterscheiden, ob es sich um eine landwirtschaftliche oder um eine gewerbliche Pferdehaltung handelt ...

"Auf landwirtschaftliche Pferdeeinsteller, die mit der Pensionstierhaltung die Gewerblichkeitsgrenzen nach der Gewerbeordnung überschreiten, weil diese Tätigkeit nicht mehr im Rahmen einer Nebentätigkeit erfolgt, kommen gehäuft neue Probleme zu. Die Behörde prüft verstärkt, ob die Pferdeeinstellung noch als landwirtschaftliche Nebentätigkeit gilt. Das trifft in der Regel nur noch dann zu, wenn die Einnahmen aus der Pferdeeinstellung nicht mehr als 25 % der gesamten Erlöse des landwirtschaftlichen Betriebes betragen.

Wird von der Behörde festgestellt, dass dieser Rahmen nachhaltig überschritten wurde, braucht der Betrieb eine Gewerbeberechtigung und somit eine Betriebsanlagengenehmigung. Steht der Pferdestall im Grünland muss sich der Landwirt um eine Umwidmung bemühen. Ist eine solche rechtlich nicht zulässig, droht ein Abbruchbescheid oder zumindest die Aufgabe bzw. Einschränkung der Pensionstierhaltung.

Um solche existenzvernichtende behördliche Maßnahmen nicht Realität werden zu lassen, müsste man die Gewerbeordnung novellieren und die Ausnahmen für die Pensionspferdehaltung durch Landwirte erweitern. Eine Basis für die zulässige Anzahl der eingestellten Tiere könnte die selbstbewirtschaftete landwirtschaftliche Fläche, die der Pferdewirtschaft dient, bilden. Es muss bloß die hiefür notwendige Mehrheit im Parlament gefunden werden."
 

  21-11-2013 13:49  AnimalFarmHipples
Offenstall für Pferde
... andererseits ist die Tierhaltungs-Gewerbeverordnung zu beachten (uzw. auch, wenn keine "gewerbliche" sondern eine landwirtschaftliche Pferdehaltung vorliegt, weil "gewerblich" im Sinne dieser Verordnung nicht auf das Gewerberecht abstellt, sondern auf die "regelmäßige Erzielung von Einkünften") ...
 

  21-11-2013 13:51  AnimalFarmHipples
Offenstall für Pferde
... weitere Haltungsanforderungen (Stallgrößen etc.) ergeben sich aus der 1. Tierhaltungsverordnung ...
 

  21-11-2013 13:54  AnimalFarmHipples
Offenstall für Pferde
... bezüglich Mistplatz ist wasserrechtlich eine bauliche Vorkehrung gegen Grundwasserverunreinigung nötig.
Die Einstufung als Landwirtschaft bzw. landwirtschaftl. Nebengewerbe oder als Gewerbe spielt neben dem Steuer- und dem Baurecht vor allem auch für die Sozialversicherungspflicht eine Rolle.

Ich bin persönlich vom Vorhaben, ein paar Pferde einzustellen, aufgrund der diversen steuer-, gewerbe- und sozialversicherungsrechtlichen Hürden wieder abgekommen.
Die Finanz hat das Vorhaben bei einer Betriebsprüfung als "Liebhaberei" eingestuft und mich durch Rückforderungen von ESt-Guthaben fast in den Konkurs geschickt und die SVB- oder SVA-Vollversicherung wäre mit bloß ein paar Einstellern auch nicht finanzierbar.
Da bleib ich lieber Hobbylandwirt und stelle allenfalls noch zum "Selbstkostenpreis", also ohne Einkommenserzielungsabsicht, Pferde ein.

In einem mir bekannten Fall ist ein von einem Landwirt ins Grünland gepflanzter großer Reitstall mit Hallen, Stallungen etc. schon seit Jahren von einem Abbruchsbescheid bedroht, weil er trotz nahezu 100%-iger Eigenerzeugung des Grundfutters nachträglich als Gewerbe eingestuft wurde. Die Verfahren laufen zwar noch, es schaut aber gar nicht gut aus ...

  21-11-2013 14:03  Christoph38
Offenstall für Pferde
spezielle Versicherung

  21-11-2013 14:07  pur
Offenstall für Pferde
Unterscheiden, ja schon, aber auch:wenn der Umsatz aus der Pferdehaltung + Einheitswert LW über 30 000€ kommen, muß eine MwSt von 20% abgeführt werden (von den Einnahmen aus der Pferdehaltung). Es laufen zwar Verhandlungen, einigt man sich aber nicht, so ist mit 2014 eine MwSt abzugeben.
Genauere Auskunft kann man bei der Landeslandwirtschaftskammer St.Pölten in der Steuerabteilung erhalten. Alles andere ist reine Spekulation. Auch auf der Seite der LK erfährt man einiges dazu.
Das oben geschriebene gilt für die Pensionspferdehaltung.




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