Antworten: 6
  08-11-2013 17:08  Steyr MT
Straße Gebäude
Ich möchte ein Zubau am Stall machen weiß wer wie viele Meter er von der Straße entfernt sein muss ?

  08-11-2013 17:14  MG123
Straße Gebäude
hallo
Die Baubestimmungen sind in jedem Bundesland unterschiedlich am besten du rufst bei der Gemeinde an

mfg

  08-11-2013 18:11  Hausruckviertler
Straße Gebäude
Bei uns in Oberösterreich liegt es im Ermessen des Bürgermeisters als oberste Baubehörde. Er hat, je nach Gegebeheit, einen Rahmen zwischen 0 und 8 Metern wie nahe er an den Strassebrand bauen lassen kann.
Ich hatte heuer im Frühjahr das selbe Anliegen. !,5 Meter Anbau in Richtung Strasse. Er wurde genehmigt, obwohl der Anbau jetzt nur mehr einen Abstand von 80 cm zum Strassengrund, nicht zur Fahrbahn, hat. Die Strasse macht eine Kurve weg vom Stall, was die Sache erleichtert. In der Innenseite der Kurve ist es problematisch, weil die Sicht dann verstellt ist. Weiters wurde mir eine Traufenhöhe von 5 Metern vorgeschrieben. Erleichtert wurde das Vorhaben bei mir auch deshalb, weil nur ein Eck des Anbaues so nahe der Strasse ist und nicht der Anbau in seiner ganzen Länge. Das hintere Eck ist ca 2,5 Meter von der Strasse entfernt. Hauptkriterien sind die Schneeräumung und die Sicht.

  08-11-2013 19:17  Hans1900
Straße Gebäude
Bei mir wars 1,2m - falls mal ein Gehsteig gemacht werden sollte.


  09-11-2013 13:29  Hausruckviertler
Straße Gebäude
Ich hab noch vergessen zu erwähnen, dass diese Regelung auf jeden Fall für Güterwege gilt. Ob diese auch bei Bezirks, - Landes,- bzw. Bundesstrassen anzuwenden ist, enztieht sich meiner Kenntnis.

  09-11-2013 13:48  Christoph38
Straße Gebäude
Man sollte bei einem Heranbauen an die Strasse auch immer daran denken, dass man bei einer Strasse regelmässig den kürzenen zieht.
Schon aus Eigeninteresse sollte man sich Abstandsunterschreitungen gut überlegen.
Ein paar m2 Grund gespart, kann mitunter den Ärger nicht wert sein, den man später hat.

  09-11-2013 14:35  soamist2
Straße Gebäude
@ hausruckviertler

ich glaube sogar im tiefschwarzen oö ist der bürgermeister gegebenerweise ERSTE aber nicht gleich OBERSTE bauinstanz.



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