Bergung eines Mädreschers

Antworten: 58
  06-10-2013 19:31  wene85
Bergung eines Mädreschers
http://www.ff-edelstauden.at/Bergung-eines-Maehdreschers.335.0.html

Mädrescher Bergung !!!!!

  06-10-2013 20:40  patrick768
Bergung eines Mädreschers
Hallo

Najo mit an anlauf und a bissl an schwung hättas fialeicht gschoft ! owa trozdem leiwond das ma do glei die feiawehr huit

lg Patrick

  06-10-2013 20:49  tch
Bergung eines Mädreschers
Und das siehst Du auf den Photos.....?

tch

  06-10-2013 21:03  patrick768
Bergung eines Mädreschers

ok i hob a bissl übertrieben is schon a wenig steil!


mfg


  06-10-2013 21:09  schellniesel
Bergung eines Mädreschers
@Patrick768

Naja des werdens auch versucht haben weil sonnst müsste in der gegend jeden tag ein Drescher irgendwo rausgeholfen werden müssen...

Oft macht man das auch mit dem Traktor nur wenn da eine Bundestraße vorbeiführt is halt net grad gscheit da mit an Traktor quer Über die Fahrbahn an Drescher rausziehen zu versuchen...

(Steht bei den fotos dabei)

Mfg Andreas

  06-10-2013 21:33  tristan
Bergung eines Mädreschers
das ist ein klarer Missbrauch der Feuerwehr. Wenn keine Gefahr besteht kann der Drescher im Feld verrosten.
Rückwärts wäre der Mähdrescher auch ohne Feuerwehr auf die Straße gekommen.


  06-10-2013 21:36  tch
Bergung eines Mädreschers
Es ist die Entscheidung vom Kommandanten ob er in einem Fall hilft oder nicht!
Kein Missbrauch....

tch

  06-10-2013 21:42  schellniesel
Bergung eines Mädreschers
@tristan

rückwärts wäre der höchstwahrscheinlich nur mit der Ha in der Luft mehr auch nicht...

Mfg Andreas

  07-10-2013 02:27  AnimalFarmHipples
Bergung eines Mädreschers
Gesetzlicher Auftrag besteht dafür keiner. Und wenn sich bei so einem Einsatz jemand verletzt, gilt das auch nicht als Unfall im Sinne des § 176 Abs.1 Z.7 ASVG. Obendrein haftet für Schäden, die bei soetwas verursacht werden, nicht die Gemeinde sondern die Feuerwehr selber.

  07-10-2013 12:37  schellniesel
Bergung eines Mädreschers
Aso!! !! also wärs für die ff rechtlich besser gewesen wenn der lw und der lu da selber herumgemurkst hätten und einen Unfall auf der Bundesstraße provoziert hätten...

Dann wäre auch der Einsatz der ff für den letzten Bürokraten in Ordnung gegangen!!

MfG Andreas

  07-10-2013 13:01  AnimalFarmHipples
Bergung eines Mädreschers
Wieso soll die Allgemeinheit, die den Aufwand der Feuerwehren trägt, für Dinge aufkommen, die weder mit der Feuer- noch mit der Gefahrenpolizei etwas zu tun haben und für die es befugte Gewerbetreibende gibt ?
"In Ordnung gegangen" ist dieser Einsatz wsch. eh, wir sind in Nö auch zu soetwas ermächtigt, aber eben mit den nicht unwesentlichen Einschränkungen, die ich oben dargelegt habe.
Mir ist als Kommandant die Gesundheit meiner Leute und meine persönliche Absicherung gegen Haftungen wichtiger als ohne Not irgendein Fahrzeug ausm Graben zu holen.
Und die Verhinderung von Unfällen auf Bundesstraßen ist Sache der Polizei (außerdem bezweifle ich, daß eine Dreierbesatzung des Rüstfahrzeugs dafür genügt).

  07-10-2013 14:10  Ziegenbua
Bergung eines Mädreschers
Hat jemand eine Ahnung, ob der Grundbesitzer nicht selbst bei der FF ist? Demnach wäre es wohl durchaus angebracht, ihm als Dankeschön für die unzähligen freiwilligen Stunden auch mal selbst zu helfen, auch wenn es nicht direkt in den Einsatzbereich der FF gehört (die Situation mit der Straße daneben mal außen vorgelassen).


  07-10-2013 17:04  kst
Bergung eines Mädreschers
ich kann leider den Link nicht aufmachen, um zu sehen wie gefährlich die Situation war.
Ich bin selbst bei der FF und bei uns gilt noch immer der Grundsatz, dass die Feuerwehr hilft, egal um welchen Notfall es sich handelt.
Und wenn Katzen vom Baum geholt werden und Vögel aus der Dachrinne, dann wir doch die FF auch einen Mähdrescher aus dem Graben ziehen dürfen ohne ein Gesetz zu verletzen.
Und wenn ein "Obergescheiter " Paragraphen zitiert (§ 176 Abs.1Z.7 ASVG) und sich auf die Allgemeinheit beruft dann zeigt das nur, dass die Bürokraten unter uns sind.
Animal ist doch selbst bei der FF, habt ihr noch nie einen Ùnfallwagen abgeschleppt? wieso eigentlich, den soll doch ein befugter Gewerbetreibender abholen. (Die FF kann ihn ja ein paar Meter wegstellen, damit der Unfallwagen nicht den Verkehr behindert). Warum kommt auf der Autobahn, auch wenn es nicht brennt die FF zum Einsatz, warum macht das nicht die ASFINAG und ein Gewerbetreibender.
Animal du hast wirklich wenig Ahnung wofür man die FF alles holt. Wie verhindert die Polizei einen Unfall auf Bundesstraßen? Und warum soll eine Dreierbesatzung kein Rüstfahrzeug bedienen können?
Das muss man sich einmal vor Augen halten: Animal schreibt, er holt ohne Not kein Fahrzeug aus den Graben. Unvorstellbar.
Entschuldigt, das mußte mal gesagt werden.
mfg. kst

  07-10-2013 17:26  Arbeiter
Bergung eines Mädreschers
Ihr Bauer seit schon komisch und neidig. Selber oft ein Hindernis auf der Straße, aber wenn es einem Anderen basiert dann gleich hinhacken auf diesem. Wer hat noch nie auf der Straße vorschriftswidrig gehandelt, wie Verschmutzung, schlechte Beleuchtung, bei Dunkelheit mit Überbreite und so fort und so weiter.

  07-10-2013 18:13  patrick768
Bergung eines Mädreschers
@Arbeiter

Beschimpfe nie die Bauern in einen Landwirtschaftlichen forum
das geht nie gut aus

Patrick

  07-10-2013 18:47  LW01
Bergung eines Mädreschers
Was habt ihr denn alle? Das war ein ganz normaler T1- Fahrzeugbergung.
Gedeckt durch die Aufgaben und Pflichten laut Gefahrenpolizei.
Ich bin selbst Kommandant und würde jederzeit so einen Einsatz mit gutem Gewissen abarbeiten. Auch nur mit drei Männer. Mehr sind nicht unbedingt notwendig. Sofern die Polizei den Verkehr regelt. Ansonsten brauch ich mehr Ff Männer zur Absicherung.
Wenn man solche Einsätze nicht erledigen dürfte, würden zig Pkw im Straßengraben stehnbleibn sofern sie den Verkehr nicht behindern.
Also wo ist das Problem....
Retten schützen bergen - damit ist alles gesagt.

  07-10-2013 19:56  golfrabbit
Bergung eines Mädreschers
Zustimmung zu @LW01 und @kst und an dieser Stelle auch ein "Vergelts Gott tausendmal" unseren fleißigen Feuerwehrlern! (und sollte eine(r) mit meinem Dank Probleme haben dann von mir aus eben auch ein "Dankeschön")

  07-10-2013 20:19  thomashibu
Bergung eines Mädreschers
Ich finde es ganz normal. Für sowas ist meiner meinung nach die Feuerwehr auch zuständig. Ich hab mich auch schon mal ausgesperrt und zum Glück hat mir die FF mit der drehleiter geholfen und mich durchs Dachfenster wieder reingelassen. Ausserdem, wenn am wochenende ein besoffener in den Graben fährt kommen sie auch obwohl er schuld ist.
Lg

Ps.:Jeder ist froh wenn er hilfe braucht


  07-10-2013 20:32  Restaurator
Bergung eines Mädreschers
@LW01 hat die normale menschliche komponente dargelegt, so wie es sein sollte und immer weniger ist weil der zusammenhalt zerfällt.
@AFH hat natürlich auch recht, er schildert ja nur wie ein gericht die sache sehen würde wenn etwas passiert.
für mich ein klassischer fall wo das rechtswesen und die zwischenmenschliche wirklichkeit meilenweit auseinanderklaffen, genau ein fall bei dem im falle eines urteils in der normalen bevölkerung keinerlei verständnis aufkommen wird, für einen juristen aber glasklar nachvollziehbar ist wie es zum urteil kommt.
es soll ja noch mehr solcher reibepunkte geben.
im übrigen: zum absperren der strasse hätten wohl 2 pannendreiecke und ein blau blinkendes einsatzfahrzeug gereicht - auch wenn ich vermute, dass in so einem fall das einschalten des blaulichts schon wieder verboten ist ;)

  07-10-2013 20:35  Muuh
Bergung eines Mädreschers
Dieser Claas packt so manches, auch ohne Schwung
 

  07-10-2013 20:56  walterst
Bergung eines Mädreschers
@restaurator
mangels juristischer und feuerwehrlicher Kompetenz möchte ich mich nicht groß einmischen, aber eine Straßenabsicherung in diesem Fall mit Pannendreiecken und Blaulicht allein wäre geradezu mörderisch.

Pannendreiecke interessieren absolut niemanden. Die kannst Du mitten auf die Fahrbahn stellen und sie werden ignoriert. Wenn Dir dann jemand in das über die Strasse laufende Seil knallt, dann gute Nacht.

  07-10-2013 21:33  Restaurator
Bergung eines Mädreschers
@walterst: da hast sicher recht. es gibt immer welche die echt noch blöder sind als man es sich im schlimmsten fall ausmalt. natürlich müsst man noch zu jedem pannendreieck einen dazustellen.
meine überlegung war nur, dass im pannenfall bei meinem pkw das pannendreieck auch als ausreichend erachtet wird. und auf sicht fahren ist sowieso pflicht. bloss hilft das alles niemandem mehr wenn was passiert :(

  07-10-2013 21:33  LW01
Bergung eines Mädreschers
Also... absichern tut man eine Unfallstelle als erstes mit dem Einsatzfahrzeug. Sprich dem Blaulicht. Weiters mit Verkehrsregler mit demensprechender Ausrüstung. Warnweste, Winkerkelle, Triopanfaltsignal oder Verkehrsleitkegel. Wie gesagt, NUR ein Pannendreieck wäre tödlich. Als Einsatzleiter würde ich mich mit der Polizei in Verbindung setzten und die Straße sperren lassen.
Rechtlich ist bei so einem Einsatz auch alles im grünen Bereich. Da der Einsatz in den gefahrenpolizeilichen Aufgaben der Feuerwehr beschrieben bzw gedeckt ist. Auch mit nur drei Mann. Auch wir in unserer Feuetwehr rücken zu Fahrzeugbergungen mit dem SRF manchmal mit nur drei Mann aus. Allerdings muß dann die Verkehrregelung die Polizei übernehmen. Aber die Absicherung der eigentlichen Unfallstelle übernimmt die Feuerwehr.
Die Unfallstelle muß vorschriftsmäßig abgesichert sein. Dann ist alles rechtlich ok. Passiert an dem Fahrzeug ein Schaden ist dieser in der Haftpflicht gedeckt.
Der Einsatz war rechtlich okay und unter einhaltung der Dienstordnung genauso.
Warum sollte dieser Einsatz nicht "erlaubt" sein? Aber tausende Feuerwehrleute haben heuer den Schlamm aus Kellern geholt. Auch hiefür gäbe es professionelle Gebäudereinigungsfirmen. Oder?
Und zu dem Thema Verschwendung öffentlicher Gelder.
Pro Jahr leisten die Mitglieder der Ff zig tausende FREIWILLIGE Stunden. Setzt man denen einen Stundensatz von nur 10€ gegenüber kommt man in den mehrstelligen Millionenbereich.
Über die Verschwendung öffentlicher Gelder für die Ausrüstung und Geräte wird gemeckert aber über die erbrachte Leistung in Millionenhöhe nicht....
Auch unsre Feuerwehr hatte Kritiker. Aber nach der ersten Menschenrettung (Ortsansässiger) bei einem Verkehrsunfall war das Thema erledigt. Da hat es dann geheissen- gut das die ff gibt. Und das Auto is jedn Euro wert gwesn.
Bei solchen Einsätzen kann man den finanziellen Aufwand der Gerätschaft nicht einem Menschenleben gegenüberstellen. Man jammert wenn mas bezahlt, aber is zu tiefst froh und beruhigt wenn man auch nur einem Menschen holft oder Leid damit ersparen kann.

  07-10-2013 22:13  Taurus
Bergung eines Mädreschers
@kst

Link funktioniert wegen doppeltem "http" nicht, am besten Du kopierst:

http://www.ff-edelstauden.at/Bergung-eines-Maehdreschers.335.0.html

Schließe mich, falls es wen interessiert, golfrabbit an.

LG A.

  07-10-2013 23:07  Taurus
Bergung eines Mädreschers
@kst

Funktioniert leider auch nicht, schade.

LG A.

  07-10-2013 23:29  schellniesel
Bergung eines Mädreschers
Funkt schon man darf nur das http net mit kopieren...

Also noch mal hier der link:

www.ff-edelstauden.at/Bergung-eines-Maehdreschers.335.0.html

MfG Andreas
 

  08-10-2013 16:12  kst
Bergung eines Mädreschers
Danke


  08-10-2013 22:21  tch
Bergung eines Mädreschers
Hallo Patrick768

Wo hat der Arbeiter Bauern beschimpft?

tch


  09-10-2013 02:00  AnimalFarmHipples
Bergung eines Mädreschers
@kst & LW01 :
Dieser Einsatz hat aber sowas von NULL mit "Gefahrenpolizei" zu tun.

Gefahrenpolizei umfaßt Maßnahmen, die
1. der Rettung von Menschen und Tieren sowie der Bergung
lebensnotwendiger Güter,
2. der Abwehr von Gefahren für Menschen, Tiere, lebensnotwendige
Güter sowie von solchen, die einen beträchtlichen
Sachschaden bewirken können und
3. der Notversorgung der Bevölkerung und öffentlicher Einrichtungen
mit lebensnotwendigen Gütern dienen.

(Zitat § 3 Nö Feuerwehrgesetz; da "Gefahrenpolizei" ein bundesverfassungsrechtlicher Terminus ist, dürfte die Definition in den anderen Landesfeuerwehrgesetzen im wesentlichen dieselbe sein.)

Der Unterschied ist aber wesentlich, weil wenn sich ein Kamerad bei einem Einsatz außerhalb des gesetzlichen Auftrags (der sich auf Feuer- und Gefahrenpolizei sowie Katastrophenhilfe beschränkt) verletzt, gibt's keine Rehab, keine Übernahme von behindertengerechten Umbauten etc. und auch eine private Unfallversicherung steigt wegen freiwilliger Risikoerhöhung aus.
Das erklär dann mal dem betroffenen Kameraden, vor allem wenn er, der das ja nicht wissen mußte, nur das getan hat was Du ihm angeschafft hast.

Weiters besteht das Problem mit der Haftpflicht. Innerhalb des gesetzlichen Auftrages haftet die Gemeinde für uns, bei freiwilligen Hilfeleistungen außerhalb des gesetzlichen Auftrags haftet aber die Feuerwehr und auch der Einsatzleiter persönlich.
Obendrein besteht der Haftungsmaßstab nach § 1299 ABGB, da gibt's dann auch keine Ausreden à la "Ich hab das ja nur freiwillig gemacht und wußte nicht, daß man die Seilwinde nicht an der Achse befestigen darf etc."
Und wenn Du sagst, den Schaden zahlt eh die Haftpflicht - schau Dir besser mal die Polizze an, was da wirklich gedeckt ist und was nicht. Kann gut sein, daß die aussteigen, wenn Leute ohne entsprechende Ausbildung eingesetzt waren, oder daß die Deckungssumme nicht ausreicht, wenn jemand schwer verletzt wurde.

Tierrettung (zB Katzen auf Bäumen) zählt zu unserem gesetzlichen Auftrag, detto die Katastrophenhilfe (zB Hochwassereinsätze).

Daß wir ausrücken, wenn wir alarmiert werden, liegt in der Natur der Sache, allerdings heißt das noch lang nicht, daß wir dann immer auch was tun müssen. Die Alarmzentrale gibt ja die Alarmierung bloß weiter, aber die Beurteilung, ob der Einsatz auch innerhalb des gesetzlichen Auftrags liegt, ist allein Sache des Einsatzleiters, der dazu ja auch entsprechend ausgebildet worden sein sollte.
Es ist leider ein häufiger Irrtum, daß die Alarmzentrale, der Notarzt, die Polizei, der Bürgermeister, der Straßenerhalter oder sonstwer irgendwas anschaffen könnte.

Natürlich macht jede Feuerwehr solche Einsätze gern, alleine schon weil sie im Gegensatz zu den gesetzlichen Pflichteinsätzen verrechenbar sind, nur sollte man sich dabei schon des Obengesagten bewußt sein, es den eigenen Leuten auch klarmachen, daß sie auf eigene Gefahr tätig werden, und es im Zweifel lieber sein lassen. Ansonsten mündet der Heldenethos nur allzu leicht in ein endloses Jammertal.

Ihr könnt mich dafür gern weiter prügeln, nur: Es ist wie mit den Kräuterzuckerln - ich habs net erfunden.

Daß eine Dreierbesatzung eines SRF nicht ausreicht, um auch noch eine Einsatzstelle an einer Bundesstraße abzusichern, wurde eh bereits gesagt. Interessant wäre, wieviele Feuerwehrleute tatsächlich den 8stündigen Verkehrsreglerkurs absolviert haben; da lauert nämlich auch gleich schon die nächste Haftung ...

Gut gemeint allein ist nicht immer auch gut ...

  09-10-2013 02:13  AnimalFarmHipples
Bergung eines Mädreschers
P.S. - Restaurator :
§ 26 StVO unterscheidet nicht zwischen freiwilligen Einsätzen und solchen im Rahmen der gesetzlichen Hilfeleistungspflicht; Blaulicht ist also auch hier erlaubt.

P.P.S.:
Man kann solche freiwilligen Einsätze auch als "Übung" deklarieren; für Übungen besteht voller Versicherungsschutz ... (ändert aber nichts am Haftungsmaßstab; die gelegentlich für freiwillige technische Einsätze verwendeten Reverse sind leider das Papier nicht wert, weil die darin enthaltenen Haftungsfreizeichnungen rechtlich gutteils unwirksam sind)

  09-10-2013 06:53  sturmi
Bergung eines Mädreschers
@AFH
Ich hätte da eine Frage an dich, vielleicht kannst mir darüber Auskunft geben.
Ein Lkw-Zusteller parkt an einer belebten Straße um bei der Kundschaft abzuladen. Er beansprucht den halben Gehsteig, stellt 2 Pannendreiecke auf und schaltet den Warnblinker ein.
Was macht er falsch bzw. wie macht er es richtig?!
MfG Sturmi
PS:: Wir bergen auch alles mögliche, auch wenn keine Gefahr im Verzug ist! Wir brauchen dazu keine Polizei, denn unsere FF hat den Verkehrsreglerkurs mit der Polizei absolviert. Somit sind wir berechtigt Verkehrsregleraufgaben im Rahmen eines Einsatzes bzw. eines Festes durchzuführen.
www.fireworld.at/cms/story.php?id=20268



  09-10-2013 08:35  AnimalFarmHipples
Bergung eines Mädreschers
@Sturmi : Das kommt drauf an ... (Am Gehsteig hat er nix verloren und haltende bzw. parkende Fahrzeuge dürfen den Fließverkehr nicht behindern, Ladetätigkeit hebt das alles nicht auf; wer den Schutzzweck einer Norm verletzt, haftet für den dadurch verursachten Schaden ...)

Gegenbeispiel: Eine FF ist in der Dunkelheit auf der Freilandstraße mit Blaulicht zum linken Fahrbahnrand zugefahren, hat Triopan und Verkehrsleitkegel aufgestellt. Der Fahrzeuglenker, der in den Graben gefahren ist, hat erfolgreich einen Teil seines Schadens eingeklagt, weil die Situation unübersichtlich war und man üblicherweise an entgegengesetzten Scheinwerfern rechts vorbeifahren darf.
So whot ?

  09-10-2013 09:14  Peter06
Bergung eines Mädreschers
Für mich persönlich weiss ich jetzt:
Die Feuerwehr darf eine Katze, die auf einen Baum geklettert ist, wieder herunterholen, obwohl in der Natur solche Ereignisse üblicherweise von selbst geregelt werden,manchmal werden dabei sogar Höhenretter in Gefahr gebracht; sie darf aber nicht Erntemaschinen aus einer Notlage befreien!
Danke für diese Erkenntnis!

  09-10-2013 09:30  farmer53
Bergung eines Mädreschers
Volle Zustimmung für AFH. Rechtlich ist es genau so, wie von ihm beschrieben wird.
Klar führt die FF auch oftmals solche Bergungen durch, bewegt sich dabei aber leider oft in einer gesetzlichen Grauzone bzw. könnte dafür auch belangt werden.
Zum Glück sind nicht alle, die sich nicht auskennen befugt, als FF-Kommandant oder Einsatzleiter (wobei das jetzt nicht ganz stimmt) zu fungieren.
Es hat sich leider viel geändert seit der "guten" alten Zeit. Früher hatte die Lehrer auch oftmals Recht, heute dürfen sie fast nicht mehr ihre Meinung sagen...

  09-10-2013 09:44  walterst
Bergung eines Mädreschers
ist ja nur eines von vielen Beispielen, dass Lebensrealität und juristische Betrachtung oft meilenweit auseinanderklaffen.
Ich hätte fast Lust, einen eigenen Thread zur juristischen Beurteilung defekter Steyr-Plus-Zapfwellenkupplungen aufzumachen...;-)
Bitte - ist nicht bös gemeint. Es ist ja durchaus interessant, was der Gesetzgeber zu alltäglichen Situationen sagt.

  09-10-2013 15:34  mukuh_farmer
Bergung eines Mädreschers
@animal

Ich bin zwar nur ein kleiner Gruppenkommandant, aber laut meiner Sichtweise lese ich unter den ganzen Paragraphen auch etwas anderes heraus:

IV. Hauptstück
Örtliche Gefahrenpolizei

§ 32a
Aufgaben der Feuerwehren

(5) Darüber hinaus kann jede Feuerwehr technische und persönliche Hilfeleistungen erbringen, für die sie ihrer Einrichtung und dem Ausbildungsstand ihrer Mitglieder nach geeignet sind.
(6) Die Erfüllung von Aufgaben gemäß Abs. 1, 3 und 4 lit.b sowie die Erbringung von Hilfeleistungen gemäß Abs. 5 gilt als Einsatz.

Laut deiner Definition sind also solche Einsätze illegal, aber habe ich eine Seilwinde und einen Einsatzmaschenisten für den SRF so ist die Einrichtun und der Ausbildungsstand vorhanden und als Einsatz gedeckt, weiters

I. Hauptstück
Anwendungsbereich und Begriffe

§ 3
Örtliche Gefahrenpolizei

(1) Die örtliche Gefahrenpolizei umfaßt Maßnahmen, die

2. der Abwehr von Gefahren für Menschen, Tieren sowie lebensnotwendiger Güter sowie von solchen, die einen beträchtlichen Sachschaden bewirken können

sagt dieser das Güter mit großen finanziellen Wert (und was trifft da besser zu als ein Mähdrescher ;) ) die neben einer Bundesstrasse mit dem Maisgebiss Richtung Fahrbahn stehend entfernt werden dürfen.

IV. Hauptstück
Örtliche Gefahrenpolizei

§ 29
Besorgung der Aufgaben der örtlichen Gefahrenpolizei

Die Besorgung der Aufgaben der örtlichen Gefahrenpolizei obliegt der Gemeinde; sie hat sich hiezu nach Maßgabe des § 5 der Feuerwehr zu bedienen. Der örtliche Einsatzbereich wird vom Gemeinderat festgelegt. § 5 Abs. 3 gilt sinngemäß.

Und sehen die besorgten Aufgaben der örtlichen Gefahrenpolizei das vor, nun ja, dann darf ich im Zuge eines Einsatzes diese oben angeführte Aufgabe erledigen.

So würde ich es sehen, kann mich aber auch irren, den Kommandant bin ich nicht, aber komischerweise als Ranghöchster bei einem Einsatz sehr wohl Einsatzleiter und somit auch verantworlich was in sich auch wieder ein Widerspruch ist...
Wie ihr schon sagtet, es ist eine Paragraphenreiterei und sicherer "interessant" wie dann, wenn es vor Gericht hart auf hart kommt, entschieden wird...

Natürlich auch nachzulesen unter:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2010067/LRNI_2010067.pdf

  09-10-2013 17:02  tristan
Bergung eines Mädreschers
Einsatzbericht:
Samstag ca. um 12:15 Uhr, Ort des Geschehens, Gemeindegebiet von Edelstauden, Auftrag Bergung des hängen gebliebenen Mähdreschers. Das sind die Fakten des heutigen Einsatzes der FF Edelstauden. > Das landwirtschaftliche Gerät das den Acker ohne fremde Hilfe nicht mehr verlassen konnte < wurde von uns mittels Seilwinde geborgen sodass die Weiterfahrt statt finden konnte. Da neben dem Einsatzort direkt die Bundesstraße verlief musste wiederum besondere Vorsicht auf die Absicherung, und somit den Selbstschutz, genommen werden. Nach rund 60 Minuten konnte der Einsatz beendet werden.

> Das landwirtschaftliche Gerät das den Acker ohne fremde Hilfe nicht mehr verlassen konnte <

Der Mähdrescher konnte also das abgeerntete Feld nicht mehr verlassen. Würde mich interessieren warum.
Hat die Ostmafia die Einfahrt geklaut?
Hat das Navi vom Drescher versagt und ihn zur falschen Stelle gelotst ?
War es so nebelig, das man die Einfahrt nicht mehr finden konnte?
Versagte die Lenkung und der Drescher war nicht mehr steuerbar?
Konsumierte der Lenker zuviel Bier?
Gibt es gar keine Ausfahrt und die holen jedes Jahr beim Dreschen die Feuerwehr ??
......

Egal. Der Drescher braucht Hilfe. Kein Problem, Notruf 122 wählen. Mit welchen der obigen Gründe wird die Norufzentrale die Feuerwehr arlarmieren?


  09-10-2013 17:16  sturmi
Bergung eines Mädreschers
@AFH
Ich wäre um eine Lösung dankbar oder muß der Lkw-Fahrer zur Kundschaft sagen, sorry, hier kann ich nicht abladen/zustellen, was auch immer!
MfG Sturmi


  09-10-2013 17:42  schellniesel
Bergung eines Mädreschers
@ Tristan

Schlichtweg weil es zum feldstück gar keine mähdreschertaugliche Zufahrt gibt und z.b.Witterungseinflüsse die provisorische Zufahrt ( Böschung) in die andere Richtung mich passierbar gemacht hat??

Fakt is das der da nicht mehr weg kommt ohne zumindest fremdes Eigentum zu beschädigen..
Kann auch sein das selbst ein fahren über Nachbars nicht abgeertetes feld auch nicht möglich ist...

Das ist bei unseren Strukturen nix außergewöhnliches das feldzufahrten keineswegs für Großtechnik sonderlich geeignet sind...

MfG Andreas


  09-10-2013 20:50  wene85
Bergung eines Mädreschers
Ja keine Ahnung wundert mich auch warum der über die Böschung fahren wollte muss ja einen Weg geben das er zu den Acker gekommen ist.
Muss ich mir mal anschauen wo der genau geborgen wurde ist ja eh nur 2km von mir entfernt.

mfg

  09-10-2013 21:02  LW01
Bergung eines Mädreschers
Rechtlich war es ok.... wie es weiter oben beschrieben wurde. Als Hilfeleistung mit der vorhandenen Ausrüstung bzw Ausbildung.
Alarmiert wurde wahrscheinlich als T1- Fahrzeugbergung. Ist ja nichts ungewöhnliches....


Hoffentlich ist dieses Thema bald beendet. Klar ist aber das es ein Paragraphendschungel ist. Dafür gibt es aberAusbildung bzw Fortbildung für die Führungsetage.

Mal ehrlich, wer glaubt wirklich das die ganzen Fahrzeugbergungen im Winter rechtswidrig sind?
Oder wir lassen einfach die ganzen Fahrzeuge die den Verkehr nicht stören im Graben. Oder beim Hochwasser pump ma halt das Wasser raus aber den Schlamm lassen ma wei es gibt ja Reinugungsfirmen.Oda wenn da Traktor in den Fahrsilo reingfallen is....
Gefahrenpolizei und technische Hilfeleistung- Schlagwörter die hinter diesen Einsätzen stehen

  09-10-2013 21:13  tch
Bergung eines Mädreschers
@muku,
welcher Gefahr ist ein Mähdrescher der am Feld steht ausgesetzt?

lassen wir mal Diebstahl und das abstürzende Luftfahrzeug beseite....

tch


  09-10-2013 21:52  Hons
Bergung eines Mädreschers
Servus, bei uns wird das auch ganz Unkompliziert gemacht egal ob bei einem Landwirt - Gewerbetreibenden - Privaten oder Urlaubsgast. Wenn da einer schreibt mit dem Gerät eine nicht Nötige Bergung mit Öffentlichen Geld hat er noch nie bemerkt das auch Gewerbetreibende oder auch wir Landwirte ( zumindest bei uns ) sehr viel Unentgeltlich die Geräte bei Einsätzen zur Verfügung stellen!
Heuer beim Hochwasser waren zwei meiner Traktoren samt Gerätschaft und der Hoftrac ca. 20 Stunden Unentgeltlich im Einsatz ( kein Cent an Diesel usw. wurden Verrechnet). Es waren aber auch andere Landwirte und Gewerbetreibende mit ihren Geräten Unentgeltlich unterwegs. Wie es Rechtlich genau ist kann ich selbst nicht beurteilen aber bei uns steht auch der Bürgermeister dahinter.
lg. Hans

  09-10-2013 22:02  kst
Bergung eines Mädreschers
Spinnen jetzt Alle?
Schafft doch die FF ab, helfen darf die FF nimmer, weil es das Gesetz verbietet und wenn es brennt brauchen wir auch keine FF, da es die Feuerversicherung gibt!
Vielleicht gehöhrt die Gesetzeslage reformiert?
Kst

  09-10-2013 22:06  tch
Bergung eines Mädreschers
Jetzt hat der Intelligenzbrocken einen Ausraster......

tch

  09-10-2013 22:07  kst
Bergung eines Mädreschers
tch, würdest auch so reden, wenn dein Auto aus irgendeinem Grund irgendwo festsitzt?
Kst

  09-10-2013 22:22  tch
Bergung eines Mädreschers
Nachdem ich selbst bei einer Rettungsorganisation an vorderster Stelle zum Einsatz gehe, kann ich über solche Beiträge wie zb. von Dir lachen.....
Wenn mein Auto irgendwo in einem Acker- nicht Unfallbedingt!! festhängt rufe ich ganz sicher nicht! nach der Feuerwehr, das wäre mir zu blöd....
Die Helmis haben andere Aufgaben zu bewältigen.

tch

  09-10-2013 22:25  Restaurator
Bergung eines Mädreschers
hier ein schönes beispiel mit gruppenbild wie die zusammenarbeit der ff mit 2 externen firmen bei einer fahrzeugbergung funktionieren kann :)
ob sie dem lenker in ihrer hilfsbereitschaft das auto dann gleich beim "bergstüble" abgestellt haben? ;)
 

  09-10-2013 23:02  kst
Bergung eines Mädreschers
tch, Argumente sind gefragt, nicht drüber lachen und beschimpfen.........
Hoffentlich werde ich deine Rettungsorganisation nie brauchen, die an vorderster Stelle scheinbar Leute hat, die sich nicht in die Situation von Leuten versetzen können, die egal aus welchem Grund und in welcher Art Hilfe brauchen und dann einfach die Feuerwehr rufen und diese Hilfe auch immer erhalten, weil nicht überall Bürokraten sitzen.
kst

  09-10-2013 23:12  tch
Bergung eines Mädreschers
Ich muss nicht in die Lage derer versetzen welche Hilfe brauchen- das wäre der falsche Ansatz.
Ich wünsche Dir das Du niemals Hilfe von mir oder meinen Kameraden brauchst- Dir etwas anderes zu wünschen wäre ......
Das Menschen in Not immer Hilfe der FF erhalten ist Blödsinn und zeigt von Deiner Unkenntnis über den Aufgabenbereich der Helmis....
plappere ruhig weiter...:-) es ist witzig was Du von Dir gibst.
Wer wurde beschimpft?
tch

  10-10-2013 13:55  mukuh_farmer
Bergung eines Mädreschers
@tch

Gefahr das Schaulustige oder solche wie du, die Angst vor herabfallenenden Flugzeugen haben, nicht auf die Strasse achten, abkommen und mit den Luftfahrzeug gemeinsam in den Mähdrescher pumpern...

Ganz einfach, es war Samstag Mittag, bis am Mo stehen lassen bis irgendeine Firma kommt und ihn herauszieht oder doch die FF das machen lassen, was rechtlich (wie oben angesprochen) gedeckt ist, was jeden lieber ist.

Lässt du deinen Traktor im Graben liegen und wartest bis dann nächste Woche am Dienstag, kann aber auch Donnerstag werden, eine Firma kommt und ihn wieder auf die Räder stellt?
Ich wage zu schätzen: NEIN...

  15-10-2013 09:19  AnimalFarmHipples
Bergung eines Mädreschers
@ Sturmi:
Ganz genau. Verbot bleibt Verbot, auch wenn es für die Übertretung subjektive Rechtfertigungsgründe geben mag.

@alle, die meine Beiträge offenbar nicht genau genug gelesen haben:
Der gegenständliche Einsatz war zwar erlaubt (vermutlich - ich weiß nicht, wo Edelstauden liegt, aber ich nehme an, daß es eine Regelung wie § 32a Nö Feuerwehrgesetz auch in anderen Bundesländern gibt).
§ 32a NöFG ist aber eine ERMÄCHTIGUNGSnorm, dh die Feuerwehr KANN soetwas machen, MUSS es aber NICHT.
Mit dem gesetzlichen (PFLICHT-)Auftrag -namentlich Feuer- oder Gefahrenpolizei- hat ein in einem Feld festsitzender Mähdrescher nichts zu tun.
Zwischen Einsätzen im Rahmen des gesetzlichen (PFLICHT-)Auftrags und der freiwilligen Hilfeleistung bestehen wesentliche sozialversicherungsrechtliche, versicherungsrechtliche und haftungsrechtliche Unterschiede, die einem bewußt sein sollten, wenn man sich als Feuerwehr auf letztere einläßt.
Mit der Katastrophenhilfe zB bei Hochwasser hat das nichts zu tun, dafür besteht ein eigener gesetzlicher HilfeleistungsAUFTRAG.

Zusammenfassung :
Der Feuerwehr ist nichts verboten, aber wenn man als Einsatzleiter auf das Dargelegte nicht aufpaßt, kann es für die Feuerwehr, für einen selber und nicht zuletzt auch für die beteiligten Kameraden durchaus böse Folgen haben.
Einem Kameraden, der nach einer freiwilligen Hilfeleistung im Rollstuhl sitzt und sozialversicherungsrechtlich übrigbleibt, weil der Unfall nicht als Arbeitsunfall gilt, nützt es wenig, wenn ihm alle auf die Schulter klopfen !

  16-10-2013 07:22  sturmi
Bergung eines Mädreschers
@AFH
Dann hat der Volksmund recht indem er sagt: "Als LKW-Fahrer stehst mit einem Bein im Gefängnis."
MfG Sturmi

  05-01-2014 23:29  schellniesel
Bergung eines Mädreschers
@tch

Gleichgewicht wieder Hergestellt!?


http://www.ff-edelstauden.at/LKW-Bergung-in-Oberedelstauden.351.0.html

Mfg Andreas
 

  05-01-2014 23:34  schellniesel
Bergung eines Mädreschers
Oder stehts eventuell doch schon 2:1.....

http://www.ff-edelstauden.at/LKW-Bergung-in-Oberedelstauden.194.0.html
 

  06-01-2014 09:20  tch
Bergung eines Mädreschers
Fühlst Dich manchmal verfolgt?
Kannst zwischen schwarz und weiss unterscheiden?

tch

  06-01-2014 10:12  Weide1
Bergung eines Mädreschers
Hatten gestern in unserer FF (wo ich mehr als 30 Jahre dabei bin) die Wehrversammlung und beim Jahresrückblick haben wir Bilder von gut einem halben Dutzend Traktoren gesehen die irgendwo herumgestanden oder herumgelegen sind - nur nicht auf der Straße. Alle wurden von der FF wieder auf allen vier Rädern auf die Straße gestellt. Es gab aber noch mehr Einsätze, wo diverse PKW´s die halt wieder mal im Hochwinter vom Schnee überrascht worden sind auch durch unsere Hilfe zurück auf die Straße gestellt worden sind. Und gestern haben sich dafür der BGM und sein Vize bei der FF sehr herzlich bedankt und sind stolz auf die geleistete Arbeit der Feuerwehren in der Gemeinde!
Noch einen schönen Feiertag.

  06-01-2014 20:53  schellniesel
Bergung eines Mädreschers
@tch

Weiß net! sollte ich??

Nur weil du schwarz weiß malst, will ich es nicht entscheiden was schwarz und was weiß ist!

Mfg Andreas

  07-01-2014 22:58  AnimalFarmHipples
Bergung eines Mädreschers
@weide :
Natürlich sind Bürgermeister froh über außerhalb des gesetzlichen Auftrags geleistete technische Einsätze; die können dem Hilfsempfänger nämlich verrechnet werden ...
Ändert aber nichts am oben schon Gesagten; geht was schief, haben die FF, der Einsatzleiter und allenfalls verletzte Kameraden den Scherben auf ...



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