26-08-2013 14:34  hans_meister
Gebrauchttraktor-Kauf: Gewährleistungsausschluss
Mit Händlern oder dem bäuerlichen Vorbesitzer um die Gewährleistung streiten? Gebrauchtmaschinen werden heute vom Maschinenhandel über sogenannte "Vermittlungsverträge" verkauft. Im Fall des Falles muss der Gewährleistungsanspruch (Garantie) an den bäuerlichen Vorbesitzer gestellt werden, weil der Handel sich mit dem Vertragspassus "wie besichtigt und Probe gefahren ohne Garantie und Gewährleistung" rechtlich leistungsfrei stellt.

  26-08-2013 15:07  soamist2
Gebrauchttraktor-Kauf: Gewährleistungsausschluss
bei gelegenheit sollte vom threaderöffner näher erklärt werden was er sich dabei gedacht hat das wörtchen garantie einfließen zu lassen. ansonsten könnte der (oberflächliche) eindruck entstehen dass er das eine vom anderen nicht unterscheiden kann.

  02-09-2013 11:53  Hans1900
Gebrauchttraktor-Kauf: Gewährleistungsausschluss
Seid wann muss ein Landwirt eine Gewährleistung geben?



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