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Fahrtrecht
Hallo ein Nachtbar hat bei mir ein ersessenes Fahrtrecht Frage darf ich einen Schranken errichten um Nichtberechtigte das befahren der Straße zu verhindern.Ersuche um zahlreiche Auskünfte
Fahrtrecht
zu überlegen wäre auch eine Fahrverbotstafel für die Nichtberechtigten
Fahrtrecht
Hallo Christoph,
was bringt eine Fahrverbotstatel?
Ich kann den unberechtigten Fahrer auch ohne diese Tafel anzeigen, oder?
Gruß,
heilei
Fahrtrecht
Hallo smaria
Ich würde eher zuerst mit dem Nachbarn reden, was seiner Ansicht das vernünftigste wäre.
Ein Schranken wird meistens bei Forststraßen errichtet. Die Frage wäre: Zu welchem Zweck benutzen Nichtberechtigte den Weg? Falls es eine Hofzufahrt ist, dann wird das Verbieten schwierig. Ist es nur ein Weg welcher dem Vergnügen und der Bequemlichkeit dient, dann hat dein Nachbar möglicherweise sogar ein Interesse an einem beschränkten Fahrverbot. Liebe Grüße Euer Neudecker
Fahrtrecht
Die Verbotstafel hat den Vorteil, daß nichtberechtigte Benützung mit Besitzstörungs- bzw. Unterlassungsklage geahndet werden kann; es geht um die Erkennbarkeit des Ausschlusses Unberechtigter von der Benützung, andernfalls könnten diese annehmen, daß eine "öffentliche Straße" im Sinne der StVO vorliegt.
Der Schranken kann -auch für den Fahrtberechtigten- den Vorteil haben, daß damit Streitereien über die Verursachung von Schäden am Weg vermieden werden können.
(Das Aufstellen eines Schranken ohne Zustimmung des Fahrtberechtigten und ohne daß dieser einen Schlüssel bekommt, kann überdies den Vorteil haben, daß das Wegerecht nach drei Jahren erlischt, wenn der Berechtigte nicht protestiert bzw. klagt; das ist aber sinnlos, wenn der Berechtigte ohnehin auch ein Notwegerecht geltend machen könnte, weil seine Liegenschaft anders nicht in zumutbarer Weise erreichbar ist.)
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So weit ich weis ist so ein "Fahrtrecht " binnen einem Jahr weg...
lg
Sepp
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§ 1488 ABGB: "Das Recht der Dienstbarkeit wird durch Nichtgebrauch verjährt, wenn sich der verpflichtete Teil der Ausübung der Servitut widersetzt, und der Berechtigte durch drei aufeinanderfolgende Jahre sein Recht nicht geltend gemacht hat."
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