- darf der Sterbliche noch lange nicht

Antworten: 0
  25-03-2013 10:06  walterst
- darf der Sterbliche noch lange nicht
Quod licet Iovi, non licet bovi. WAs dem Jupiter erlaubt ist, ist dem ochsen nicht erlaubt.

Was in Kärnten durch Haider, Dörfler, Scheuch.....geschah, ist verabscheuungswürdig.
Bei den Göttern ist das anders. Diese dürfen das. Nämlich Wähler kaufen mit Landesgeldern.

siehe Link

jetzt wollen auch die Mitarbeiter der LWK diese Prämie haben.
 



Mehr Infos zeigen
Landwirt.com Händler
  • Händlersuche
  • Händleranmeldung
  • Mediadaten
Landwirt.com User
  • Einloggen
  • Registrieren

Hilfe/Kontakt
Unternehmen
Apple Store
Get it on Google Play
HUAWEI AppGallery
Landwirt.com GmbH, your marketplace, Rechbauerstraße 4/1/4, A-8010 Graz
Alle Angaben ohne Gewähr - Druck- und Satzfehler vorbehalten. marktplatz@landwirt.com
© Copyright 2024 Landwirt.com GmbH Alle Rechte vorbehalten.