Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..

Antworten: 47
  17-01-2013 17:08  hermann73
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
....und man dadurch nicht mehr aus seinem oder zu seinem Haus gelangen kann?

Habe im Moment das Problem, dass ich nicht zu Hause bin, um selbst den Schnee vom Gemeindegrundstück, welches zwischen meinen Einfahrten(die natürlich meine Sorge bzw. im Moment meiner Frau sind) und der öffentlichen Straße zu räumen.
Zwar war der Räumtraktor der Gemeinde vor Ort, hat es aber nicht für notwendig gehalten, seine Pflicht zu erfüllen. erschwert wird die Sache noch dadurch, daß die Straßenmeisterei zusätzlich noch Schnee auf die Gemeindefläche schiebt.
Meine Frau arbeitet in der mobilen Altenpflege und muß zeitig raus (0600 bei der ersten Patientin), da kann sie ja nicht schnell mal so ne Stunde oder mehr schneeschaufeln, nur weil sich der Fahrer dafür nicht erwärmen konnte?!
Es muß ja nicht permanent freigehalten werden, aber wenn man sich das Auro ruiniert bzw. auf dem Schnee aufliegt, da kann man schon verlangen, daß da auch geräumt wird, wenn er schon mal da ist, oder?!

Was meint ihr dazu?

Horacio

  17-01-2013 17:27  kraftwerk81
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
was sagt der verantwortliche in der Gemeinde / Bürgermeister dazu?

mobilen Altenpflege ist ja wohl ein Argument das berücksichtigt werden sollte.

wenn gar nix hilft wird's ja sicher auch einen Nachbarn geben der bei Deiner Frau aushilft ;o)



  17-01-2013 18:34  Manne
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
Wende Dichmal mit deinen Proplem mal an einen Gemeinderat,
vieleicht kann der Dir weiterhelfen.
MFG
Manne

  17-01-2013 18:41  Darki
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
Du bist auch wieder so einer der glaubt ddas es nur bei ihm schneit....
Hast schon mal dran gedacht das man nicht überall gleichzeitig sein kann.
Kenne leider solche Typen zu gut.... geh dich beschweren, der letzte der sich bei uns beschwert hat, den hab ich mit nem 3.60m Schild mit dem Valtra N142 eine Wand in die Einfahrt geschoben an der er eine Weile geknabbert hat. Seit dem ist er witzigerweise äuserst zufrieden.

Achja und was "Schäden" anbelangt schon mal was von höherer Gewalt gehört?

mit angefressenen Grüßen von einem der Tag und Nacht dafür sorgt das Typen wie du was zu mekern haben!


  17-01-2013 18:42  Fallkerbe
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..

Die Gemeinde muß die Gemeindestrassen räumen, soweit so klar.
Aber was hat es mit dem "Gemeindegrundstück zwischen Gemeindestrasse und deiner Einfahrt" auf sich?

Hast du da ein Fahrrecht über Gemeindegrundstücke?




  17-01-2013 18:44  payment
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
versteh nicht ganz genau wo du geräumt haben willst, erklär nochmal

  17-01-2013 19:08  golfrabbit
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
@Darki
Du bist Dienstleister, du wirst für deine Dienstleistung bezahlt, du bist ein extrem unguter Zeitgenosse, du wirst mit deiner Einstellung noch einmal gewaltig auf die Pappn fallen.

@Hermann
Mit Reden kommen die Leute zusammen - Sprich mit dem Schneepflugfahrer, laß evtl sogar eine Kleinigkeit springen - meist der erfolgreichste Weg.

  17-01-2013 19:17  helmar
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
Manchmal reicht auch lautstark loben......
Mfg, Helga

  17-01-2013 19:25  crosscountry
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
Was tun wenn die Gemeinde der Schneeräumpflich nicht nachkommt?
Baden weis wie es geht.........

Das Bundesheer anfordern. Da wird dir geholfen!!!!

  17-01-2013 19:55  zehentacker
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
Die allgemeine Praxis ist doch so, dass die vielbefahrenen Strassen zuerst und dann die Nebenstrassen geräumt werden. Das der Schneepflug den Schnee an den Strassenrand schiebt ist auch normal. Gemeindegrundstück zwischen Haus und Strasse, was ist das? Wenn das Haus im verbauten Gebiet steht muss ein Gehweg am Strassenrand vom Hausbesitzer oder jemand von ihn Beauftragten von & bis 22 Uhr Schnee und eisfrei gehalten werden. STVO

  17-01-2013 20:47  sisu
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
Hallo!
Darki!
Du als Dienstleister bist dafür Verantwortlich das die Strasse ordentlich geräumt ist schließlich bekommst Du auch bezahlt dafür. Vermutlich hast Du gewußt bei wem Du mit so einer Aktion antreten kannst, in 80% der Fälle hättest Du eine Watschen bekommen die Dir keiner mehr runternimmt da hätte Dir Dein Valtra 142 und Dein super Schneepflug auch nicht geholfen.

  17-01-2013 20:55  hermann73
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
Danke, für die guten und auch für den entbehrlichen Kommentar....nur, was kann man wirklich machen?
Natürlich hab ich den zuständigen Gemeindebediensteten angerufen und ihn darauf aufmerksam gemacht, dass der Traktor zwar da war, jedoch mal bei allen anderen Geräumt hat.....nur nicht das Gemeindegrundstück zwischen der Landesstrasse und meinem Grundstück....ich nehme mal an, daß es für den Fahrer neu war, daß ich nicht wie immer selbst die Sache erledigt habe...samma positiv. Und ja, es ist mir klar, das die herabstürzenden Schneeflocken nicht nur bei mir herumliegen.....und ich weiß auch, daß ich meinen Zugang freihalten muß.
Nur, hat die Gemeinde nicht auch die selbe Verpflichtung? Was ist da angemessen 1x bis 2x (bei Schnee wie heut) sollte dann schon drin sein, oder?
Sei´s drum, wünsch Euch allen noch freie Wege.....und keinen Fahrer wie Darki ;-)

  17-01-2013 21:15  Restaurator
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
darki ich glaub du reisst nur die grosse gosch'n.
wennst des bei mir machen würdest kriegst sicher ka watsch'n, aber über den anwalt die rechnung der externen firma die die wand wegräumt, die taxirechnung für den arbeitstag und die entschädigung für den allfälligen verdienstentgang.
ich brauch sehr selten an anwalt. aber wenn ana um an arschtritt bettelt kriegt er ihn natürlich, ma is ja net so.
und falls du dann noch deppert bist sponsor ich glatt für die nächste saison einen konkurrenten unter der hand damit er dich beim bieten locker ausstechen kann. spätestens dann hast's gneisst wie ma miteinander umgeht.

  17-01-2013 21:21  Restaurator
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
@hermann73:
ich glaub das die mobile altenpflege so ziemlich gleich nach dem rüsthaus, dem roten kreuz und der polizei kommen wird. einfach den bürgermeister höflich bitten und auf die alten leute verweisen, evtl. ganz sachlich ohne irgendwelche aufgeregtheiten die situation in einem brief an den gemeinderat schildern. bei positiver erledigung für den / die fahrer ein menü für zwei beim dorfwirt hinterlegen und passt schon.
der darki tät's sicher versteh'n und sich auf keinen fall beschweren wenn sei mutter - oder später er - halt a zeitlang dreckig und ohne medikamente herumliegt weil die mobile altenpflege net geräumt worden ist.

  17-01-2013 21:28  sisu
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
Restaurator der Darki ist ein junger Bub der sich halt freut wenn er mit dem Papa seinen Traktor fahren darf und die anderen leute ein wenig sekkieren kann. Wenn sich sein "Opfer" dann vielleicht bei seinen Eltern beschwert dann übernehmen halt die Eltern die Sache mit der Watschen das fällt dann unter Erziehungs Maßnahme.

  18-01-2013 06:20  Darki
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
Da haben sich die Klugscheisser wieder mal sauber aufgefadelt.
Von mir aus kennts nach der Reihe antreten zum "Watschen", freu mich schon.
Aber zerst mein papa fragen od des derfst!



  18-01-2013 06:29  Darki
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
@Restaurator

Muss dich leider enttäuschen, das hat der eine Klugscheisser auch probiert, funktioniert leider nicht.
Wie schon gesagt war halt unabsichtlich lol. Höhere Gewalt widrige Umstände bla bla.
Du bist wahrscheinlich auch so einer der den ganzen Tag am Fenster steht und auf die Uhr schaut ob der Schneepflug wohl nicht eine halbe Stunde zu spät kommt, und wenn doch läutet auch schon das Telefon bei der Gemeinde. Zum Kotzen solche Leute! Ramt`s holt selber weg den Scheiss!

Natürlich ist es ärgerlich, aber deshalb heisst es halt Winter, und es dürfte wohl auch kein Weltuntergang sein, wenn man einmal Ketten montiert (Stellt euch vor es gibt Schneeketten) für die nicht mehr wissen das es sowas gibt. Halbe Stunde früher aufstehen etc....



  18-01-2013 07:10  Max99
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
es geht ned darum dass irgendeine Hauseinfahrt vo an pensionisten um punkt 6 freigeräumt ist...
Feuerwehr, Rettung, Ploizei und Leute die in der Hauskrankenpflege arbeiten könnte man allerdings bevorzugen. Wenn man schon sieht dass da ein Caritasauto (oda ähnliches) steht kann man ja entsprechend handeln.
Wie schon am Anfang geschrieben wurde war der Schneepflug ja schon vor ort war.

Darki ist hald ein typischer Schneepflugfahrer der von den Beschwerden der älteren Generation genervt ist.
Aber wenn der Valtra dann mal im Graben hängt jammern dass die Feuerwehr so lange braucht, kenn ma alles...

  18-01-2013 07:33  AnimalFarmHipples
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
Wie schon ein paar Vorpostern mag auch mir nicht einleuchten, warum die Gemeinde für die Räumung einer zwischen Privateinfahrt und Straße gelegenen Fläche zuständig sein soll.
Aus dem bloßen Umstand, daß ihr diese Fläche gehört, ergibt sich derlei noch keineswegs; ganz im Gegenteil sind Liegenschaftseigentümer sogar generell verpflichtet, entlang ihrer Grundgrenze auf öffentlichen Straßen einen Gehweg zu räumen, ganz egal wem die Fläche gehört.
Und eine Räumpflicht des Straßenerhalters besteht auch nur insoweit als es darum geht, den Fließverkehr zu ermöglichen, es müssen daher zB auch weder Parkstreifen noch die sog. zweite oder dritte Spur geräumt werden.
Daß jemand über Gemeindegrund fahren darf (zB über einen Grünstreifen, der für Kanal- oder sonstige Leitungen oder für einen künftigen Gehsteig an die Gemeinde abgetreten ist; oder eben zB über einen nicht geräumten Parkstreifen) begründet auch noch keine Räumpflicht der Gemeinde.
Detto ist auch kein Straßenerhalter verpflichtet, Privateinfahrten schneefrei zu halten, selbst wenn sie beim Räumen verlegt werden.
Ich bezweifle auch, ob die zivilrechtlichen Regelungen bezüglich Besitzstörung auf öffentlichem Grund (die zB zum Tragen kommen, wenn einem wer die Einfahrt verparkt oder wenn man nicht ausparken kann; denkmöglich auch, wenn einem wer Privater die Einfahrt bzw. das Auto zuräumt) gegen die Gemeinde als Körperschaft öffentlichen Rechts mit Erfolg geltend gemacht werden können (wurde in der Judikatur bereits für Polizei- und Rettungsfahrzeuge verneint, die -auch ohne Blaulicht- während eines Einsatzes vorübergehend auf privaten Flächen abgestellt waren).

Im übrigen scheint im Anlaßfall ja auch die Erfüllung der außer Streit gestellten Selbstverantwortung, was den auf Eigengrund gelegenen Teil der Einfahrt anlangt, kein Problem zu bereiten (und wie auch schon gesagt, muß jeder Liegenschaftseigentümer zwischen 6 und 22 Uhr einen Gehweg geräumt und gestreut halten, egal ob sich das nun für ihn beruflich einrichten läßt oder nicht).

  18-01-2013 07:38  se123
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
nachdem was ich da so zwischen den Zeilen gelesen habe, bezweifle ich dass es da irgendeine Pflicht zur Räumung gibt. Hermann hat immer nur von einem Gemeindegrundstück geschrieben, nie von einer Straße...

darüber hinaus: Hauskrankenpflege ist ein ehrenwerte, ein wichtiger Beruf - überhaupt keine Frage, aber genauso wie bei 80% aller anderen Jobs ist es völlig egal, ob die Person aufgrund von Schneefall mal eine halbe Stunde später kommt.

  18-01-2013 07:39  zehentacker
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
Hallo Hermann!
Die von Dir mit Gemeindegrundstück beschriebene Fläche dürfte doch eine öffentliche Strasse sein. Wie oft diese geräumt wird, hängt von der Gemeindesituation ab. Eine Räumpflicht im Sinn das jederzeit eine Strasse befahren werden kann, gibt es gesetzlich nicht, es werden auch Autobahnen gesperrt. In Deiner Gemeinde werden auch andere Häuser in ähnlicher Situation wie Du bei Deinen sein. Das würde ich als Masstab der Räumtätigkeit betrachten. Wenn Du, wie Du schreibst, immer den Öffentlichen Weg bis zur geräumten Strasse selbst ausgeschaufellt hast, dann kann es durchaus sein, dass der Fahrer glaubt, dass das Dein Privatgrundstück ist. Vor allen, wenn Du als einziger dort ein Haus hast. Die Gemeinde aufmerksam machen oder direkt mit den Fahrer reden. Sonderbehandlung kannst Du keine Erwarten, denn bei einer solchen hätte der Bürgermeister sofort hundert Anrufe mit:" bei mir auch". Einen Brief an den Gemeinderat würde ich nur schreiben, wenn bei Dir als einzigen nicht geräumt würde. Er würde bei der nächsten GR Sitzung verlesen, daher vielleicht in zwei Monaten. Ein Menü für Zwei wäre wahrscheinlich schon Anfütterung, würde ich nicht machen.
ferd

  18-01-2013 08:14  Steyrdiesel
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
Hallo,

also ich will Darkis Verhalten ja nicht verdeitigen, aber wenn man die halbe Nacht auf dem Traktor sitzt und dann am Tag dir einer nach dem anderen die Ohren volljammert verliert man wirklich fast die Freude an der Sache.
Nichts desto trotz ist ein höflicher Umgangston mMn das wichtigste und einfachste um Probleme zu lösen.

Vielleicht sollte Hermann einfach mit dem Schneepflugfahrer persönlich reden und fragen was der Grund fürs nicht räumen ist. Und bei zufreidenstellender Arbeit beim nächsten mal eine kleine Aufmerksamkeit geben.

mfg
Steff

  18-01-2013 08:50  Restaurator
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
das einzige worum es hier wirklich geht ist:
"...der letzte der sich bei uns beschwert hat, den hab ich mit nem 3.60m Schild mit dem Valtra N142 eine Wand in die Einfahrt geschoben an der er eine Weile geknabbert hat."
zitat darki
da kann auch afh theoretisieren, das ist der vorsatz jemanden zu schädigen und hat mit räumpflichten, besitzverhältnissen usw. rein gar nichts zu tun, es handelt sich jedenfalls um schikane. mit dieser aussage hat er auch zugegeben zu wissen, dass er eine ausfahrt zuschiebt.
und bei der bevorzugung der hauskrankenpflege ist in meinen augen nicht die dienstnehmerin der pflege zu berücksichtigen, sondern die von ihr betreuten patienten bei denen auch immer wieder sehr dringende dinge anliegen, wie z.b. stomapflege oder versorgung wundgelegener patienten.
vielleicht sollten die selbstbewussten poster von oben nachdenken wie sie es empfinden würden, wenn sie mit einem stoma plus wundem arsch von der wichtigkeit mit den büro- und firmenfahrern gleichgesetzt werden.
aber irgendwie hab ich das gefühl, dass nur die kollegen hier verstehen was ich meine, die schon einen nahen angehörigen in so einer situation zu hause gehabt haben.

  18-01-2013 09:01  fendt_3090_2
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
Ich habe viele Jahre in Wien Schneegerämt, genervt war ich nie, es hat Spaß gemacht. Nörgler hat eine Verkäuferin auch und man erwartet sich immer Höflichkeit.
@Darki: Wenns dich nervt, warum machst du es dann? Hast das Geld so notwendig? Oder macht es dir Spaß, auf deinem Valtra mal den Dorfherrlichen zu spielen? Warum fahrst eigentlich mit so einem kleinem Traktor?
:-)))

  18-01-2013 09:19  Darki
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
Hehe
Hab deshalb den kleinen genommen, damit sich die Fendtinger nicht so verstecken müssen....
Ist schönes Geld, und da meine mir angetraute um halb drei weg muss (Konditor), passt es mir zeitlich genau rein, und da ich die Geräte ohnehin habe, warum nicht.

Nur was einige hier nicht verstehen ist, dass man halt nicht immer und überall sein kann, auserdem wenn ich aus reiner "Gutmütigkeit" einen Privatgrund(Hauseinfahrt) räume, und dabei was beschädige wird es teuer, für mich.

  18-01-2013 09:37  zehentacker
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
Animal Farm Hipples hat die Rechtliche Seite sehr genau beschrieben. Mein Beitrag war aus der Praxis einer 7000 Einwohner Gemeinde mit 6 Katastralgemeinden. Für jeden Einwohner einer Gemeinde einen personenbezogenen Einsatzplan zu fordern, geht an der Realität total vorbei.

  18-01-2013 09:56  mucki2008
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
Also meine Meinumg dazu ist Folgende!
Ich bin selber Winterdienstfahrer!
1. Wenn mann keine Nerven für den Job hat ists besser man läßt es sein!
2. Wenn das besatgte Grundstück immer selber geräumt wurde und jetzt wo du nicht zuhause bist müsste es der Winterdienst räumen passt ja auch. Keiner kann hellsehen! Da hättest dir blos was ausmachen müssen mit dem Fahrer!
3. Es sollte jeder die Nerven behalten Winterdienst und Anrainer. Lebt sich viel leichter. Und es ist halt mal so das hald mal keiner mit einem Wintereinbruch rechnet mitten im Jänner. Grins!!!

Bei mir ists hald so, wenn mich jemand fragt ob ich das so oder so machen kann dann kann man ja reden darüber (wenns machbar ist), meistens kurz wo einen kleinen Parkplatz ausräumen wenn extrem viel Schnee ist, dann gibts hald meistens eine Flasche Wein oder a Kisten Bier und passen tuts!
Ober etwa nicht!

Mfg mucki2008

  18-01-2013 10:04  Shalalachi
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
@Darki: nur net de Nerven wegschmeissn!
Es is halt immer leichter aus der warmen Stube zu schimpfen als in der Kälte zu schaufeln.

Mein Schwiegervater hat sich eine Schneefräse gekauft, mit Steckdosen-Elektrostarter, Kabel angesteckt und schon läuft sie. Da kann dann die Schwiegermutter mit dem lädierten Kreuz auch ganz leicht Schneeräumen.

I finds schön wenns schneit.

  18-01-2013 10:41  hermann73
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
An alle!
Nochmals danke für die Ratschläge...es geht wie erwähnt um eine nicht gerade kleine Gemeindefläche, welche zwischen der öffentlichen Straße und mehreren Hauszufahrten (welche im Privateigentum und somit selbst zu räumen sind). Bei ein paar Zentimeter fährt man halt drüber....wenn ich zu Hause bin (habe mich bei Post/Bürgermeister in den KOSOVO für 6 Monate abgemeldet, bin also nicht mal eben halt weg), dann räum ich den Schnee für mich und auch das nicht ständig bewohnte Nachbarhaus selber. Nun war es eben der Fall, daß es heuer das erste Mal ist, daß es halt mal ordentlich runterschneit.
Dabei habe ich auch nicht mit einem morgendlichen Besuch des Schneepflugs gerechnet, aber als er dann kurz nach 1300 Uhr zwar vor Ort war, jedoch den Teil, den ich überfahren muß! um an meine Einfahrten zu gelangen ignoriert hat, war ich fürs Erste mal "angfressen".
Nach einem höflichen Anruf bei meinem Gemeindebediensteten des Vertrauens, welcher mir zugesichert hat, daß er sich darum kümmert, kam der Schneepflug dann bei seiner zweiten Runde abends und erledigte seinen Job.
Wahrscheinlich war dem Fahrer nicht bewußt, daß er diesmal für 5 Minuten gefordert ist.
Die Räumbereiche sollte der Fahrer kennen, da er langjähriger Mitarbeiter der Gemeinde selbst ist...aber es kann ja auch mal was schiefgehn mit der Kommunikation.
Meine Frage war, was man tun kann..rechtlich gesehen, da ich annahm, es gibt hier etliche Praktiker die auch wissen, wie die Rechtslage in ihrem Gewerbe aussieht.

Das es sicher für einen guten Fahrer Möglichkeiten gibt, den Frühaufstehern(beruflich) das Leben zu erleichtern ist klar, wenn auch nur im Rahmen eines vernünftigen Räumschemas. Da unsere Ortschaft da ein wenig vom Schuß ist, weiß ich, daß da "im laufe des Vormittag" schon eine gute Zeit is... .

Sobald ich wieder zu Hause bin, werd ich - so der Fahrer bei mir zu tun hat - die Sachlage auch mit ihm besprechen und nen guten Kaffee trinken, so er den Zeit dafür hat (andere warten ja vielleicht auf ihn mit seinem Gespann).

So, ich hoff, daß jetzt einiges klarer ist...und bitte hauts ned die Nerven weg und beschimpfts euch da im Forum - es geht um die Sache und Sachlichkeit... .

Nochmals danke und einen schönen Winter noch,

Hermann

  18-01-2013 12:42  hermann73
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
@tria...ja ich habe Zeit dafür Kontakt mit zu Hause und meiner Familie zu halten...ja, es interessiert mich, wie es ihr geht...ja, ich steh nicht ständig an einem Checkpoint, oder liege im Schützengraben...ja ich will wissen, wie die gesetzliche Regelung ist, bevor ich da was anzettle...und ja, Deine religiösen Seitenhiebe in bei anderen Diskussionthemen sind genauso entbehrlich wie der obige...und ja, ich brauch das Geld und bin dafür bereit nicht jeden Tag zu Hause am warmen Ofen zu sitzen, obwohls mir auch gefallen würde.
Viel Spaß auch noch, ich werd Dir nicht den Gefallen tun und auf a Mine hupfn, servas!

  18-01-2013 13:06  Fallkerbe
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..

Abschliessend müsste man aber schon festhalten, das für die Gemeinde, entgegen dem threadtitel, auf dieser beschreibenen Fläche keine Schneeräumpflicht besteht.
Wenn die Gemeinde den Schnee trotzdem auf Gemeindekosten räumt, so ist es ein überaus freundliches entgegenkommen der Gemeinde.




  18-01-2013 13:42  freidenker
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
@hermann73

servus, die gemeinde räumt bei mir teilweise eine privatzufahrt. Dafür gibts auch gegenleistung meinerseits.
Wichtig ist, dass du das mit dem Bürgermeister in ruhe ausverhandelst.

viel glück
mfg

  18-01-2013 13:46  zehentacker
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
Fallkerbe!
Wobei der Bürgermeister als Letztverantwortlicher damit rechnen muss, dass ihm jemand ans Bein pinkelt.

  18-01-2013 14:53  Fallkerbe
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
@zehentacker,
natürlich muß der Bürgermeister argumentieren und rechtfertigen können, wiso er auf Gemeindekosten eine Dienstleistung ausführen lässt, die andere Gemeindbürger entweder selbst erledigen oder aber auf eigene Kosten an eine Firma vergeben müssen.

Eine Vernünftige und Transparente Lösung wäre es vermutlich, wenn der Gemeindearbeiter die Einsatzzeiten für herman73 aufschreibt und in Rechnung stellt.
Dann ist der Bürgermeister rechtlich gedeckt, die Einfahrt ist geräumt, und der Traktor+Fahrer vom Auftraggeber bezahlt.
Damit wäre allen gedient.

mfg




  18-01-2013 15:07  walterst
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
@tria
was motiviert Dich zu so einem Eintrag?

  18-01-2013 16:22  fendt_3090_2
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
@Darki
Deine dir Anvertraute geht arbeiten und du hast nicht mal das Geld für eine Winterdienstversicherung? Fressen die Valmetraten alles zusammen?

  18-01-2013 17:00  hermann73
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
@alle...seltsam finde ich, daß der Straßenerhalter seiner Pflicht nachkommen muß, der Hausbesitzer, jedoch die Gemeinde keinerlei Verpflichtung haben soll, ihre Verkehrswege vom Schnee zu räumen. Warum hat die Gemeinde dann einen bzw. mehrere Schneepflüge...wohl nicht aus Gefälligkeit, oder?


  18-01-2013 17:06  Peter06
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
Also ich weiss ja nicht, wie bei Euch so die Schneeräumung funktioniert, aber bei uns ist es so, dass der Räumer von der Gemeinde zunächst einmal alle Strassen mit fliessenden Verkehr freimacht. Logisch, das hat Priorität,wenn das erledigt ist, erfolgt das "Feintuning", Flächen mit ruhendem Verkehr, ev. Gehwege, vorher zugeschobene Einfahrten, etc.
Das ist doch gerade der Vorteil einer kleineren Gemeinde, dass solche Dinge unproblematisch funktionieren, ohne grosse Gesuche stellen zu müssen.
Und wenn das auch schon unter Anfütterung fällt, wenn ich dem Gemeinde-"Schöpfer" ein Bier beim Dorfwirten zahle, weil er meine Zufahrten frei hält, dann Gute Nacht, Vaterland!!!

  18-01-2013 17:15  hermann73
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
@alle...seltsam finde ich, daß der Straßenerhalter seiner Pflicht nachkommen muß, der Hausbesitzer, jedoch die Gemeinde keinerlei Verpflichtung haben soll, ihre Verkehrswege vom Schnee zu räumen. Warum hat die Gemeinde dann einen bzw. mehrere Schneepflüge...wohl nicht aus Gefälligkeit, oder?


  18-01-2013 17:21  Fallkerbe
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
Die Gemeinde hat ihre Pflicht bei den GemeindeSTRASSEN, dafür wird sie auch die Schneepflüge haben.



Sollte die Schneeräumung zu deiner Einfahrt ganz dringend gratis sein?
Und natürlich vor 6 Uhr, das ist eh klar.

Oder was hat priorität?
Wer die kosten trägt? wieviel es kostet? oder das der Schnee geräumt ist?





  18-01-2013 17:25  hermann73
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
@alle...seltsam finde ich, daß der Straßenerhalter seiner Pflicht nachkommen muß, der Hausbesitzer, jedoch die Gemeinde keinerlei Verpflichtung haben soll, ihre Verkehrswege vom Schnee zu räumen. Warum hat die Gemeinde dann einen bzw. mehrere Schneepflüge...wohl nicht aus Gefälligkeit, oder?


  18-01-2013 17:39  hermann73
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
Nun, die Straßen macht bei uns die Straßenmeisterei...der/die Schneepflüge sind nur für Parkplätze und Zu- bzw. Abfahrtswege...und nicht nur von 6 Feuerwehrhäusern und dem Gemeindeamt... .
Die Gemeinde macht das auch - dafür zahle ich ja meine Abgaben - aber was mich interessiert ist: Abgesehen von einer am Lande wohl (hoffentlich) intakten Solidarität, ist die Gemeinde dazu verpflichtet den Schnee von ihren Verkehrsflächen zu räumen, wenn auch nur ein paar Häuser bzw. deren Einwohner über diese Verkehrsflächen müssen.
Denn (nochmals) meine Einfahrt vom öffentlichen Grund bis zum Haus is natürlich meine Pflicht.
Bitte jetzt keine emotionalen Meinungen, Weltanschauungen, Geblubbere, sondern die harten Fakten und wo die für alle, die sich hier die Mühe gegeben haben nachzulesen sind. = Landesgesetz, Strassenverkehrsordnung oder ähnliches?
Oder wird dies innerhalb der Gemeinde festgelegt und wenn, dann wie?

Bitte nicht falsch verstehen, der Anlaß ist bereits erledigt und Schnee von gestern ;-) ... rein die Rechtslage?!?
Danke, ich bin gespannt, was da jetzt kommt... .

  18-01-2013 18:24  Restaurator
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
auch wenn afh oben schon eine schöne zusammenfassung hat, vielleicht findest hier deine antworten:
 

  18-01-2013 18:25  Restaurator
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
bzw. hier:
 

  18-01-2013 21:40  schellniesel
Was tun, wenn die Gemeinde nicht ihrer Schneeräumpflicht nachkommt..
Hallo!

Es mag ja Dinge geben die einen Aufregen aber man merkt gerade wenn mal eine Höhere Macht in dem Fall das Wetter mit spielt und alles net mehr so reibungslos abläuft wie es soll das alle nur mehr Schuldige suchen.... Anstelle etwas Gelassenheit und Eigeninitiative zu zeigen.....
Ich nehme mich selber davon net aus....

In dem Fall heißt das für mich schlicht abzuklären ob es denjenigen möglich ist den Schnee auch rechtzeitig für den @darki/frau zu räumen auf Kosten der Alggemeinheit oder auch auf eigene Kosten wie auch immer!
Wenn nicht muss ich mir selber was Überlegen! Heißt ich geb einem Nachbarn Bekannten ein Trinkgeld der mit behelfsmässigen Gerät (Kippmulde/traktor) wenigsten rechtzeitig und im Notfall (Schneehöhe über 20cm) einen Weg schiebt!

Denke mal das er ja nicht ganz ohne Grund in einem LW-Forum schreibt?

Mfg Andreas




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