Antworten: 11
  12-01-2013 09:21  meu21
Umsatz
Ich habe eine laeinhafte Frage:
Wir sind dzt. in der Vollpauschalierung und so habe ich mich nie näher mit dem Thema Steuern beschäftigt gehabt..

Wenn das FA den Bogen mit der Einkommenssteuererklräung schickt, gibt man da die Umsätze inkl. oder exkl. USt. an ?

GLG ans Forum

  12-01-2013 09:36  meu21
Umsatz
Ich frage deshalb, weil nun sicher alle Daten neu erhoben werden, nachdem es nun das erste Mal seit langem einen neu festgesetzten EHW geben wird.
Ich nehme also an, dass jeder Landwirt nun eine Einkommenssteuererklräugn vom FA zugesandt erhält.

  12-01-2013 09:53  meu21
Umsatz
Lieber fgh,
du hast mir mit deinem letzten Satz die Frage eindeutig beanwortet:

Die 400.000 Umsatzgrenze = 400.000 netto

Ich danke dir sehr dafür !

LG




  12-01-2013 09:55  zehentacker
Umsatz
Hallo! Ich nehme an, Du hast neben den pauschalierten Betrieb ein Nebeneinkommen, dass du selber versteuern musst und bekommst deswegen vom FA die Aufforderung eine ESTG aufzufüllen. Wie fgh beschrieben Dein Einkommen aus der Landwirtschaft plus Nebeneinkommen angeben. Deinen Betriebsumsatz müsstest Du natürlich incl MWS angeben, zB bei der Umsatzsteuerklärung.


  12-01-2013 10:22  meu21
Umsatz
Lieber Zehnetacker,
nein, wir haben kein weiteres Einkommen, nur Vollerwerb LW.
Nun bin ich aber schon wieder verunsichert bzgl. Steuern, möglicherweise verwechsle ich USt und MWst.

Ich stelle meine Frage also nochmals:
Wir bekommen , wenn wir unsere Schweine liefern, eine Gutschrift inkl. 12 % ST.
Wenn man nun eine EST-Erklärung machen muss, gibt man dem Umsatz inkl. oder exkl. dieser 12 % an.



  12-01-2013 11:51  meu21
Umsatz
Danke dir für die Infos !
lg


  12-01-2013 14:03  zehentacker
Umsatz
Hallo! Die Einkommensteuererklärung kannst Du dir bei Interesse im Inet runterladen Formular E1. Nur so zum ansehen.

  12-01-2013 15:49  meu21
Umsatz
Lieber "zehentacker",

dieses Formular ist mir vertraut. Wir erhielten es all die Jahre immer wieder zum Ausfüllen zugesandt, aber es bleib immer bei der Pauschalierung.

Fakt ist, dass wir alle schon allein wegen der EHW-Erhöhungen deutlich mehr zahlen werden, ich zweifle den angegeb. Durchschnitt der Erhöhung von 10 % stark an
.

  12-01-2013 17:31  Hans1900
Umsatz
Wenn du in der Vollpauschalierung bist must du bei der Est erklärung keine Umsätze angeben nur die zusätzlichen Einkommen die mit der Pauschalierung nichts zu tun haben!!

  12-01-2013 18:29  baldur
Umsatz
Auch pauschlierte bekommen vom Fa eine Einkommensteuererklärung. Eigentlich ist jeder der Einkommen aus selbständiger Arbeit erzielt, verpflichtet unaufgefordet seine Einkommensteuererklärung beim FA abzugeben, egal ob versteuerbares Einkommen erzielt wurde oder nicht. Auch dann wer er keine Steuererklärung vom FA erhalten hat. Gleiches gilt auch für Pensionistenn die zusätzliches Einkommen über ca € 7oo,- z.b. aus Verpachtung erzielt haben.

  12-01-2013 19:33  erich78
Umsatz
ES ist UNSINN , das jeder der aus selbständiger Arbeit Einkommen erzielt eine EKSteuererklärung machen muß. Die EKSteuererklärung ist nur zu machen wenn Einkommensteuer bei der Berechnung herauskommt.

  13-01-2013 11:04  baldur
Umsatz


An Erich78
Erkundige dich mal beim FA oder Steuerberater




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