fußfessel oder Knast

Antworten: 12
  23-08-2012 22:11  rotfeder
fußfessel oder Knast
Hallo!
Was ist denn eure Einstellung zum aktuellen Fall. Da wird ein Vergewaltiger nach langem Verfahren mit diversen Einsprüchen in den Hausarrest entlassen. Ich denke ja, bei Familienangehörigen wäre das gerechtfertigt, doch bei einer 15 jährigen Fremden ist Gefängnis auch als Strafe gerecht.

  23-08-2012 22:28  veti
fußfessel oder Knast
kannst das mit den familienangehörigen a bissl präzisieren- ich hoff ja, dass i das falsch versteh...
ansonstn: alles andere als gefängnis ist reine verhöhnung der opfer!
sexualdelikte werden in österreich no immer wie kavaliersdelikte behandelt und angesehen (vielleicht abgesehen von denen, die in den dunklen ecken auflauern). leider auch in der rechtssprechung...

  23-08-2012 22:56  kraftwerk81
fußfessel oder Knast
Oiso de Begründung Sexualverbrecher das Recht auf Fussfessel zu verweigern aufgrund der Gleichberechtigung is scho pervers. I wär do für sehr viel radikalere Methoden. Mindestens Kastration > nach oben offen!

  23-08-2012 23:31  textad4091
fußfessel oder Knast
@ kraftwerk81: Am Besten Stück aus'm Fenster Hängen zum Beispiel? Wenn ich ab und an a weng Jähzornig bin dann denk ich mir sollte man sowas als Gesetzeskonforme Strafe einführen ...
Aber wieder zur Ernsthaftigkeit des Themas: Ein paar Seiten weiter in der "Kleinen Zeitung" steht ebenso, sinngemäß wiedergegeben: "23-Jähriger wurde heute, ein knappes Jahr nachdem er einen 13-Jährigen entführt und missbraucht hat, zu 2 Jahren teilbedinger Haft verurteilt" ... Und wenns't beim Billa aus wirklicher Geldnot an Laib Brot fladern würdest holen's dich wahrscheinlich mit der Cobra und machen Waterboarding mit dir wenns't ned gleich weitere schwerverbrecherische Diebstähle zugeben würdest ... Ein wenig extrem, aber so in etwa denk ich oft genug über die Verhältnismäßigkeit von Bestrafungen verschiedener Delikte nach ...



  24-08-2012 06:30  FraFra
fußfessel oder Knast
eier ab!!!!!



da würden sich die meisten das gut überlegen !!!

  24-08-2012 07:21  helmar
fußfessel oder Knast
Der eigentliche Skandal an der Sache ist dass diese ganze Sache bereits vor etwa 7Jahren psiiert ist und dass es scheinbar möglich ist durch das Ausnutzen des Rechtssystems sich solange durchzuschwindeln, bis man auch noch eine Fußfessel bekommen kann.
Ich bin kein Freund von Balluch und seiner Truppe, aber da gibts einen um viel Geld schlußendlich für die Katz seienden Prozess durch einen sogenannten "Mafiaparagfrafen" legitmiert( ich denke anklage auf Sachbeschädigung etc. bei einzelnen Mitgliedern der Truppe wäre zutreffender gewesen) andererseits scheint es so dass das Leiden von Opfern von Perversen aller Art immer weniger"wert" was das Strafmaß betrifft, ist.
Und besonders pervers ist es wenn dann Menschen aus dem Umfeld des verurteilten Täters von Menschenhatz reden.
Mfg, Helga

  24-08-2012 09:26  tiroler
fußfessel oder Knast
eier ab und noch mehr!
ev.am nächsten laternenpfahl festbinden und verhungern lassen!

  24-08-2012 09:33  Christoph38
fußfessel oder Knast
Ob eine Fussfessel angewendet wird oder nicht ist auch eine grundsätzliche Frage des Strafvollzuges.

Die Opfer wird man dazu wohl kaum befragen müssen, die werden bei allen Verbrechen für Knast sein und zwar möglichst lang.

Leider ist es so, dass die Opfer div. Verbrechen oft ein Leben lang daran zu knabbern haben. Aber kein Strafvollzug kann diesen Schaden beseitigen, nicht einmal der elektrische Stuhl.

Zu fordern wird daher sein, dass der Staat unterschiedliche Verbrechen sorgfältig in ihrer Schwere abwägt bei den Strafen und bei der Urteilsfindung.
Jedes Verbrechen ist abzulehen, doch kann nicht bei jedem Verbrechen das Strafgesetzbuch angepasst werden.

  24-08-2012 11:41  Gratzi
fußfessel oder Knast
@triroler
hab was besseres als Fussfessel! ....und macht schlank!

  24-08-2012 11:46  tiroler
fußfessel oder Knast
das wäre das richtige!

  24-08-2012 12:00  walterst
fußfessel oder Knast
trotz der großen Hitze und dem emotionalen Thema sollte man ein wenig bei der Sache bleiben.
Grundsätzlich scheinen mir in Österreich nach wie vor die Finanzdelikte weit strenger bestraft, als Verbrechen gegen Leib und Leben. (In meiner Nachbarschaft hat ein Altbürgermeister seinen Nachbarn mit einem Scheit niedergestreckt und wollte dann noch nachsetzen, was die Frau verhindert hat - Diversion!)
Im konkreten Fall ist es wohl tatsächlich unverständlich, dass bei einer an sich strengen Freiheitsstrafe für ein schweres Delikt, der Täter keinen einzigen Tag sich den Häfen anschauen muss.

Zwischen "Eier ab" und Fußfessel gäbe es noch ein breites Band an Möglichkeiten, die etwas mehr Sensibilität gegenüber den Opfern bedeuten würden.

  24-08-2012 16:01  Gratzi
fußfessel oder Knast
wennst Pfarrer bist, bekommst nicht mal Fussfessel, und wennst Glück hast kommst in ein Frauenkloster....so ist das in Österreich.
 

  25-08-2012 05:53  AnimalFarmHipples
fußfessel oder Knast
Ich mach mich jetzt sicher extrem unbeliebt, aber wer den Boten mit der Botschaft verwechselt ist selber schuld :

Das österreichische Strafrecht folgt konzeptionell nicht dem Vergeltungsgedanken (punitur quia peccatum est - es wird bestraft, weil die Tat begangen wurde) sondern dem Präventionsgedanken (punitur ut ne peccetur - es wird bestraft damit keine Taten begangen werden), und da primär der Spezialprävention (Strafe nur soweit als nötig um DIESEN Täter von weiteren Taten abzuhalten) und der Resozialisierung (demgegenüber soll eine Existenzzerstörung durch die Strafe höchstens ein unerwünschter Nebeneffekt sein, aber keineswegs Strafzweck).
Die Generalprävention (es sollen durch die Strafe auch andere von Taten abgeschreckt werden) spielt bei der Strafzumessung kaum eine Rolle. Sie wird einerseits schon vom gesetzlich möglichen Mindest- und Höchsstrafmaß reflektiert (wodurch der Gesetzgeber zum Ausdruck bringt, was er nicht bzw. keinesfalls duldet) und andererseits dadurch daß eine Verpflichtung des Staates zur schuldangemessenen Bestrafung sich als Reflex aus der Opferwürde ergibt (siehe zB den Fall des deutschen Kindesmörders Gäfgen, wo der Europäische Menschenrechtsgerichtshof Gäfgens Opfereigenschaft weiterhin bejaht hat, nachdem der Polizist, der ihn durch Folterdrohung zum Geständnis gezwungen hatte, dafür unangemessen milde bestraft wurde).
Es gilt als in der Strafrechtssoziologie allgemein anerkannt daß die Höhe der Strafdrohung kaum einen Einfluß darauf hat, ob jemand eine Tat begeht oder nicht; denn würde er fix damit rechnen, erwischt zu werden, würde er es ja in der Regel sein lassen, und nur weil manche das "Glück" gehabt haben mögen, bloß eine milde Strafe auszufassen, heißt das noch lange nicht daß der Richter im eigenen Fall ebenso milde gestimmt sein wird.
Ich denke, man muß jetzt nicht gleich wieder das Kind mit dem Bade ausschütten, bloß weil die Justiz ihren gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraum auch ausnützt. Dazu ist sie ja schließlich auch da.
Wobei, wie schon gesagt, das Hauptaugenmerk auf der Spezialprävention zu liegen hat und nicht am Vergeltungsgedanken oder gar darauf, was das Opfer oder die Gratzis wieder mit der Welt versöhnen könnte.
Als Rechtsvertreter des Opfers könnte ich mir gut vorstellen, ihm eine Beschwerde beim Menschenrechtsgerichtshof zu empfehlen, in Vertretung des Täters würde ich argumentieren, daß die Richter wohl genug Grund für eine positive Zukunftsprognose hatten und der Klient wohl klug genug sein wird, diese -wohl letzte- Chance net zu versemmeln (üblicherweise gibt es bei bedingten Entlassungen von Sexualstraftätern ja auch noch begleitende Auflagen wie zB eine Therapie).

Zu berücksichtigen dürfte hier auch noch sein, daß die Tat schon mehrere Jahre her ist und das Sexualstrafrecht erst vor kurzem, in Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses, mit dem sog. Kinderschutzpaket erheblich verschärft wurde.
Es ist nämlich auch ein tragender Grundsatz des abendländischen Strafrechts, daß eine Sanktion nie strenger sein darf als im Tatzeitpunkt angedroht, und somit dürfte sich dieser Täter evtl. bloß deshalb für die Fußfessel qualifiziert haben, weil seine Strafe noch nach dem milderen früheren Strafenkatalog auszumessen war.



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