Blühstreifenschmäh

Antworten: 14
  29-07-2012 14:16  krampus
Blühstreifenschmäh
Ab sofort oder schon seit ein paar Wochen dürfen die Blühstreifen "abgeerntet" werden!

Dazu ist die Meldung an die AMA notwendig.

Im "Kleingedruckten" steht dann ganz fein und leise umschrieben, dass bei Abernten der Blühstreifen für diese Fläche es heuer eben keine Ausgleichszahlung usw. mehr gibt!

Ein Tipp für die AMA im nächsten Förderprogramm:

Alles ist Blühfläche und wer was ernten will bekommt da dann eben für diese Fläche keine Ausgleichszahlungen mehr!







  29-07-2012 15:32  springsa
Blühstreifenschmäh
Aber Achtung gilt nur für einige Bauernkammerbezirke und nicht für ganz Österreich laut Bauernzeitung Nr .30 Seite 11(Bruck/Leitha-Schwechat,Baden ,Mödling .Neunkirchen,Wiener Neustadt,Gänserndorf Mistelbach,Hollabrunn ,Korneuburg,Tullnerfeld,Krems,Hornund Waidhofen an der Thaya ,wennst nicht in den Bezirken bist und geerntet hast ,hast bei einer Kontrolle Pech !!! mfg Springsa


  29-07-2012 17:42  waldorf
Blühstreifenschmäh
@krampus

auf die 80Euronen UBAG wirds wohl nicht ankommen, wennst das Futter brauchst

  29-07-2012 18:55  schellniesel
Blühstreifenschmäh
Naja wenn ich mir die Blühstreifen bei uns so ansehe inkl meinem weiß net ob das den Tieren dann so schmeckt???


  29-07-2012 18:59  melchiorr
Blühstreifenschmäh
Hallo!
das war letztes Jahr bei uns genau so. Ist auch ok. Kannst ja frei entscheiden Geld für Blühstreifen und im August häckseln oder kein Geld und dafür das Futter.
lg. herbyy

  29-07-2012 19:57  krampus
Blühstreifenschmäh
Es kommt nicht nur auf die 80€ an sondern das Ganze ist nix als eine freche Bauernfängerei!

Du bekommst ja nicht die 80€ zusätzlich weil Du den Blühstreifen ( Unkrautsamenzuchtstreifen) machst, sondern um genau diesen Betrag dann weniger als für die ordenlich und normal bewirtschafteten Äcker.

In den meisten Berg-Gebieten mit einem Kunterbunt von Grünland, Acker und Wald ist der Blühstreifen nur eine von Dr.Pirkelhuber in Brüssel durchgesetzte Sekiererei!




  29-07-2012 20:20  179781
Blühstreifenschmäh
Warum die Aufregung? Soweit mir bekannt ist, ist die Entscheidung, einen Blühstreifen anzulegen freiwillig. Wenn da jemand das nicht aus praktischen Überlegungen heraus gemacht hat, sondern nur wegen Förderungsoptimierung, dann braucht er jetzt nicht über Andere zu sudern weil es ihm nicht passt.

Gottfried

  29-07-2012 20:28  krampus
Blühstreifenschmäh
Freiwillig nennst Du das????

Sonderbare Sichtweise !




  29-07-2012 20:31  schellniesel
Blühstreifenschmäh
Hallo Gottfried!
Freiwillig ja schon aber die Maßnahem an sich sollte sich doch auf reines Ackerbaugebiet beschränken oder zumindest auf Betriebe die kein Grünland dabei haben!
Den aus Ökologischer Sicht macht für mich eine Wiese die man idealerweiße auch noch am Waldrand stehen lässt hundert mal mehr Sinn als sich Unkraut auf dem Acker zu züchten....

Das das ganze auch noch als Futter verwertet wird wundert mich! Wenns aus der Not heraus sein muss spricht für mich nix dagegen!!
Nur bezweifle ich das das dann noch gefressen wird??
Mfg Andreas

Bei mir gibts genug solcher ecken wo eben was stehen bleiben kann!



  29-07-2012 20:33  helmar
Blühstreifenschmäh
Ohne Blühstreifen kein UBAG.........sei denn es hat jemand nur Wiesen.
Mfg, Helga

  30-07-2012 21:25  carver
Blühstreifenschmäh
Nachdem der krampus hier schon das ganze Jahr durchspukt ............

"Blühfläche" ist eine Grundvoraussetzung von UBAG, 2 % der ACKERfläche muss "blühen", Außerdem werden Blühflächen mit "N" codiert = nicht förderfähig.

lg carver

  30-07-2012 21:31  Mick
Blühstreifenschmäh
Blühflächen werden normalerweise nur dann mit N codiert, wenn man sie nicht zum Auslösen von Zahlungsansprüchen braucht.

Oer wenn sie kleiner als 10ar groß sind.

  31-07-2012 06:15  carver
Blühstreifenschmäh
Aus den Maßnahmenerläuterungsblättern:

"Blühflächen sind im Ausmaß von maximal 5 % der Ackerfläche förderbar. Es darf auch mehr angelegt
werden, es sind jedoch in Summe maximal 5 % der Ackerfläche prämienfähig. Die Prämie für Blühfläche
beträgt EUR 85,-. Bei Beantragung der Einheitlichen Betriebsprämie auf Blühflächen (Prämienstatus A)
werden bis zu EUR 300,- von der gesamten ÖPUL-Prämie am Schlag abgezogen."

@mick
Wie meinst das mit den 10 ar?

lg carver

  31-07-2012 08:25  krampus
Blühstreifenschmäh
@carver:
Dir werden bei Codierung "A" bis zu 300€ vom Öpul (Ubag) abgezogen - es bringt Dir aber die Sicherung von Zahlungsansprüchen die sonst möglicherweise verloren gehen könnten oder unausgenutzt sind.

Das schreibst Du da ziemlich richtig:
Bei Beantragung der Einheitlichen Betriebsprämie auf Blühflächen (Prämienstatus A)
werden bis zu EUR 300,- von der gesamten ÖPUL-Prämie am Schlag abgezogen."

Weiters werden 85€ /ha abgezogen wenn Du das überständige Klumpert nun als Silo??? oder Heu oder Streu nutzen möchtest!

Wenn das kein Blühstreifenschmäh oder Bauernfängerei ist was dann?






  04-08-2012 08:36  josefderzweite
Blühstreifenschmäh
Und weg ist der liebe blühende Streifen.

Adlerfarn, Disteln, Springkraut wurde somit in großen Massen entfernt. Tut einem in den Augen weh!



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