Steuerpauschalierung ist gesetzeswidrig

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  24-04-2012 17:56  179781
Steuerpauschalierung ist gesetzeswidrig
Das hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt und die entsprechende Verordnung des Finanzministeriums aufgehoben. Das Ministerium hat eine Frist bis 31. Dez. zur "Reparatur". Als Grund für das Urteil wird angeführt, dass diese Art der Gewinnermittlung mit den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen in vielen Fällen nicht übereinstimmt.

Behandelt wird in diesem Urteil die Steuerpauschalierung im Gastgewerbe, wo Betriebe unter 250.000 Euro Umsatz pauschal 10,900 Euro Einkommenssteuer zahlen, wenn sie keine Buchhaltung führen. Der Herr Muhm von der AK freut sich auch schon einen ab, weil die Wirte jetzt nach seiner Auffassung um bis zu 400 Milllionen Euro mehr Steuern zahlen sollen. Man kann sich ausrechnen, dass dieses Urteil Wasser auf die Mühlen der AK ist, um auch gegen die Pauschlierung in der LW vorzugehen.

Gottfried

  24-04-2012 18:15  pek
Steuerpauschalierung ist gesetzeswidrig
Hallo,

meiner Meinung nach ist die Steuerpauschalierung für die LW für Betriebe über 20 - 30 ha sowieso ein Unfug wenn Geld verdient wird sollen auch Einkommensteuern bezahlt werden. Ich bin mir sicher das wir beim Sparpaket besser ausgestiegen werden wenn die Voll Pauschalierung weiter eingegrenzt werden würde.


  24-04-2012 18:30  Josefjosef
Steuerpauschalierung ist gesetzeswidrig
Es gäbe nichts besseres für die Landwirte bis zu einer bestimmten Betriebsgröße endlich diese Pauschalierung zu beenden.
Begreift denn niemand, dass man bei wenig Gewinn auch keine Steuern zahlt?
die meisten Bauern in Österreich hätten Vorteile. ein paar hätten Nachteile.
Natürlich muß der Gewinn genauso ermittelt werden, wie bei Firmen.
Der Finanzminister ( in) wird dann aber blöd aus der wäsche schauen, wenns dann fast gar keine
Einnahmen von den Bauern mehr gibt.

  24-04-2012 19:07  208
Steuerpauschalierung ist gesetzeswidrig
ich denk mir auch das da die bauern nicht so dumm wären und da nicht alles rausholen was zu holen wär
das war ja bei den ausgleichszahlungen genauso die haben auch nicht geglaubt das die bauern sich so viel geld abholen und jetzt wissens nicht mehr wo sie es hernehmen sollen
bei der buchhaltung wärs genauso
die würden alle schön blöd schauen


  24-04-2012 19:19  mostkeks
Steuerpauschalierung ist gesetzeswidrig
Wenn die Pauschalierung weg ist, hat die Neiddebatte ein Ende! Unterm Strich wird der Staat um nichts mehr bekommen und die Finanzämter müssen ihr Personal zumindest verdoppeln, um auch alle kontrollieren zu können, was wieder einen Haufen Arbeitsplätze schafft. Und wer bezahlts?

  24-04-2012 19:43  Neuer
Steuerpauschalierung ist gesetzeswidrig
Die SVB würde eine Abschaffung der Pauschalierung bestimmt nicht begrüssen...

  24-04-2012 19:56  Hoans
Steuerpauschalierung ist gesetzeswidrig
Wenn das Finanzamt nicht wüßte, daß dabei weniger zu verdienen ist, dafür aber sehr viel mehr Arbeit zu erledigen wäre, hätten sie die Pauschalierung schon längst abgeschaft.

  24-04-2012 20:16  JD6230
Steuerpauschalierung ist gesetzeswidrig
Also ich sehe mich nicht im Stande, eine einwandfreie Buchhaltung abzuliefern - und ich habe einmal eine kaufmännische Schule besucht. Ständig ändert sich etwas im Steuerrecht - da durchzublicken wird schwierig. Da tut sich oft ein Steuerberater auch schon schwer.
Nur gibt es da noch ein Problem: wenn alle (oder eben auch nicht) Landwirte einen Steuerberater benötigen, sind von denen zuwenig da!
Das selbe ist am Finanzamt: zuwenig Steuersachbearbeiter und STUERPRÜFER --> das System ist überfordert, und die großen Fische fallen aus dem Netz! (Vielleicht ist ja gerade das gewollt?)

  24-04-2012 20:19  fliege
Steuerpauschalierung ist gesetzeswidrig
Die Pauschalierung gehört überholt denn es ist ungerecht wenn ein Milchviehbetrieb mit 200000 Liter oder mehr wegen seine geringen Einheitswertes pauschalliert davon kommt, und ein kleiner Betrieb der einen besseren Einheitswert hat muss dafür mehr zahlen?
Ich finde die Besteuerung gehört nach der Menge die man produziert, dann ist das irgendwo gerecht.

  24-04-2012 21:02  179781
Steuerpauschalierung ist gesetzeswidrig
Es hätte vor einiger Zeit schon einmal die Überlegung gegeben, die Pauschalierung in der Form an heutige Verhältnisse anzupassen, dass die Ausgleichszahlungen und die Tierhaltung mit berücksichtigt wird. Das wurde aber gleich wieder abgewürgt.
Damit hätte man diejenigen, die sich keine Buchhaltung "antun" wollen, etwas gerechter besteuern können. Und die gut geführten Betriebe, die ohnehin genaue Aufschreibungen haben, könnten diese auch für das FA verwenden. Gerade bei denen wird meist ein großer Teil vom Gewinn wieder in den Betrieb investiert, und kommt daher für Einkommenssteuer nicht in Frage.

Auf jeden Fall sind die Bauernvertreter in Politik und Kammern gut beraten, wenn sie dieses Problemfeld selbst in die Hand nehmen, und eine Lösung finden, die man in der Öffentlichkeit vertreten kann. Sonst machen es auf einmal andere und das geht dann sicher schlechter für die Bauern aus.

Gottfried

  24-04-2012 21:37  Haa-Pee
Steuerpauschalierung ist gesetzeswidrig
naja der hauptgrund der pauschalierung ist ja die bauern vorm rechnen ihrer gewinne zu "schützen"!

denn wenn die einmal wissen welche kapitalrentabilität und erwerbseinkommen dividiert durch den arbeits und kapitaleinsatz unterm strich übrig bleibt, werfen garantiert die meisten die mistgabel in die ecke und melden sich zur neuen GRUNDSICHERUNG beim AMS an und holen sich auch noch vom sozialministerium aus dem solidaritätsfond ein paar 100er!

und bitte ich weiss wovon ich schreibe ich habe eine zeitlang buchhaltungspflichtige betriebe für den grünen bericht betreut und das sind schon die mit den besseren zahlen!

in österreich verdient als einzige gruppe der bauern im durchschnitt der jahre nur der ackerbaubetrieb ab 80ha der seine kosten und produktion im griff hat einen angemessenen stundenlohn und eigenkapitalrentabilität!

der rest verdient grob gesagt nur cirka die hälfte von dem was ihm mit durchschnittsätzen eines industriearbeiters mit kostenverantwortung zusteht!

von der eigenkapitalrentabilität ganz zu schweigen!(grund,gebäude eingesetzte eigenmittel)

drum nieder mit der pauschalierung!

auf in die grundsicherung und zum AMS in die kurse!
um endlich dem steuerzahler wirklich geld zu kosten denn das gros der bevölkerung saniert sich auf den rücken der österreichischen bauern die täglich in den stall gehen und die kulturlandschaft und jede menge nützer und unnützer(ama,bauernkammer,landwirtschaftskammer,pharma udgl)arbeitsplätze erhalten!

  24-04-2012 22:49  Josefjosef
Steuerpauschalierung ist gesetzeswidrig
Genau haapee!!!!

genauso ist es!


  24-04-2012 22:59  biolix
Steuerpauschalierung ist gesetzeswidrig
Hallo !

also gottfried, wenn man ehrlich ist muss man sagen und ich habe den Muhm auf den Ökosozialen Tagen gehört, du kannst ihn noch immer nachhören, da hat der wlodowsky alt ausgesehen, weil gerade die Erhöhung der Einheitswerte in der Pauschalierung eben den Faß den Boden ausgeschlagen hat, das hat die AK so auf die "Palme" gebracht... und irgend wie hat er dann auch recht..

lg biolix

  25-04-2012 08:41  cowkeeper
Steuerpauschalierung ist gesetzeswidrig
...so ganz einfach wie ihr das meint ist das alles allerdings nicht.
zb:
Hat man in einem Jahr einen relativ guten Gewinn wird er wahrscheinlich zu einem Großteil wieder investiert. Allerdings zählt das nicht. Es wird nämlich nur die Abschreibung zur Gewinnminderung gerechnet, davon wenns blöd hergeht sogar nur die Hälfte, wenns in der 2.Jahreshälfte war. Und vom Gewinn zahlt man dann trotzdem Steuern.
Ein Problem stellt das ganze dann zb dar für Betriebe die mit großteils abgeschriebenen Maschinen/Gebäuden arbeiten und den Gewinn eigentlich für SVB und zum Leben brauchen (genau, denn auch der Privatverbrauch ist zu versteuern). Da werden dann gleich mal Einkommenssteuern fällig, die man eigentlich gar nicht übrig hat.

Mein Fazit:
Ich wäre sofort dafür, allerdings würde es bei sehr vielen Betrieben wirklich um die Existenz gehen, darum wirds nicht kommen.

lg cowkeeper



  25-04-2012 08:49  Christoph38
Steuerpauschalierung ist gesetzeswidrig
Sehr viele Betriebe müssten die Abschaffung der Pauschalierung nicht fürchten. Fakt ist dass grosse Landwirtschaften die Umsätze von kleinen Gewerbebetrieben nicht erreichen.
Vom Durchschnittslandwirt gar nicht zu reden. Wer mit dem Erlös von 60.000 kg Milch und ein paar Viehverkäufen, nach Abzug der Ausgaben auf eine Einkommensteuer kommt, dem ist zu gratulieren.

Von der AK wird gerne "wissenschaftlich" mit echten Zahlen (zB Grüner Bericht) operiert, die man statistisch falsch deutet.
Da wird ein Betriebseinkommen schon gerne mal einer Einzelperson als Gewinn zugerechnet, obwohl gerade größere, arbeitsintensive Betriebe mehr als 2 Arbeitskräfte aufweisen.

Der Ablauf der jüngsten Verhandlungen wird noch manches mal eintreten: Zur Rettung der Pauschalierung wird man Zugeständnisse machen, wie die Jakob-Steuer.

Dies wird sich beim GAP wiederholen usw.
Zum Schluss wird man 2025 ??? feststellen, dass man sich von der Pauschalierung verabschieden muss, dafür dass man bis dahin 5mal die Hosen runtergelassen hat kriegt man am Ende nichts, diese Belastungen bleiben.

Persönlich darf ich noch anmerken, dass bei unserem Betrieb sicher bei Abschaffung der Pauschalierung für die Finanz außer Arbeit nichts zu holen ist.

Es regt sich ja auch keiner darüber auf, dass der Grossteil der nichtbäuerlichen Österreicher keine Einkommensteuer zahlt.

  25-04-2012 09:15  biolix
Steuerpauschalierung ist gesetzeswidrig
Hallo !

also ich glaube auch das man mit der AK reden kann, das eben die 60 tsd EHW kein Problem waren, aber nun nach der Erhöhung, wo man sich fragt wenn eh die großen angeblich ohne Pauschalierung besser fahren, wozu war das dann ??

lg biolix

  25-04-2012 09:38  Fetzerl
Steuerpauschalierung ist gesetzeswidrig
Die Erhöhung der Einheitswerte in der Pauschalierung war der größte Blödsinn, den sich das Ministerium in den letzten Jahren einfallen hat lassen (und da war viel Blödsinn dabei), das hat die Diskussion erst recht angeheizt.

@cowkeeper: die Sozialversicherung wird vom Gewinn abgezogen, erst das, was übrig bleibt, wird versteuert; ist so bei jedem Einkommenssteuerpflichtigen.

Die meisten Betriebe müssten sowieso nur eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung machen, weil weniger als 400.000,- € Umsatz; das macht es einfacher; die Finanzämter werden sich jedenfalls drüber freuen, weil viel Arbeit und wenig Ertrag.

Ein Hinweis noch: bei Betrieben, die von Ehegatten miteinander bewirtschaftet werden, ist das im Prinzip die Rechtsform einer GbR; da wird der Gewinn auf die Gesellschafter aufgeteilt - beide machen eine Einkommenssteuererklärung über jeweils den halben Gewinn - damit hast du nach Abzug der SVB schon eine hübsche Summe übrig, ohne Steuern zu zahlen.

Falls die Pauschalierung fällt, bitte gerne; die Einkommensteuer wird bei mir nicht wirklich hoch sein.

LG, Franz

  26-04-2012 08:24  remus
Steuerpauschalierung ist gesetzeswidrig
es gibt im gewerbe nur eine pauschalierung wenn nicht mehr als 30.000 euro umsatz erwirtschaftet wird
pauschalierung bis 250.000 euro gibts nur im bauernparadies

wieso machen landwirte hohe umsätzte und erwirtschaften dabei keinen gewinn ?
also wenn ich einen hohen jahresumsatz habe erwirtschafte ich auch entsprechende gewinne , ich bin ja nicht blöd und arbeite umsonst.

  26-04-2012 09:40  baerbauer
Steuerpauschalierung ist gesetzeswidrig
@remus
kann es sein, dass die Margen in der LW geringer sind als bei Handelsfirmen (-50% Angebote etc.)

  26-04-2012 11:37  remus
Steuerpauschalierung ist gesetzeswidrig
@baerbauer
das bedeutet es gibt unternehmer sprich landwirte die machen umsatz nur des umsatzes wegen ?
wenn die margen so gering sind daß kein gewinn erwirtschaftet wird worin besteht dann das interesse umsatz zu machen der ja auch mit viel arbeit verbunden ist ?
ich bitte um eine erklärung


  26-04-2012 12:23  biolix
Steuerpauschalierung ist gesetzeswidrig
@ Fetzerl : Warum das "Ministerium" ? Wer hat das gefordert ?

  26-04-2012 21:53  179781
Steuerpauschalierung ist gesetzeswidrig
@ remus
Du bist wahrscheinlich in der Materie unzureichend informiert, weil du die Sprücherl der AK glaubst.
Größere Landwirtschaftliche Betriebe werden sehr wohl vom Finanzamt aufgefordert, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Wobei bei den pauschlierten unter ihnen eben "pauschal" etwa 1/3 ihres Einheitswertes als Gewinn angesetzt wird. Das entspricht bei Getreideanbau und eher geringem Viehbestand in etwa den Werten, die auch bei einer Buchhaltung herauskommen würden. Da sehr viel Betriebe in Ehegemeinschaften geführt werden, d. h. der Gewinn wird auf 2 Personen aufgeteilt kommt bei recht vielen keine Einkommenssteuer heraus. Wenn du realistische Zahlen hernimmst, wirst du ja wissen, dass die Einkommen in der Landwirtschaft niedriger sind, als die der unselbständig Erwerbstätigen. Von denen zahlen auch viele nur wenig oder gar keine Lohnsteuer, weil sie eben nicht sehr viel verdienen (Arbeiterparadies Österreich?)
Wo die Pauschalierung wirklich große Lücken hat sind sehr intensiv geführte Betriebe, uns solche, die in Gegenden mit schlechten Böden größere Flächen bewirtschaften. Da steht der Einheitswert wirklich in einem Missverhältnis zu den erzielten Einnahmen.
Deshalb bin auch ich der Meinung, dass das System dringend und grundsätzlich an moderne Erfordernisse angepasst werden soll.
Für den Staat insgesamt schaut dabei unter dem Strich nicht wirklich was heraus. Bei der Einkommenssteuer werden nicht die großen Beträge herauskommen und in der Sozialversicherung würden eine große Zahl der jetzt pauschalierten nach Buchhaltungsergebnissen deutlich weniger einzahlen müssen. Also würde die zusätzliche Einnahme aus der Einkommenssteuer für die Sozialversicherung wieder aufgehen.

Gottfried



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