Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!

Antworten: 43
  07-03-2012 19:20  DabetroffeneBauer
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
https://www.landwirt.com/Forum/328587/AMA-fordert-67000----Euro-zurueck.html

Zitate von Forumbesuchern:

pepbog: Wo ist da das Problem? BMW X5 wieder verkaufen und überweisen.
Nun wo ist da der Schaden? oder sogar Strafe?
wenn ungerechtfertig konsumierte Förderung zurück verlangt wird? und dies möglicherweise OHNE Zinsen?Rechne ich falsch oder hat der Förderungsnehmer doch noch einen finanziellen VORTEIL?

sisu: Gott sei Dank macht die Kontrollbehörde endlich etwas gegen Missbrauch bei Förderungen.
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das er 136 ha nicht von 300 ha unterscheiden kann.

Darki: So ist richtig, der gehört bis auf`s Hemd ausgezogen.


Liebe Forumleser und -schreiber!

Ich, DER BAUER DER DIE 67000 EURO zahlen muss, möchte mich auch zu Wort melden und ein paar Punkte hinzufügen:

Ich habe keinen Bmw X5, welchen ich verkaufen kann

Hemden trage ich auch nicht, die man mir ausziehen könnte

Zinsen muss ich auch für die offene Summe zahlen, sind auch ein paar Tausender

Und stellt Euch nur mal vor, Euer Monatslohn würde für fünf Jahre im nachhinein zurück gefordert werden, also euer Chef oder die Firma würde euer Gehalt für die nächsten fünf Jahre einbehalten.

Und das alles weil ihr gar nichts dafür könnt ( bei meinem Heimbetrieb und der Alm wurde die AMA noch nicht fündig, kann ja noch passieren)

Alle Ungläubigen und auch Befroffenen können sich beim BAUERN DER DIE 67000EURO zahlt melden

  07-03-2012 20:59  Halodri
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
@ betroffener Bauer
Erzähle doch aus deiner Sicht warum du derart viel Geld zurückzahlen mußt und was alles hast du unternommen um diese Rückforderungen zu beeinspruchen.
Aus meiner Sicht zeigt hier die Bürokratie das sie beim "kleinen Mann" keine Gnade kennt und man bestraft den Bauer mit einem 5 Jahreseinkommen. Die derzeitige Agrarpolitik zeigt weder Fingerspitzengefühl noch Rückgrat.

  07-03-2012 21:14  HAFIBAUER
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Aus meiner sicht bist nicht Erlich,du schreibst immer um den Prei herum.Bitte schreib mal die Fakten.mfg

  07-03-2012 21:15  muk
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
antwortet um 07-03-2012 20:30 auf diesen Beitrag
Tagebuch
E-Mail an User
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
aus diesem meine drei einträgen ergibt sich , das das landwirtschaftsministerium ab dem jahr 2000 ein flächenermittlungssystem eingeführt hatte, das die europäische kommission nicht anerkannt hat. österreich wollte dann sein flächenermittlungssystem im klagswege gegen die kommission durchsetzen und hat diese klage verloren. somit ergibt sich , das die östereichischen bauern durch das ministerium angehlten wurden - etwas zu beantragen und etwas umzusetzen , das es nach europäischem recht nicht gegeben hat. diese tatsache wird von allen politischen vertretern verschwiegen und man versucht jetzt die schuld den bauern in die schuhe zu schieben.






  07-03-2012 21:23  tch
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!


@DabetroffeneBauer

Gehts hier um Förderungen oder um den Lohn eines Arbeiters- Dein Vergleich ist mehr als unpassend!!

tch


  07-03-2012 21:28  muk
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
@ Halodri
@HAFIBAUER

Das urteil des europäischen gerichtes könnt ihr selbst in internet unter der zahl T368/05 nachlesen.

Tatsache ist das das schwarze landwirtschaftsministerium " MIST " gebaut hat - das wird aber in der öffentlichkeit verschwiegen - und die bauern etwas beantragen hat lassen was es in dieser Beantragungsform nach europäischem recht nicht gibt. Und damit nicht die beamten als die schuldigen dastehen ( sie waren nicht in der lage europäisches recht zu lesen ) schiebt man jezt den bauern die schuld in die schuhe.

Es hat kein bauer falsche angaben gemacht sondern es stellt sich heraus das das flächenermittlungssystem nicht europareif ist. es gab zum zeitpunkt der beantragung richtlinien die nicht gültig waren. und diese richtlinien hat das landwirtschaftsministerium ( die schwarzen ) erlassen und die bauern haben sich daran gehalten. und das war der fehler - glaub nie etwas was von den schwarzen kommt.

deshalb wird jetzt intesiv eine Amtshaftungsklage geprüft. Es geht auch bei anderen betrieben um summe so um die 45.000 euro .

URTEIL DES GERICHTS (Dritte Kammer)
4. September 2009(*)
„EAGFL – Abteilung ‚Garantie‘ – Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Rinderprämie – Mutterkuhprämie – Extensivierungsprämie – Schlüsselkontrollen – Verpflichtung zur Verwendung eines computergestützten geografischen Informationssystems – Kontrolle der Almfutterflächen – Verpflichtung zur Zusammenarbeit – Begründungspflicht – Art der angewandten finanziellen Berichtigung – Extrapolation der Mängelfeststellungen“
In der Rechtssache T 368/05
Republik Österreich, Prozessbevollmächtigte: zunächst H. Dossi, dann H. Dossi und C. Pesendorfer und schließlich C. Pesendorfer und A. Hable als Bevollmächtigte,
Klägerin,
gegen
Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch F. Erlbacher als Bevollmächtigten,


  07-03-2012 21:41  muk
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
ein weiterer ausschnitt aus dem gerichtsurteil.

Im vorliegenden Fall steht fest, dass sich die österreichischen Behörden darauf beschränkt haben, Maßnahmen hinsichtlich der Betriebe zu ergreifen, bei denen der Rechnungshof Flächenabweichungen festgestellt hatte. Sie waren nicht der Ansicht, dass es notwendig sei, die Anträge für das Jahr 2000 angesichts der Abweichungen, die vom Rechnungshof festgestellt worden waren, mit Hilfe des neuen Messsystems zumindest stichprobenartig zu überprüfen. Unter diesen Umständen ist festzustellen, dass die Kommission zu Recht annehmen konnte, dass die österreichischen Behörden nicht die Kontrollmaßnahmen ergriffen haben, die erforderlich waren, um die ordnungsgemäße Erfüllung der materiellen und formellen Voraussetzungen für die Gewährung der Grundprämien und der Extensivierungsprämie sicherzustellen und um zu verhindern, dass der EAGFL einem realen Risiko eines Verlustes ausgesetzt wird.

  07-03-2012 22:34  AnimalFarmHipples
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Nachdem das landwirtschaftliche Förderungswesen für mich ein spanisches Dorf ist, kann ich die Erfolgsaussichten einer Amtshaftungsklage (bzw. bei Verletzuung von Unionsrecht richtigerweise: Staatshaftungsklage) nicht einschätzen.
Aus zahlreichen bereits geführten Staatshaftungsverfahren weiß ich aber, daß die Erfolgsaussichten gegen Null gehen, wenn die Republik sich erfolgreich auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen kann; daß die Europäische Kommission anderer Meinung war, begründet per se noch keine Staatshaftung.
Meine persönliche Schlußfolgerung aus den bislang geführten Verfahren ist, daß Unionsrecht sanktionslos mißachtet werden darf, solange es keine gegenteilige Klarstellung durch den EuGH gibt.
Davor greift die Staatshaftung nur bei Vorliegen eines sog. "acte clair", also wenn die betreffende Bestimmung des Unionsrechts nur eine einzige sinnvolle Auslegung zugelassen hat.

Die übrigen allgemeinen Voraussetzung für eine Amts- bzw. Staatshaftung hab ich hier vor ca. 18 Monaten schon mal im Detail erläutert, erinnerlich ging es um das Thema verspäteter Förderungsauszahlungen.

  07-03-2012 23:04  DabetroffeneBauer
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Ich mache die Flächenangabe nur bei meiner Eigenalm nicht bei der Fremdalm, habe auch keinen Einfluss geschweige, Mitwirkungsrecht bei der Digitalisierung (Flächenermittlung). Habe dies mit Hilfe der Bezirkskammer, der Landerkammer Steiermark probiert der AMA zu erläutern, auch der Almbewirtschafter hat dies unternommen, da ich nicht der alleinige Auftreiber bin. Anruf bei vielen landwirtschaftlichen Vertretern ( Grillitsch.....). Ergebnis null. Berufung und Beschwerde mit Hilfe der BK und LK gegen alle Bescheide, mit dem Ergebnis: abgelehnt, da es sich um eine Gemeinschaftsalm handle, kompletter Schwachsinn. Gang zum Verfassungsgerichtshof, mit dem Ergebnis, daß ich meine Mitweirkungspflicht verletzt hätte und hätte angeben müssen, aufgrund welcher Messungen bzw. Berechnungen es zu anderen Resultaten hätte kommen müssen. Diese wurde bereits bei den Bescheiden und den Beschwerden zur genüge vorgebracht. Weiter wurde vom VwGH ausgesprochen, das ich nicht im guten Glauben die falschen Flächenangaben machen hätte sollen ( ich hab sie ja gar nicht gemacht) .Kasperltheater, der Fall wurde totjudiziert. Ich hoffe ich konnte deine Frage beantworten.

Mit freundlichen Grüßen Dabetroffene Bauer

PS: Es gibt was ich erfahren habe über 200 Betriebe, die von Rückzahlung betreff Almfutterabweichungen AMA betroffen sind.
Wo sind die alle?

  07-03-2012 23:27  walterst
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
@derbetroffenebauer

ich würde dich ersuchen, eine ganz wesentliche Angabe zu machen, um den Wahnsinn der Rückforderung darzustellen:

Wäre die Flächenangabe des Almbewirtschafters immer richtig erfolgt - um wieviel Ausgleichszahlungen hättest Du weniger bekommen? (ich habe in einem alten Beitrag dazu schon meine Vermutung niedergeschrieben)

  08-03-2012 00:23  Cooky
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Hallo!
@hafi
Da gibt es keine relevanten Fakten. Der Almbewirtschafter-besitzer gab damals eine Fläche an und dann kam die EHP und nach diesen Angaben (natürlich waren da auch noch andere Faktoren dabei, z.B.Stierprämie) wurde dann der Ha-Satz berechnet, aber das hat auf die Förderhöhe keinen Einfluß sondern es kam halt ein gewisser Betrag pro Hektar heraus. Soweit so gut kein Problem, nur dann kam eine Kontrolle und es war eben zu wenig Fläche da, warum und ob dann die Alm vielleicht überbestoßen war ist wieder eine andere Geschichte.
Nur wenn der Bewirschafter die Fläche passend angibt dann hätten sie trotzdem die gleich hohe Förderung bekommen. Und mit dem Öpul, AZ-Zahlungen hat die Almfläche nichts zu tun sondern wird mit dem aufgetriebenen GVE (außer die Alm wird überbestoßen) berechnet, nur Sanktoniert wird dann wieder alles oder???????
Hatte gottseidank noch keine Probleme damit

LG Cooky


  08-03-2012 07:52  DabetroffeneBauer
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Es geht bei den Rückforderungen nicht um die AZ sondern um die Betriebsprämien der letzten fünf Jahre. Diese wurden weil die Gesamtfläche ( Heimbetriebe und Fremdalm) um mehr als 25 % kleiner waren zur Gänze gestrichen. Unsere landwirtschaftlichen Vetreter hätten zu dieser Richtlinie nie zustimmen dürfen! Eine anteilsmässige Kürzung bzw. Berechnung wäre fair gewesen.

  08-03-2012 08:07  walterst
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
@dabetroffene

Ja, das weiss ich schon.
Mich hätte nur interessiert, was in Deinem konkreten Fall bei korrekter Angabe des Almbesitzers auf Deinem Konto gefehlt hätte.
Um für alle, die gedanklich das ganze nicht so richtig nachvollziehen können, das Missverhältnis zwischen Rückforderung und tatsächlicher Abweichung der ausbezahlten von der zustehenden Förderung darzulegen.

Manche/viele glauben ja, die 67 000 sind einfach der Betrag, den Du zu viel erhalten hättest und Du müsstest ohnehin nur zurückzahlen, was Dir nicht gehört.

  08-03-2012 08:25  Josefjosef
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Es ist schon erstaunlich, wie wenig Zusammenhalt, Missgunst es in der Bauernschaft gibt.
Wenn ein anderer einen Schaden hat, freut sich der Andere um so mehr.
( Damit meine ich nicht die Beteiligten in diesem Beitrag, sondern von vielen anderen.)
Wenn man nicht die genauen Ursachen kennt, sollte man sich kein Urteil über einen Fall bilden.
Mir tut jeder leid, der in die Mühlen der AMA kommt und dort zerquetscht wird.
ich glaube nicht, dass viele Bauern wissentlich falsche Angaben machen.
Ein paar gibts natürlich immer. Aber wo gibt es diese nicht?
Dass mit den Bauern umgesprungen wird, wie mit einem Stück Viech, ist dabei schon untertrieben.
Und das entwickelt sich so, weil der Bauer auf die ganzen Zuzahlungen angewiesen ist, und sein Brot
nicht mehr mit dem erzeugten Produkt verdienen kann.
Trauriges Ösiland!

  08-03-2012 10:57  feichtere
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Auch ich bin von einer solchen Rückforderung betroffener Bauer aus Kärnten mit 26.000.-EURO
An Alle, die es nicht glauben wollen: Es wurde kein Cent zu Unrecht ausbezahlt.Durch die Berechnung der ZA mit der zu hohen Fläche wurden die ZA´s zwar mehr, der Wert des Einzelnen ZA´s aber geringer.Durch die Verminderung der Fläche können nicht mehr alle ZA´s,die im Guten Glauben beantragt wurden, ausgenutzt werden, daraus ergibt sich die Rückforderung plus Strafe.

Ich hatte als Auftreiber nie Einfluss auf die Fläche.

Mein Einspruch liegt seit 8 Monaten beim Ministerium und wurde bis heute nicht behandelt.

Kurios: Die betroffene Alm wurde Sept.2010 kontrolliert und Sept. 2011 nachkontrolliert. Beide Prüfer hatten Digitalbilder und auch die gleiche Schulung und trotzdem gibt es eine Differenz von 18%. ( Beim Bauer fangen bei 3% die strafen an!!)

Dies zum Nachdenken für Alle, die mit Ihren Urteilen so schnell zur Stelle waren.

lg ernst


  08-03-2012 11:06  grasi1
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
@tch
Gehts hier um "Förderungen" oder um den Lohn eines Arbeiters- Dein Vergleich ist mehr als unpassend!!


Hier gehts nicht um Förderungen wie du sie meinst, da geht es um Ausgleichszahlungen die uns im Zuge der Beitrittsverhandlungen versprochen wurden.
Diese Ausgleichzahlungen sind Teil des Einkommens aufgrund der verfallenen Preise unserer Produkte nach dem Bietritt zur EU!
Daher ist es sehrwohl ein Teil des Einkommens!
Wenn du dich nicht auskennst, dann schreibe lieber nicht,OK!
Hast immer deinen Senf dabei,wo du dich nicht auskennst!

  08-03-2012 11:39  Christoph38
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Weiteres ist in der Sache zu bedenken dass die ursprüngliche Zurechnung von Prämien auf Almflächen bereits unsachlich war.
Bei mir ist es zB so, dass die Tiere 3 Monate gealpt wurden, ein paar Stiere die in die Prämien eingeflossen sind, aber nie eine Alm gesehen haben.
Und obwohl der Viehbestand seine Futtergrundlage nur zu etwa 15% in der Almfläche gefunden hat, bestehen die Zahlungsansprüche zu mehr als der Hälfte auf Almflächen.

Der geringere Futterertrag der Almen hat bei der Aufteilung der Zahlungsansprüche keine Berücksichtigung gefunden.
Es kam also häufig zu einer mehrfachen Verdünnung der ZA auf eine zu grosse Fläche, mit der Folge von Prämienverlusten durch blosse Zufälle.

Eine sachgerechte Zuteilung von höheren ZA (auf eine geringere Fläche), wäre daher vom vornherein die richtige Lösung gewesen.

  08-03-2012 12:10  tch
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Hallo Grasi

Es wurde die Rückforderung einer Ausgleichszahlung mit der kompletten Rückforderung des Lohnes verglichen!


Du bist ein sehr dummer bedauernswerter Mensch, der gerne den Hebel beim Leben eines anderen Menschen ansetzen möchte.....

tch




  08-03-2012 13:04  Arbeiter
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Ihr schreibt welche Beträge zurück bezahl werden muss. Interessant wäre wie viel Ihr in den Jahren für die, die Rückforderung gilt, er halten habt. Dann wäre besser zu erkennen wie brutal die Rückzahlung ist.

  08-03-2012 15:13  RichardGier
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Das Ganze schaut nach einer ziemlichen Sauerei aus , bei der jemand schuldlos zum Handkuss kommt .
Trotzdem sollte man nicht übertreiben und die Dimension zurechtrücken . Die Betriebsprämie wird bei einem viehhaltenden Betrieb nicht mehr als 30-40 Prozent der Gesamtförderungen ausmachen , beziehungsweise 15-20 Prozent des Gesamtumsatzes ( worst case ) .
Eine Rückzahlung der Betriebsprämie für die letzten 5 Jahre kommt nicht einer Rückzahlung des gesamten Lohnes für 5 Jahre gleich , sondern von 15-20 Prozent des Bruttolohns . Schlimmstenfalls .

  08-03-2012 18:37  grasi1
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Ja tch, in erster Linie bei dir, denn du kannst nur aus der untersten Schublade antworten!
Aber ich ziehe mich ohnehin zurück und Tschüß!

  08-03-2012 18:53  Josefjosef
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Hallo Tch

Man kann es so vergleichen:

du bist in einer Firma angestellt und bekommst den Bruttolohn von 2500 Euro / Monat.
Dann will die Firma nicht mehr so viel bezahlen und macht mit Papa Staat einen Handel:
du bekommst von der Firma nur mehr einen Bruttolohn von 1500 Euro/ Monat, zusätzlich
bekommst du vom Staat eine " Förderung von 1000 Euro".
Diese sind dafür gedacht, dass du dich an gewisse Regeln in der Arbeit hältst:
zb. Dass du umweltfreundliches Papier im Büro verwendest,
und dass die Fahrzeugflotte der Firma immer sauber gehalten wird.
und dass der Toilettenabfluß in die richtige Kläranlage fließt..........usw.
Das geht ein paar Jahre so dahin. Dann muß eingespart werden. Der Staat kürzt seinen
Beitrag jährlich um 1 % Punkte. Das geht ein paar Jahre so weiter.
Das heißt, du bekommst immer weniger Monatslohn.
Nun kommt noch eine Kontrolle vom Papa Staat.
Durch intensive Untersuchungen wird festgestellt, dass das Papier, welches du verwendest
zwar laut Verpackung und Verkäufer umweltfreundlich sein soll, aber falsch deklariert wurde,
und du in Wirklichkeit Papier verwendet hast, dass einen Wert für Umweltfreundlichkeit leider nicht erfüllen kann.
Darum werden nun für die letzten Jahre die vom Staat geleisteten Zahungen (knapp 1000€/ Monat)
von dir persönlich zurückverlangt.
ungefähr so kannst du dir das vorstellen, wird mit den Bauern umgegangen.
ich weiß, es ist ein primitiver Vergleich, aber es ist trotzdem viel Wahres darin.
grüße Josef



  08-03-2012 19:18  golfrabbit
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Sehr gut Josef, anschaulicher hats noch keiner erklären können. Und wegen dem primitiv, das passt schon, damit kennt sich der tch eh perfekt aus.

  08-03-2012 19:30  payment
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
warum wird so a pfeifn nicht einfach ignoriert, nix lesen-nix antworten-fertig

  08-03-2012 19:33  payment
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
ich hab nix glesen-wer noch

  08-03-2012 20:20  rirei
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Oh, ich hab's gelesen.
Und wenn ich dann so persönliche Angriffe lese, wäre ich schon sehr dafür, daß die Redaktion gewisse Teilnehmer aus dem Forum nimmt.

  08-03-2012 20:23  Fallkerbe
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
@payment
es ist doch schön wenn sich eine verschwindend kleine Minderheit zumindest intern immer gegenseitig beifall klatscht. was ausserhalb der minderheitenwahrnehmung passiert bzw. was die Zahler davon halten möchte man intern nicht auch noch aufs butterbrot geschiert bekommen.
Vogel Strauß lässt grüßen

mfg


  08-03-2012 20:55  muk
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Vorgeschichte des Rechtsstreits
30 Mit Schreiben vom 2. Mai 2000 unterbreitete das österreichische Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) der Generaldirektion Landwirtschaft der Kommission einen Vermerk über die Berücksichtigung von Futterflächen auf Almen bei der Berechnung des Besatzdichtefaktors nach den Art. 12 und 13 der Verordnung Nr. 1254/1999 und bat um schriftliche Bestätigung der Rechtmäßigkeit des darin enthaltenen Vorschlags. Dieser Vorschlag sah ein neues Messsystem vor, wonach die Futterflächen auf Almen als Futterflächen je nach Grad der Überschirmung dieser Flächen mit Baumkronen prozentual gestuft berücksichtigt würden, wobei als „praktische Vorgangsweise“ festgehalten wurde, dass dazu entzerrte Luftbilder, so genannte Orthofotos, verwendet würden.
31 Am 9. Mai 2000 übermittelte die Agrarmarkt Austria, die als Zahlstelle in Österreich zugelassene Einrichtung (im Folgenden: AMA), allen mit der Durchführung der Prämien betrauten Stellen ein Dokument mit dem Titel „Horizontale Anweisung 2000“, das eine „Arbeitsanweisung betreffend ‚Futterfläche auf Almen‘ – Leitfaden der AMA“ enthielt. In diesem Dokument wurde im Wesentlichen das im Schreiben vom 2. Mai 2000 als Vorschlag dargestellte neue Messsystem beschrieben.
32 Mit Schreiben vom 28. November 2000 teilten die Kommissionsdienststellen dem BMLFUW mit, dass der im Schreiben vom 2. Mai 2000 gemachte Vorschlag gemeinschaftskonform sei und dass die österreichischen Behörden vorbehaltlich bestimmter Bemerkungen wie vorgeschlagen vorgehen könnten.
33 Vom 7. bis zum 11. Mai 2001 prüfte der Europäische Rechnungshof im Bundesland Salzburg an Ort und Stelle die Durchführung der Extensivierungsprämienregelung.
34 Am 13. September 2001 übermittelte der Präsident des österreichischen Rechnungshofs dem BMLFUW die Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofs. Darin äußerte der Rechnungshof erhebliche Vorbehalte an der Rechtmäßigkeit der in Österreich im Jahr 2000 gezahlten Extensivierungsprämien und sonstiger EU-Mittel, bei denen die tatsächlich erfassten Weideflächen, insbesondere auf Almen, Bewilligungskriterium waren. Denn aus den Bemerkungen geht hervor, dass bei zwei stichprobenweise ausgewählten Almen, die sich im Jahr 2000 auf elf Betriebe verteilten, die angemeldeten Weideflächen verglichen mit den nach Auswertung der Luftaufnahmen festgestellten Weideflächen um 52% bzw. um 33% überhöht waren. Die Prüfer hätten zudem festgestellt, dass nach Korrektur der überhöhten Flächenangaben fünf der elf Betriebe nicht mehr im Rahmen der Extensivierungsprämienregelung für 2000 förderfähig gewesen wären. Die Auswertung der Luftaufnahmen für das Bundesland Salzburg habe außerdem ergeben, dass bei ungefähr einem Drittel der Almweideflächen die ermittelten Weideflächen erheblich kleiner gewesen seien als die vom Bewirtschafter angegebenen Weideflächen.



Beitrag der Redaktion melden Ich möchte den Beitrag der Redaktion melden, weil...



Name: feichtere antwortet um 07-03-2012 20:02 auf diesen Beitrag
Tagebuch
E-Mail an User
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Auch ich bin von einer solchen Rückforderung betroffener Bauer aus Kärnten mit 26.000.-EURO
An Alle, die es nicht glauben wollen: Es wurde kein Cent zu Unrecht ausbezahlt.Durch die Berechnung der ZA mit der zu hohen Fläche wurden die ZA´s zwar mehr, der Wert des Einzelnen ZA´s aber geringer.Durch die Verminderung der Fläche können nicht mehr alle ZA´s,die im Guten Glauben beantragt wurden, ausgenutzt werden, daraus ergibt sich die Rückforderung plus Strafe.

Ich hatte als Auftreiber nie Einfluss auf die Fläche.

Mein Einspruch liegt seit 8 Monaten beim Ministerium und wurde bis heute nicht behandelt.

Kurios: Die betroffene Alm wurde Sept.2010 kontrolliert und Sept. 2011 nachkontrolliert. Beide Prüfer hatten Digitalbilder und auch die gleiche Schulung und trotzdem gibt es eine Differenz von 18%. ( Beim Bauer fangen bei 3% die strafen an!!)

Dies zum Nachdenken für Alle, die mit Ihren Urteilen so schnell zur Stelle waren.

lg ernst





Beitrag der Redaktion melden Ich möchte den Beitrag der Redaktion melden, weil...



Name: muk antwortet um 07-03-2012 20:24 auf diesen Beitrag
Tagebuch
E-Mail an User
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
215 Nach Art. 87 § 2 der Verfahrensordnung ist die unterliegende Partei auf Antrag zur Tragung der Kosten zu verurteilen. Da die Republik Österreich unterlegen ist, sind ihr entsprechend dem Antrag der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Aus diesen Gründen hat
DAS GERICHT (Dritte Kammer)
für Recht erkannt und entschieden:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Republik Österreich trägt die Kosten.



Beitrag der Redaktion melden Ich möchte den Beitrag der Redaktion melden, weil...



Name: muk antwortet um 07-03-2012 20:30 auf diesen Beitrag
Tagebuch
E-Mail an User
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
aus diesem meine drei einträgen ergibt sich , das das landwirtschaftsministerium ab dem jahr 2000 ein flächenermittlungssystem eingeführt hatte, das die europäische kommission nicht anerkannt hat. österreich wollte dann sein flächenermittlungssystem im klagswege gegen die kommission durchsetzen und hat diese klage verloren. somit ergibt sich , das die östereichischen bauern durch das ministerium angehlten wurden - etwas zu beantragen und etwas umzusetzen , das es nach europäischem recht nicht gegeben hat. diese tatsache wird von allen politischen vertretern verschwiegen und man versucht jetzt die schuld den bauern in die schuhe zu schieben.



  08-03-2012 21:00  muk
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
:@ AnimalFarmHipples

Amtshaftungsgesetz : Die Republik hat entgegen dem Europäischem Recht gehandelt und den Bauern schaden zu gefügt. Wird aber erst juristisch geprüft . Obs möglich ist es durchzusetzen ? ?

Der Nationalrat hat beschlossen:

.Text

I. Abschnitt.

Haftpflicht.


§ 1. (1) Der Bund, die Länder, die Bezirke, die Gemeinden, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts und die Träger der Sozialversicherung - im folgenden Rechtsträger genannt - haften nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts für den Schaden am Vermögen oder an der Person, den die als ihre Organe handelnden Personen in Vollziehung der Gesetze durch ein rechtswidriges Verhalten wem immer schuldhaft zugefügt haben; dem Geschädigten haftet das Organ nicht. Der Schaden ist nur in Geld zu ersetzen.

(2) Organe im Sinne dieses Bundesgesetzes sind alle physischen Personen, wenn sie in Vollziehung der Gesetze (Gerichtsbarkeit oder Verwaltung) handeln, gleichviel, ob sie dauernd oder vorübergehend oder für den einzelnen Fall bestellt sind, ob sie gewählte, ernannte oder sonstwie bestellte Organe sind und ob ihr Verhältnis zum Rechtsträger nach öffentlichem oder privatem Recht zu beurteilen ist.

(3) Mit dem im Abs. 1 genannten Rechtsträger haftet zur ungeteilten Hand auch derjenige, als dessen Organ die handelnde Person gewählt, ernannt oder sonstwie bestellt worden ist. Hat dieser Rechtsträger auf Grund dieser Haftung Zahlungen geleistet, so hat er an den im Abs. 1 genannten Rechtsträger einen Anspruch auf Rückersatz.

.§ 2. (1) Bei Geltendmachung des Ersatzanspruches muß ein bestimmtes Organ nicht genannt werden; es genügt der Beweis, daß der Schaden nur durch die Rechtsverletzung eines Organes des beklagten Rechtsträgers entstanden sein konnte.

(2) Der Ersatzanspruch besteht nicht, wenn der Geschädigte den Schaden durch Rechtsmittel oder durch Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof hätte abwenden können.

(3) Aus einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, des Obersten Gerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes kann ein Ersatzanspruch nicht abgeleitet werden.


  10-03-2012 00:38  AnimalFarmHipples
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
muk, ich kann Deine Frage nicht beantworten, weil mir die rechtlichen Grundlagen des Agrarförderungswesens nicht geläufig sind.

Allgemein ist aber eine Amtshaftung ausgeschlossen, wenn sich das rechtswidrige Organverhalten auf eine vertretbare Rechtsauffassung stützen konnte (dafür würde sprechen, daß die Republik sogar geklagt hat, wie Du schreibst; denn im sicheren Wissen, zu verlieren, hätte sie ja wohl nicht geklagt).

Weiters ist eine Amtshaftung ausgeschlossen für legistisches Unrecht, also wenn die Ursache der Schadenszufügung in einem Gesetz oder einer Verordnung lag, dessen bzw. deren Vollzug den Schaden verursacht hat.
Wenn also das schadensstiftende Organverhalten auf einem entsprechenden Gesetz oder auf einer entsprechenden Verordnung beruht hat, scheidet eine Amtshaftung aus.

Bei legistischem Unrecht kann aber sehrwohl noch die Staatshaftung nach Unionsrecht greifen, das setzt aber ebenfalls eine Schuldhaftigkeit des Verstoßes gegen Unionsrecht voraus, die bei Vertretbarkeit ausgeschlossen ist (das ist praktisch immer der Fall, wenn kein "acte clair" vorlag, siehe mein Vorposting).

Staatshaftung setzt überdies voraus, daß der Schaden auf einer Vorenthaltung einer unionsrechtlichen Verheißung beruht.
Wenn ich die von Dir zitierten Passagen aus dem EuGH-Urteil richtig verstehe, wurden Förderungen für Flächen ausbezahlt, für die nach Unionsrecht keine Förderungen gebührt hätten ?
Wenn dem so ist, scheidet eine Staatshaftung ebenfalls aus (es sei denn, die Betroffenen fallen durch die Rückforderung ENDGÜLTIG auch um Förderungen, die ihnen nach Unionsrecht sehrwohl zugestanden hätten).

Die sog. "Rettungspflicht", nämlich daß Geschädigte erst einmal alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen müssen, bevor sie klagen können (§ 2 Abs.2 AHG), gilt sowohl für die Amts- als auch für die Staatshaftung.

Hoffe, Du siehst jetzt etwas klarer ?

Das EuGH-Urteil dürfte aber mit dem Ausgangsfall, wo die Rückforderung ja auf Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Flächengröße beruht, wenig zu tun haben, oder ?

  10-03-2012 20:55  muk
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
@AnimalFarmHipples

Staatshaftung heißts in Deutschland - bin ich damit richtig

Schreibst du von deutschem oder österreichischem Recht.
In unseren Fällen gehts um östrreichisches Recht. Die Landwirtschaftskammer übt bei der Digitalisierung und Mehrfachantragsannahme nicht den Status der Berufsvertretung auf sonden hat aufgrund eines Verteages mit der AMA Behördenstatus. Daraus ergibt sich schon die interessante Frage ob die fehlerhaft festgestellten Flächenausmaße von amtswegen festgestellt worden sind. Dann hätten wir ein leichtes Spiel nach der Verordnung EG NR. 796/2004 vom 21.April 2004. Kapitel III Arikel 68.da den Betriebsinhaber keine Schuld an den fehlerhaften Angaben trifft.

Hier ein Fall von Amtshaftung wo die Finanzmarktaufsicht versagt hat.

Wer bei der Einheitlichen Betreibsprämie versagt hat wird geprüft. Lg Muk


Urteil gegen die Republik Österreich
Im Amtshaftungsverfahren einer Amis-Anlegerin gegen die Republik Österreich, das unser Mitstreiter Dr. Benedikt Wallner führt, wurde das stattgebende Urteil in 2. Instanz vom Oberlandesgericht Wien bestätigt. Die Berufung der Republik Österreich wurde damit verworfen.

Die Republik haftet aufgrund des noch nicht rechtskräftigen Urteils der Amis-Anlegerin für all ihre Schäden, die ihr durch die Fehlleistungen der Organe der Bundeswertpapieraufsicht bzw. der Finanzmarktaufsicht in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufsichtspflichten gegenüber der Amis Financial Consulting und ihren Vorgängerfirmen AMIS und AMV entstehen werden.

Die ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof wurde als nicht zulässig erklärt. Damit bleibt der Republik als Rechtsmittel nunmehr die Erhebung einer ausserordentlichen Revision.

  12-03-2012 19:07  diewahrheitist
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
@ muk:
AFH schreibt schon von österreichischem Recht, es gibt auch in Ö tatsächlich Staatshaftung (ist auch sinnvoll, da in Verbindung mit europäischem Recht). Diese ist von der Amtshaftung zu unterscheiden, wie ebenso schon geschrieben wurde.

  12-03-2012 21:51  muk
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
@ diewahrheitist

Staatshaftung gibs schon in Östrreich z.B bei der einlagensicherung wenn eine bank zahlungsunfähig ist.

aber sonst heißt das Amtshaftung : Grundlage ist das Amtshaftungsgesetz BGBL Nr. 20/1949

Kannst mir bitte die gesetzblattnummer des Staatshaftungsgesetzes bekanntgeben - lasse mich gerne belehren.

  13-03-2012 00:21  AnimalFarmHipples
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Wir haben (in Ö) kein eigenes Staatshaftungsgesetz, wohl aber die Staatshaftung, uzw. weil entsprechende Urteile des EuGH, worin diese festgeschrieben wurde, unmittelbar als Rechtsquellen anwendbar sind.
Das Verfahren entspricht dem nach dem AHG, allerdings mit dem Unterschied, daß über Staatshaftung infolge legistischen Unrechts nicht die Zivilgerichte entscheiden, sondern der Verfassungsgerichtshof (über Staatshaftung infolge Organverschuldens entscheiden aber, so wie im Amtshaftungsverfahren, die Zivilgerichte).

Entsprechende österreichische Urteile findest Du unter www.ris.bka.gv.at/vfgh und www.ris.bka.gv.at/jus (Suchbegriff/Volltextsuche jeweils "Staatshaftung".
(Daß die meisten davon der Klägerseite nicht die erhoffte Genugtuung verschafft haben, sollte nach dem bereits in meinen Vorpostings Gesagten nicht wirklich verwundern ...)

  14-03-2012 00:24  diewahrheitist
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
@ AnimalFarmHipples: Danke!

@ muk: Staatshaftung ist mittlerweile ein juristischer Begriff und hat nichts mit der Einlagensicherung zu tun, sie ergibt sich ua. aus dem Europarecht, iZm der Effektivität der Rechtsdurchsetzung bzw. des Rechtsschutzes - quasi als Sanktion, ähnlich der unmittelbaren Anwendbarkeit von nicht rechtzeitig umgesetzten EU-RL.

  14-03-2012 22:16  muk
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
@ diewahrheitist
@AFH

Deshelb ist ein amtshaftungsverfahren durchaus realistisch da österreich grob gegen eu recht verstoßen hat und das im jahr 2000 mit der eu kommission vereinbarte messystem in verschiedenen bundesländern nicht umgesetzt hat.

beim amtshaftungsverfahren wo die FMA versagt hat , da sie östrreichisches recht nicht umgesetzt hat griff auch die amtshaftung der republik österreich .

  16-03-2012 20:02  eggerglanzer
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Hallo Benny1 !

Du hast vollkommen recht! Nicht Schadenfreude oder Zuschauen hilft uns weiter, würde gerne eure Aktion unterfertigen, nur wenn wir alle zusammenstehen, können die mit uns nicht mehr so umgehen.
Wir haben selbst letzte Woche eine Plattform für betroffene Almbauern in Oberkärnten gegründet.
Wir müssen all unsere Kontakte zu Zeitungen auch Kammerzeitungen nutzen um die Botschaft auch unter die Bauern zu bringen, dann sieht man gleich, wie ernst es die eigene Berufsvertretung mit uns meint.

Ein betroffener Almbauer

  16-03-2012 20:06  walterst
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
@eggerglanzer
ich bin gespannt, wie weit Euch die Kammerzeitungen unterstützen werden. In Kärnten ist ja noch am ehesten eine Chance bei Chefredakteur Fritzer.
Grundsätzlich ist ja von Wlodkowski die Parole ausgegeben zu dem Thema: Nur keinen Wind machen um die Sache.

  30-03-2012 22:21  muk
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
ORF Sendung KONKRET

Kaum zu glauben das es so etwas gibt. Hat das auch die Landwirtschaftskammer mitgespielt und die Bauern darüber nie informiert.
 

  14-03-2013 16:12  muk
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
die schlinge zieht sich immer mehr zusammen . ist österreich nicht mehr herr der lage . jeder gegen jeden .

und am ende sind noch immer die bauern schuld . diese schuldzuweisung wird sich nicht mehr lange halten .
 

  14-03-2013 16:13  muk
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
der link
 

  14-03-2013 16:15  muk
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
und noch immer der link
 

  14-03-2013 16:31  Fallkerbe
Zu Beitrag AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!

Und wer haftet mit seiner Unterschrift für die Richtigkeit seiner Angaben?
Was soll an dieser Feststellung nicht halten?







Mehr Infos zeigen
Landwirt.com Händler
  • Händlersuche
  • Händleranmeldung
  • Mediadaten
Landwirt.com User
  • Einloggen
  • Registrieren

Hilfe/Kontakt
Unternehmen
Apple Store
Get it on Google Play
HUAWEI AppGallery
Landwirt.com GmbH, your marketplace, Rechbauerstraße 4/1/4, A-8010 Graz
Alle Angaben ohne Gewähr - Druck- und Satzfehler vorbehalten. marktplatz@landwirt.com
© Copyright 2024 Landwirt.com GmbH Alle Rechte vorbehalten.