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rechte der AMA
weshalb ist ,,bürgerliches recht´´ nicht für ama bindend bzw. dürfen verträge nachträglich einseitig verändert und auch sanktioniert werden???
rechte der AMA
konkreter Fall?
lg carver
rechte der AMA
Naja, das Problem liegt ja eigentlich ganz wo anders.
Als Privater würdest du einen Vertrag wie du ihn mit der AMA abschließt wahrscheinlich in der Luft zerreißen, wenn er von einem anderen Privaten kommen würde. Oder würdest du mit deinem Nachbarn oder Maschinenverkäufer oder mit wem auch immer einen Vertrag abschließen wo er ermächtigt wird nachträglich den Kaufpreis oder die Leistung zu ändern?
Das Problem liegt doch darin, dass hier staatliche Tätigkeiten (wie Steuerung der Entwicklung und Regulierung der Landwirtschaft) zum Gutteil in Form der Privatwirtschaftsverwaltung durchgeführt werden. Grds. hat in Ö auch eine öffentliche Körperschaft wie Bund und Länder die Möglichkeit als Privater zu agieren. (Was in gewissen Bereichen ja auch Sinn macht. Wär ja schön umständlich wenn man für jeden Einkauf von Büromaterial einen Bescheid erlassen müsste ums plakativ zu machen).
Und hier geht man meiner Meinerung nach zu weit. Hier gehen den Bauern Rechte wie sie einem ansonsten gegen den Staat zustehen verloren. Aus diesem Grund hat die Judikatur in andren Fragen das System der Drittwirkung von Grundrechten in der Privatwirtschaftsverwaltung entwickelt. Das heißt das eine Behörde die in der Form der Privatwirtschaftsverwaltung agiert, sich auch an die Grundsätze wie sie in der Hoheitsverwaltugn (bei Erlass eines Bescheides) gelten, bei Abschluss von Verträgen zu halten hat. Bereiche wo es da noch harpert könnten sein: Klarheit und Verständlichkeit von Regelungen, Nachvollziehbarkeit und Vorhersehbarkeit von Sanktionen, .... da gibts sicher noch einige Punkte.
Das wär so ein Aspekt der "Ungerechtigkeit" und da gibts noch viele andere Ansatzpunkte. Letzlich muss man sich hier aber jede Änderung erstreiten, mit teils langen Prozesswegen.
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