Garantieanspruch nach Reperatur???

Antworten: 2
  05-05-2008 20:44  Beergbauer
Garantieanspruch nach Reperatur???
Habe mir vor ca 2 jahren eine Rasant1904 Mähtrac gekauft (vorfürhgerät) nach einen halben Jahr mußte ich feststellen das er leicht Getriebeöl verliert. Dieser Mangel wurde nach einem Jahr auf herstellerkosten hergerichtet. jetzt ein Jahr später mußte ich beim Sevice feststellen das der gleiche mangel schon wieder auftritt. Habe ich da Anspruch auf garantie (Gewährleistung) da ja die Reperatur eigentlich nicht erfolgreich war

  05-05-2008 22:45  Jophi
Garantieanspruch nach Reperatur???
Hallo !

Anspruch auf eine Garantie hast Du schon, aber nach einem Jahr wird da wohl nichts mehr gehen.
Außer der Händler hat ein Einsehen, und ein gutes Herz.

Jophi

  12-05-2008 11:58  schellniesel
Garantieanspruch nach Reperatur???
Normalerweise hat man soetwas wie eine Ersatzteilgarantie. Wenn die rep aber über einem Jahr her ist gibt es da leider nichts mehr. Ist von hersteller zu hersteller unterschiedlich. Auch werkstätten handhaben das immer etwas anders. Manche bemühen sich weil,sie eine Kundenbindung erreichen wollen, anderen ist das wiederum egal.
Am besten mal bei der Werkstatt Fragen ob da was möglich ist vielleicht auch auf Kulanz ,so das beide seiten einen Teil der Kosten übernehmen.
Mfg schellniesel



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