Bundeskartellamt verhängt Bußgeld gegen Tönnies
Der Fleischfabrikant Clemens Tönnies habe bei der versuchten Übernahme des Schlachtunternehmens Tummel unvollständige Angaben gemacht. Das Bundeskartellamt verhängte ein Strafgeld von 90.000 Euro.

Gegen den Fleischfabrikanten Clemens Tönnies wurde ein Bußgeld von 90.000 Euro verhängt - wegen unvollständiger Angaben bei einer Schlachthofübernahme.
Im März 2011 hatte die Tönnies Holding die geplante Mehrheitsbeteiligung an dem spezialisierten Sauenschlachter Tummel beim Kartellamt angemeldet. Dabei fehlte laut Wettbewerbshütern jedoch jeglicher Hinweis auf die Mehrheitsbeteiligung von Clemens Tönnies an der zur-Mühlen-Gruppe. Diese ist nach eigenen Angaben Deutschlands führender Hersteller von SB-Wurst und Wurstkonserven und vertreibt unter anderem Marken wie Böklunder, Könecke oder Redlefsen. Erst im Laufe des Fusionskontrollverfahrens stieß die Behörde auf die bestehende Verbindung von Tönnies zum Wurstproduzenten. Im November 2011 lehnte sie die Übernahme von Tummel wegen der dadurch entstehenden marktbeherrschenden Stellung der Tönnies Holding bei der Beschaffung von Schlachtsauen und dem Vertrieb von Sauenfleisch an Wursthersteller ab. Die Entscheidung ist wegen des Einspruchs von Tönnies allerdings noch nicht rechtskräftig. Im Bußgeldverfahren hat sich Tönnies laut Kartellamt allerdings zu einer einvernehmlichen Verfahrenseinstellung bereiterklärt, weshalb der Bußgeldrahmen von 100.000 Euro nicht voll ausgeschöpft wurde.