Blauzungenkrankheit – keine Straffreiheit bei Impfverweigerung!
Berichte in heute erschienenen Medien über einen mehrheitlichen Beschluss des Landtages, wonach bis auf weiteres eine Straffreiheit jenen Tierbesitzern in der Steiermark gewährt wird, welche die Impfung ihrer Tiere gegen die Blauzungenkrankheit verweigern, haben unter Tierärzten und Tierbesitzern eine große Unruhe ausgelöst. Landesrat Johann Seitinger sieht sich daher veranlasst, diese Meldungen richtig zu stellen.

Blauzungenimfpung: Straffreiheit zu gewähren fällt in die Zuständigkeit des Bundes und kann nicht vom Landtag entschieden werden!
Landesrat Johann Seitinger: „Für die Steiermark hat in Abstimmung mit den Behörden der EU und des Bundes ein verantwortungsvolles und umsichtiges Tierseuchenmanagement höchste Priorität. Ein leichtfertiger Umgang mit veterinärmedizinisch notwendigen Anordnungen birgt immer ein unabsehbares Risiko für Tier und Mensch. Wie die Beispiele BSE oder Vogelgrippe gezeigt haben, können darüber hinaus auch enorme volkswirtschaftliche Schäden entstehen. Experten haben sich eingehend mit der Blauzungenkrankheit und deren Auswirkungen auseinandergesetzt und sehen als einzig sichere und nachhaltige Maßnahme eine verpflichtende und flächendeckende Impfung, um eine Verbreitung dieser gefährlichen Tierseuche zu verhindern.“