Aushilfsweise einspringen
Bin ich versichert, wenn ich beim Nachbarn schnell mit meiner Maschine aushilfsweise einspringe?
Antwort:
Ja. Nur bei der neuen Top K ist man am eigenen Betrieb, bei MR-Einsätzen und bei Nachbarschaftshilfe mit den eigenen Maschinen versichert. Nicht, wenn fremde, nicht versicherte Maschinen eingesetzt werden.

Maschine verleihen
Ich habe die TOP K abgeschlossen, ein Nachbar ,der nicht Top K-versichert ist, leiht sich von mir eine Maschine aus. Ist diese Maschine versichert, wenn meinem Nachbarn damit ein Unfall passiert?
Antwort:
Versichert sind nur die eigene Maschine oder Gemeinschaftsmaschinen, an denen der Versicherungsnehmer mitbeteiligt ist. Ausgeliehene oder verliehenen Maschinen sind nur dann versichert, wenn sowohl der „Verleiher“ als auch der „Ausleiher“ die TOP K abgeschlossen haben.

Vorführgeräte
Ich bin Top K-versichert und leihe mir einen Vorführtraktor von meinem Landmaschinenhändler aus. Wenn mir damit ein Missgeschick passiert, trägt dann die Top K den Schaden?
Antwort:
Nein, weil die Maschine nicht im Besitz des Landwirtes steht und weil Vorführgeräte grundsätzlich ausgeschlossen sind. Versichert sind aber eventuelle sich im Besitz des Landwirtes befindliche und an diesem Traktor angehängte Geräte.

Besitznachweis
Ich habe keinen Kaufvertrag für einige meiner Geräte. Wie soll ich den Besitz nachweisen?
Antwort:
Ist kein glaubhafter Besitznachweis möglich, muß bei der Anmeldung am Anmeldeformular zur Top K das entsprechende Gerät angeführt werden
(Marke, Type, Gerätenr.), ansonsten liegt für diese Maschine kein Schutz vor.

Wechselkennzeichen
Ich habe zwei Traktore auf ein Wechselkennzeichen angemeldet. Zählt dies bei der Prämienkategorie als eine oder für zwei Zugmaschinen?
Antwort:
Entscheidend ist die Anzahl der Kennzeichen, sodass im konkreten Fall beide Traktore als eine Zugmaschine gewertet werden.

Schaden beim Transport
Ein Traktor zieht einen Anhänger, auf dem sich ein Mähtrak befindet. Der „TOP K“ versicherte Landwirt fährt damit zu einem MBR-Einsatz. Auf der Hinfahrt passiert ein Unfall, bei dem sowohl der Traktor als auch der Mähtrak erheblichen Schaden erleiden. Sind diese Schäden gedeckt?
Antwort:
Die TOP K deckt den Schaden am Traktor und am Anhänger, weil auch Fahrten von und zum MBR-Einsatz abgesichert sind. Für Maschinen und Geräte, die auf einem Transportanhänger etc. befördert werden, ist in der Top K eine Transportversicherung enthalten. D.h. die Maschinen sind gegen Schäden, die aufgrund eines Unfalles des Transportfahrzeuges entstehen, versichert. Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen, sind nicht versichert. Zu achten ist darauf, daß die Transporte auf Fahrzeugen passieren, die der Straßenverkehrsordnung entsprechen, ansonsten ist die Versicherung leistungsfrei. Es gilt ein separater Selbstbehalt von € 1.000,- je Transportschaden.

Sind auch Forstgeräte versichert?
Ich arbeite sehr viel mit einem Seilkran und mit der Seilwinde im Forst. Sind auch Forstgeräte und generell Arbeiten im Wald durch die TOP K abgesichert?
Antwort:
Soweit diese Arbeiten nicht als Lohnunternehmertätigkeit in gewerberechtlichem Sinne zu verstehen sind, gilt die Deckung durch die TOP K auch bei Waldarbeit.



Der fortschrittliche Landwirt, Hofgasse 5, A-8011 Graz, Tel: 0 316/82 16 36, Fax: 0 316/8356 12
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