Verhalten im Schadensfall


Grundsätzlich muss jeder Schaden für den die TOP K beansprucht wird, dem Versicherungsmakler Winter-Habacher Ges.m.b.H Schladming nachweislich (Fax, E-Mail, schriftlich etc.) gemeldet werden. Der Geschädigte darf eine Reparatur erst vornehmen oder vornehmen lassen, wenn der Schaden von einem zuständigen Sachverständigen besichtigt wurde oder wenn zur Beweisführung des Schadens Fotos gemacht wurden, die das
Schadensausmaß unzweifelhaft im Nachhinein feststellen lassen.
Ab einer geschätzten Schadenshöhe von rund € 1.500,- muß der Schaden von einem Sachverständigen begutachtet werden (außer der Versicherer entscheidet nachweislich anders). Aussagekräftige Fotos vom beschädigten Gerät und vom Unfallort tragen auf jeden Fall zur beschleunigten Schadensabwicklung bei. Bei Schäden, deren Ausmaß geringer als die oben angeführte Summe ist, reichen entsprechende Fotos (vom Gerät und vom Unfallort) zur Beweisführung. Die Meldung an den Versicherungsmakler Winter-Habacher Ges.m.b.H. Schladming darf in keinem Fall unterbleiben.

Bleibt die Meldung aus oder werden keine Fotos bzw. die Begutachtung durch den Sachverständigen nicht gemacht, bleibt die Versicherung leistungsfrei.


     Schadensmeldung bei:


Versicherungsmakler
Winter-Habacher Ges.m.b.H Schladming,

Tel.: 03687 2 37 53 – 67
Fax 03687/23753-9967
E-Mail: topk@winter-habacher.at ,

Schadensmeldeformular anfordern:
Tel.: 03687 2 37 53 - 67
oder im Internet: ( Download )
Maschinenringgeschäftsstellen haben auch Formulare aufliegen.


     Selber reparieren möglich


Ist ein Bauer in der Lage, den Schaden selber zu beheben, muß er vom zuständigen Sachverständigen die dafür vorgegebene Reparaturdauer in Stunden bekanntgegeben erhalten. Nur diese Zeit wird dem Landwirt mit € 25,50 (inkl. Mwst) pro Stunde abgegolten. Die für die Reparatur notwendigen Ersatzteile werden gegen Vorlage einer Rechnung oder laut Gutachten (bei Verwendung von, vom Landwirt, beigestellten Ersatzteilen) dem Landwirt gutgeschrieben. Nach erfolgter Reparatur muß der Sachverständige die erfolgte Behebung des Schadens feststellen oder der Landwirt mittels Foto den Nachweis der erfolgten Reparatur erbringen.

Sollte der Landwirt die beschädigte Maschine durch eine neue oder teurere Maschine ersetzen wollen, so wird ihm der Wert des Schadens gutgeschrieben.

Sich eine kaputte oder beschädigte Maschine nur finanziell entschädigen zu lassen, ohne sie tatsächlich zu ersetzen bzw. sie zu reparieren, ist nicht möglich.

Ein durch ein Schadensereignis beschädigtes Gerät darf nicht weiter in Betrieb genommen werden. Wird mit einer beschädigten Maschine weitergearbeitet und erhöht sich dadurch der Schaden bzw. geht die Maschine gänzlich kaputt, ist die Versicherung leistungsfrei.




Der fortschrittliche Landwirt, Hofgasse 5, A-8011 Graz, Tel: 0 316/82 16 36, Fax: 0 316/8356 12
topk@landwirt.com