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Ist ein Bauer in der Lage, den Schaden selber zu beheben, muß er vom zuständigen Sachverständigen die dafür vorgegebene Reparaturdauer in Stunden bekanntgegeben erhalten. Nur diese Zeit wird dem Landwirt mit € 25,50 (inkl. Mwst) pro Stunde abgegolten. Die für die Reparatur notwendigen Ersatzteile werden gegen Vorlage einer Rechnung oder laut Gutachten (bei Verwendung von, vom Landwirt, beigestellten Ersatzteilen) dem Landwirt gutgeschrieben. Nach erfolgter Reparatur muß der Sachverständige die erfolgte Behebung des Schadens feststellen oder der Landwirt mittels Foto den Nachweis der erfolgten Reparatur erbringen.
Sollte der Landwirt die beschädigte Maschine durch eine neue oder teurere Maschine ersetzen wollen, so wird ihm der Wert des Schadens gutgeschrieben.
Sich eine kaputte oder beschädigte Maschine nur finanziell entschädigen zu lassen, ohne sie tatsächlich zu ersetzen bzw. sie zu reparieren, ist nicht möglich.
Ein durch ein Schadensereignis beschädigtes Gerät darf nicht weiter in Betrieb genommen werden. Wird mit einer beschädigten Maschine weitergearbeitet und erhöht sich dadurch der Schaden bzw. geht die Maschine gänzlich kaputt, ist die Versicherung leistungsfrei.
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