So ist der Selbstbehalt geregelt

Bei der Top K Versicherung gilt ein fixer Selbstbehalt von 5% der Schadensleistung, mindestens EUR 1.000,00.
Für Mitglieder eines Maschinen- und Betriebshilferinges gilt ein Selbstbehalt von 5% der Schadensleistung, mindestens EUR 900,00.
Für Abonnenten der Fachzeitschrift „Der fortschrittliche Landwirt“ („Landwirt-Vorteilskarten“-Besitzer) sind, gilt ein Selbstbehalt von 5% der Schadensleistung, mindestens EUR 800,00.

     Versicherungsprämie bei Gemeinschaftsmaschinen?


Für Gemeinschaftsmaschinen gilt eine eigene Prämienregelung. Je nach Versicherungssumme und Wert der aus Gemeinschaftsmaschinen bestehenden Zugeinheit beträgt die Versicherungsprämie pro Jahr und Maschinengemeinschaft:

Versicherungssumme bzw.
Höchstentschädigungs-
summen auf 1. Risiko

Zeitwert der GM bis € 100.000,-
(zugelassen auf eine M.- Gemeinschaft)

Zeitwert der GM bis € 250.000,-
(zugelassen auf eine M.- Gemeinschaft)

bis EUR 30.000,00

Jahresprämie EUR 562,00

Jahresprämie EUR 907,00

bis EUR 60.000,00

Jahresprämie EUR 1.022,00

Jahresprämie EUR 1.595,00

bis EUR 90.000,00

Jahresprämie EUR 1.479,00

Jahresprämie EUR 2.168,00

Wichtig zu wissen ist, dass nur jene Maschinen, die während des Schadensereignisses mit der Gemeinschaftsmaschine verbunden sind, mitversichert sind, deren Besitzer auch die Top K abgeschlossen haben.

Beispiel 1: Ein Güllefaß wurde von mehreren Bauern gekauft und jeder Bauer setzt es mit dem eigenen Traktor ein. Dabei ist der das Güllefass ziehende Traktor nur dann mitversichert, wenn der Traktorbesitzer die Top K abgeschlossen hat.

Beispiel 2: Ein Traktor wird von mehreren Bauern in Gemeinschaft angekauft und über die „TOP K“ versichert. In einem möglichen Schadensfall ist die, von diesem Traktor, gezogene oder betriebene Maschine mit dem Traktor mitversichert, wenn der Besitzer dieser Maschine Top K versichert ist.



Der fortschrittliche Landwirt, Hofgasse 5, A-8011 Graz, Tel: 0 316/82 16 36, Fax: 0 316/8356 12
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