Basis für die Prämienberechnung ist einerseits die Anzahl der behördlich zugelassenen landwirtschaftlichen Zugmaschinen auf ein und derselben Hofadresse und andererseits die Versicherungssummen auf 1. Risiko:
Versicherungssumme bzw.
Höchstentschädigungs-
summen auf 1. Risiko |
Kategorie I
bis 2 (3*) Zugmaschinen
(zugelassen auf eine Hofadresse) |
Kategorie II
ab 3 (4*) Zugmaschinen
(zugelassen auf eine Hofadresse) |
bis EUR 30.000,00 |
Jahresprämie EUR 562,00 |
Jahresprämie EUR 907,00 |
bis EUR 60.000,00 |
Jahresprämie EUR 1.022,00 |
Jahresprämie EUR 1.595,00 |
bis EUR 90.000,00 |
Jahresprämie EUR 1.479,00 |
Jahresprämie EUR 2.168,00 |
Alle angeführten Jahresprämien beinhalten die Versicherungssteuer.
(*) Ist der Landwirt Abonnent der Zeitschrift „Der fortschrittliche Landwirt“, Mitglied eines Maschinen- u. Betriebshilferinges und ist er aufgrund des Standortes seiner Landwirtschaft im Berghofkataster (Bergbauer) eingetragen, so erhöht sich die Anzahl der Zugmaschinen in der Kategorie I auf 3 Zugmaschinen und in der Kategorie II auf 4 Zugmaschinen, jedoch bei gleich bleibenden Prämiensätzen. |