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Günstigste Kaskoversicherung für Landmaschinen!
Wenn eine Landmaschine beschädigt wird, kostet dies dem Bauern meist viel Geld und kann im Extremfall einen Betrieb in existentielle Nöte bringen. Freuen kann sich nur der Landwirt, der eine „Landwirt“ Top K Kollisionskasko – Versicherung abgeschlossen hat. Denn diese Versicherung ist günstig wie keine andere und sie ersetzt ihm die ramponierte Maschine bis auf den Selbstbehalt. |
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Welche
Schäden sind gedeckt? |
Die Kollisionskaskoversicherung deckt alle Schäden, die aufgrund eines unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt einwirkenden Ereignisses hervorgerufen werden ( zusätzlich auch Schäden, die durch Steine, Eisenteile oder andere Fremdkörper, die sich unerwartet und nicht erkennbar auf der zu bearbeitenden Fläche befinden und dadurch in weiterer Folge während der Bearbeitung eine Maschine beschädigen, verursacht werden).
Dieses Transportrisiko ist mitversichert Im Rahmen der Gesamtversicherungssumme gilt das Transportrisiko mit einer Versicherungssumme von EUR 25.000,00 auf erstes Risiko, als mitversichert.
Mitversichert ist nur der Transportmittelunfall (ohne Be- und Entladung) für den Transport von eigenen landwirtschaftlichen Maschinen auf dem Weg zu einer eigenen oder einer fremden Fläche.
Als Schadensfall gilt, wenn die transportierte landwirtschaftliche Maschine im Zuge eines Unfalles der Zugmaschine bzw. des angehängten Anhängers beschädigt wurde. Der Transport der landwirtschaftlichen Maschine muss auf einem der Straßenverkehrsordnung entsprechenden Anhänger erfolgen bzw. muss auf diesem entsprechend fixiert und gesichert sein.
Es gilt ein Selbstbehalt von 5% der Schadenleistung mindestens EUR 1.000,00 pro Schadenfall. |
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Welche
Maschinen und Geräte sind versichert? |
Versichert sind sämtliche eigenen, sich im alleinigen Besitz des versicherten Landwirtes (Betriebes) befindlichen landwirtschaftlichen Zugmaschinen (Traktoren, Transporter, 2-Achsmäher) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Mähdrescher, Vollernter etc.) samt den jeweils angehängten oder angebauten Geräten (Mähwerk, Kreiselheuer, Güllefaß, Ladewagen, Pflug, Ballenpresse usw.) im beweglichen Zustand, die für land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten eingesetzt werden. |
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Welche Geräte sind ausgenommen? |
Von dem Versicherungsschutz ausgenommen sind Geräte bei allen Tätigkeiten von Lohnunternehmen und deren Maschinen sowie alle gewerblichen Tätigkeiten (in gewerberechtlichem Sinne) mit Ausnahme des bäuerlichen Nebengewerbes. Die Ausnahme von der Ausnahme ist die Schneeräumung. Sie ist nur auf hofeigenen Flächen bzw. auf Hofzufahrtswegen die im alleinigen Besitz des Versicherten sind, versichert.
Tätigkeiten, die im Rahmen von MR Service durchgeführt werden und in gewerberechtlichem Sinne dem bäuerlichen Nebengewerbe zuzuordnen sind, unterliegen dem Versicherungsschutz. |
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Wie hoch ist die Versicherungssumme? |
Die Versicherungssumme kann in der Top K Versicherung, unter Berücksichtigung des Wertes und der Prämie, vom Landwirt selbst gewählt werden. Es stehen folgende Höchstentschädigungssummen zur Verfügung:
EUR 30.000,00 auf 1. Risiko
EUR 60.000,00 auf 1. Risiko
EUR 90.000,00 auf 1. Risiko
Das bedeutet, dass jeder den Bestimmungen dieser Versicherung entsprechende Schaden, unabhängig vom Alter des Gerätes maximal bis zum Wiederbeschaffungswert (bis zu den o.a. Höchstentschädigungssummen) abgegolten wird. |
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