Was ist ein Unfall?
Im Versicherungsgesetzbuch ist ein Unfall wie folgt definiert:

Ein Unfall ist ein vom Willen des Versicherten unabhängiges Ereignis, das plötzlich von außen, mechanisch oder chemisch auf den Körper des Versicherten einwirkt und eine körperliche Schädigung oder den Tod nach sich zieht.

Als Unfall gelten auch:

  • Ertrinken
  • Verbrennungen, Verbrühungen, Einwirkung von Blitzschlag oder elektrischem Strom
  • Das plötzliche Einatmen von Gasen oder Dämpfen, sowie Einnehmen von giftigen oder ätzenden Stoffen
  • Verrenkungen von Glieder sowie Zerrungen und Zerreißungen von Gliedmaßen (zB Umkippen des Fußes) und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln infolge plötzlicher Abweichung vom geplanten Bewegungsablauf
  • Wundstarrkrampf und Tollwut werden einem Unfall gleichgestellt, wenn sie durch einen Unfall verursacht wurden.
  • Kinderlähmung
  • FSME (Zeckenbiss)


Verpflichtungen des Versicherungsnehmers (Auszug aus den Bedingungen):

  • Vorvertragliche Anzeigepflicht:
    Der Versicherungsnehmer hat bei Antragsstellung alle Risikofragen vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.
    Ein etwaiges Verschweigen oder unrichtiger Angaben berechtigt das Versicherungsunternehmen unter Umständen zum Rücktritt vom Vertrag. Dies kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
  • Anzeigepflicht:
    Der Versicherungsnehmer hat während der Vertragsdauer Veränderungen des im Antrag angegebenen Berufes oder der Beschäftigung der versicherten Personen anzugeben.
    Ein etwaiges Verschweigen oder unrichtiger Angaben berechtigt das Versicherungsunternehmen unter Umständen zum Rücktritt vom Vertrag. Dies kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
  • Auskunftserteilung
    Durch die Unterschrift erklärt sich der Versicherte einverstanden mit Anfrage bei behandelnden Ärzten, Versicherungsunternehmen und –trägern, sowie bei Behörden Einsicht zu nehmen.


Was ist im Leistungsfall (Unfall) zu tun?

  • Ein Unfall ist innerhalb 1 Woche beim Versicherungsmaklerbüro Winter-Habacher Schladming GesmbH mündlich oder schriftlich zu melden (Schadenformular zum downloaden).
  • Ein Todesfall ist innerhalb 3 Tagen beim Versicherungsmaklerbüro Winter-Habacher Schladming GesmbH mündlich oder schriftlich zu melden, auch wenn bereits der Unfall gemeldet wurde (Schadenformular zum downloaden).
  • Dem Versicherungsunternehmen sind alle Originalbelege zu überlassen, für welche die Versicherung Leistung erbringt.


Nicht versicherbare Personen:

  • Geisteskranke
  • Personen mit schweren Nervenleiden
  • Personen welche vollständig Arbeitsunfähig sind


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