| Was
ist ein Unfall?
Im Versicherungsgesetzbuch ist ein Unfall wie folgt definiert:
Ein Unfall ist
ein vom Willen des Versicherten unabhängiges Ereignis, das
plötzlich von außen, mechanisch oder chemisch auf den
Körper des Versicherten einwirkt und eine körperliche
Schädigung oder den Tod nach sich zieht.
Als
Unfall gelten auch:
- Ertrinken
- Verbrennungen,
Verbrühungen, Einwirkung von Blitzschlag oder elektrischem
Strom
- Das plötzliche
Einatmen von Gasen oder Dämpfen, sowie Einnehmen von giftigen
oder ätzenden Stoffen
- Verrenkungen
von Glieder sowie Zerrungen und Zerreißungen von Gliedmaßen
(zB Umkippen des Fußes) und an der Wirbelsäule befindlichen
Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln infolge plötzlicher
Abweichung vom geplanten Bewegungsablauf
- Wundstarrkrampf
und Tollwut werden einem Unfall gleichgestellt, wenn sie durch
einen Unfall verursacht wurden.
- Kinderlähmung
- FSME (Zeckenbiss)
Verpflichtungen des Versicherungsnehmers (Auszug aus den
Bedingungen):
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Vorvertragliche Anzeigepflicht:
Der Versicherungsnehmer hat bei Antragsstellung alle Risikofragen
vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.
Ein etwaiges Verschweigen oder unrichtiger Angaben berechtigt
das Versicherungsunternehmen unter Umständen zum Rücktritt
vom Vertrag. Dies kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
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Anzeigepflicht:
Der Versicherungsnehmer hat während der Vertragsdauer Veränderungen
des im Antrag angegebenen Berufes oder der Beschäftigung
der versicherten Personen anzugeben.
Ein etwaiges Verschweigen oder unrichtiger Angaben berechtigt
das Versicherungsunternehmen unter Umständen zum Rücktritt
vom Vertrag. Dies kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
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Auskunftserteilung
Durch die Unterschrift erklärt sich der Versicherte einverstanden
mit Anfrage bei behandelnden Ärzten, Versicherungsunternehmen
und –trägern, sowie bei Behörden Einsicht zu nehmen.
Was ist im Leistungsfall (Unfall) zu tun?
- Ein Unfall
ist innerhalb 1 Woche beim Versicherungsmaklerbüro Winter-Habacher
Schladming GesmbH mündlich oder schriftlich zu melden (Schadenformular
zum downloaden).
- Ein Todesfall
ist innerhalb 3 Tagen beim Versicherungsmaklerbüro Winter-Habacher
Schladming GesmbH mündlich oder schriftlich zu melden, auch
wenn bereits der Unfall gemeldet wurde (Schadenformular zum downloaden).
- Dem Versicherungsunternehmen
sind alle Originalbelege zu überlassen, für welche die
Versicherung Leistung erbringt.
Nicht versicherbare Personen:
- Geisteskranke
- Personen
mit schweren Nervenleiden
- Personen
welche vollständig Arbeitsunfähig sind
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