Gliedertaxe und Progression

Der Invaliditätsgrad wird aufgrund des bleibenden Schadens mit Hilfe der Gliedertaxenliste ermittelt. Bei der Top U liegt eine Progressionssteigerung zugrunde, welche in der Grafik gut ersichtlich ist. Das heißt, je höher der Invaliditätsgrad ist, desto mehr steigt auch die Leistung.

Bis zu 25 % Invaliditätsgrad wird linear (zB 10 % Invalide – 10 % Leistung der Versicherungssumme) geleistet.
Ab 26 % beginnt die Leistungsentschädigung zu steigen.
Ab 50 % wird bereits 100 % der Versicherungssumme ausbezahlt.
Ab 75 % das Doppelte der Versicherungssumme.
Bei 100 % Invalide wird das Dreifache der Versicherungssumme geleistet.


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