| Gliedertaxe
und Progression
Der Invaliditätsgrad
wird aufgrund des bleibenden Schadens mit Hilfe der Gliedertaxenliste
ermittelt. Bei der Top U liegt eine Progressionssteigerung zugrunde,
welche in der Grafik gut ersichtlich ist. Das heißt, je höher
der Invaliditätsgrad ist, desto mehr steigt auch die Leistung.
Bis zu 25 %
Invaliditätsgrad wird linear (zB 10 % Invalide – 10 %
Leistung der Versicherungssumme) geleistet.
Ab 26 % beginnt die Leistungsentschädigung zu steigen.
Ab 50 % wird bereits 100 % der Versicherungssumme ausbezahlt.
Ab 75 % das Doppelte der Versicherungssumme.
Bei 100 % Invalide wird das Dreifache der Versicherungssumme geleistet.

|