| Häufig
gestellte Fragen:
Ich
habe bereits eine Unfallversicherung. Kann ich eine zusätzlich
abschließen?
Es dürfen so viele Unfallversicherungen
abgeschlossen werden, wie man will. Man bekommt im Schadensfall
dann aus jeder Versicherung zB eine Dauerinvaliditätsleistung.
Unfallkosten wie Hubschrauber-, Rettung-, Arztkosten, etc. können
aber nur einmalig abgelöst werden, da man die jeweilige Originalrechnung
bei der Versicherung einreichen muss und ein generelles Bereicherungsverbot
besteht.
Man kann als Zusatz zB den Basisschutz abschließen und nach
Ablauf der vorherigen Unfallversicherung in den Superschutz übergehen.
Wie
und wann kann ich meine derzeitige Unfallversicherung kündigen?
Grundsätzlich ist jede Unfallversicherung erstmals nach 3 Jahren
(wenn eine Vertragslaufzeit von 3, 5 oder 10 Jahren abgeschlossen
wurde) kündbar. Hierbei gibt es 3 Kündigungsmöglichkeiten:
- während
der Laufzeit: zB Beginn 1.4.2003 – Ablauf 1.4.2013
erstmals ist Vertrag mit 1.4.06 kündbar. Kündigung §
8 Abs. 3 VersVG (Link – Formular ist angefügt) verwenden.
Kündigung muss eingeschrieben bis spätestens 31.3.06
bei der Versicherung sein (Kündigungsfrist von 1 Monat)
- zum Ablauf:
zB Beginn 1.6.1996 – Ablauf 1.6.2006
Vertrag ist mit 1.6.2006 kündbar. Kündigung zum Ablauf
(Link – Formular ist angefügt) verwenden. Kündigung
muss eingeschrieben bis spätestens 28.2.06 bei der Versicherung
sein (Kündigungsfrist von 3 Monaten – kann auch oft
1 Monat sein, aber sicherheitshalber früher abschicken –
Versicherungsschutz ist bis zum jeweiligen Ablauf gegeben)
- nach Ablauf:
zB Beginn 1.2.1996 – Ablauf 1.2.2006
Kündigungsfrist des Vertrages wurde übersehen oder verpasst.
Hier kann man die Kündigung lt. § 6(I), Zi 2 KSchG (Konsumentenschutzgesetz)
–(Link – Formular ist angefügt) verwenden. Vorsicht!
Hier gilt es aufzupassen, dass nach dem 1.2.2006 keine Prämie
mehr einbezahlt wird. (Kündigungsschreiben eingeschrieben
aufgeben)
Wie
sieht die Staffelung der Gliedertaxe (Leistungen je Invaliditätsgrad)
aus?
Siehe Exceltabelle Progression inkl. Gliedertaxe (zum Downloaden
– gleich einen Link bei der Frage installieren)
Ab
welchem Invaliditätsgrad wird eine Leistung erbracht?
Es wird ab 1 % bis 100 % Invalidität geleistet. Siehe Gliedertaxe
und Progression (zum Downloaden – gleich einen Link bei der
Frage installieren)
Kann
auch ein Taggeld in die Top U eingeschlossen werden?
Grundsätzlich kann die Top U nicht verändert werden. Das
gilt auch für einen Einschluss eines Taggeldes oder Spitaltaggeldes.
Diese 2 Posten sind sehr prämienintensiv. Es ist daher nicht
zu empfehlen eine Taggeldversicherung im Bereich der Unfallversicherung
abzuschließen, da über die Vertragslaufzeit im Normalfall
mehr Prämie bezahlt wird, als an eventuellen Leistungen erbracht
werden kann.
Wie
sieht es mit der Kundenbetreuung vor Ort aus?
Sämtliche Vertrags- und Schadensbearbeitungen werden vom Versicherungsmaklerbüro
Winter-Habacher Schladming GesmbH durchgeführt. Dieser Versicherungsmakler
ist in ganz Österreich tätig (bearbeitet auch die Top
K für den Fortschrittlichen Landwirt). Schadenmitteilungen
werden überwiegend per Telefon, Fax, E-Mails, etc. abgewickelt.
Dies ist der schnellste und effizienteste Weg. Die weitere Betreuung
im Schadenfall erfolgt durch das Versicherungsmaklerbüro Winter-Habacher
GesmbH Schladming.
Sind
die Ehepartner/Lebensgefährten und Kinder zu gleichen Teilen
mitversichert?
Ja. Es gilt für alle versicherten Personen der gleiche Versicherungsumfang.
Ich
habe ja bereits eine Unfallversicherung beim „fortschrittlichen
Landwirt“ im Abonnement inkludiert?
Diese Unfallversicherung ist ein Bonusgeschenk für ein Abonnement
beim „fortschrittlichen Landwirt“. Es wird nur ein einmaliger
Betrag an Dauerinvaliditätsleistung erbracht. Der Umfang dieser
Zusatzunfallversicherung beträgt:
Dauerinvalidität
50 % - 89 % einmalig € 15.000,-
Dauerinvalidität 89 % - 100 % einmalig € 20.000,-
Todesfall € 7.000,-
Schmerzengeld ab 21. Tage Spitalsaufenthalt € 1.000,-
Familienzusatzversicherung
zu der Abo-Unfallversicherung
Dauerinvalidität 50 % - 100 % einmalig € 72.500,-
Todesfall € 20.000,-
Schmerzengeld ab 21. Tage Spitalsaufenthalt € 730,-
Was ist ein Dauerrabatt bzw. woher
kommt dieser?
Wenn eine Unfallversicherung während der Laufzeit gekündigt
wird (siehe Arten der Kündigungen), wird im Regelfall vom Versicherungsunternehmen
eine Dauerrabatt-Rückforderung gestellt. Dieser Dauerrabatt
in der Höhe von 20 % wird für die ganze Laufzeit (zB 10
Jahre) von der Versicherung für den Versicherungsnehmer gewährt.
Die Versicherung hat nun das Recht diesen bei vorzeitiger Vertagsauflösung
zurückzufordern.
Wenn erst 3 oder 4 Jahre vergangen sind und die Top U um einiges
günstiger als Ihre derzeitige Unfallversicherung ist, dann
refinanziert sich dieser Dauerrabatt schon in den ersten Jahren
und sie genießen den vollen Versicherungsumfang der Top U.
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