Häufig gestellte Fragen:

Ich habe bereits eine Unfallversicherung. Kann ich eine zusätzlich abschließen?
Es dürfen so viele Unfallversicherungen abgeschlossen werden, wie man will. Man bekommt im Schadensfall dann aus jeder Versicherung zB eine Dauerinvaliditätsleistung. Unfallkosten wie Hubschrauber-, Rettung-, Arztkosten, etc. können aber nur einmalig abgelöst werden, da man die jeweilige Originalrechnung bei der Versicherung einreichen muss und ein generelles Bereicherungsverbot besteht.
Man kann als Zusatz zB den Basisschutz abschließen und nach Ablauf der vorherigen Unfallversicherung in den Superschutz übergehen.

Wie und wann kann ich meine derzeitige Unfallversicherung kündigen?
Grundsätzlich ist jede Unfallversicherung erstmals nach 3 Jahren (wenn eine Vertragslaufzeit von 3, 5 oder 10 Jahren abgeschlossen wurde) kündbar. Hierbei gibt es 3 Kündigungsmöglichkeiten:

  • während der Laufzeit: zB Beginn 1.4.2003 – Ablauf 1.4.2013
    erstmals ist Vertrag mit 1.4.06 kündbar. Kündigung § 8 Abs. 3 VersVG (Link – Formular ist angefügt) verwenden. Kündigung muss eingeschrieben bis spätestens 31.3.06 bei der Versicherung sein (Kündigungsfrist von 1 Monat)
  • zum Ablauf: zB Beginn 1.6.1996 – Ablauf 1.6.2006
    Vertrag ist mit 1.6.2006 kündbar. Kündigung zum Ablauf (Link – Formular ist angefügt) verwenden. Kündigung muss eingeschrieben bis spätestens 28.2.06 bei der Versicherung sein (Kündigungsfrist von 3 Monaten – kann auch oft 1 Monat sein, aber sicherheitshalber früher abschicken – Versicherungsschutz ist bis zum jeweiligen Ablauf gegeben)
  • nach Ablauf: zB Beginn 1.2.1996 – Ablauf 1.2.2006
    Kündigungsfrist des Vertrages wurde übersehen oder verpasst. Hier kann man die Kündigung lt. § 6(I), Zi 2 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) –(Link – Formular ist angefügt) verwenden. Vorsicht! Hier gilt es aufzupassen, dass nach dem 1.2.2006 keine Prämie mehr einbezahlt wird. (Kündigungsschreiben eingeschrieben aufgeben)

Wie sieht die Staffelung der Gliedertaxe (Leistungen je Invaliditätsgrad) aus?
Siehe Exceltabelle Progression inkl. Gliedertaxe (zum Downloaden – gleich einen Link bei der Frage installieren)

Ab welchem Invaliditätsgrad wird eine Leistung erbracht?
Es wird ab 1 % bis 100 % Invalidität geleistet. Siehe Gliedertaxe und Progression (zum Downloaden – gleich einen Link bei der Frage installieren)

Kann auch ein Taggeld in die Top U eingeschlossen werden?
Grundsätzlich kann die Top U nicht verändert werden. Das gilt auch für einen Einschluss eines Taggeldes oder Spitaltaggeldes. Diese 2 Posten sind sehr prämienintensiv. Es ist daher nicht zu empfehlen eine Taggeldversicherung im Bereich der Unfallversicherung abzuschließen, da über die Vertragslaufzeit im Normalfall mehr Prämie bezahlt wird, als an eventuellen Leistungen erbracht werden kann.

Wie sieht es mit der Kundenbetreuung vor Ort aus?
Sämtliche Vertrags- und Schadensbearbeitungen werden vom Versicherungsmaklerbüro Winter-Habacher Schladming GesmbH durchgeführt. Dieser Versicherungsmakler ist in ganz Österreich tätig (bearbeitet auch die Top K für den Fortschrittlichen Landwirt). Schadenmitteilungen werden überwiegend per Telefon, Fax, E-Mails, etc. abgewickelt. Dies ist der schnellste und effizienteste Weg. Die weitere Betreuung im Schadenfall erfolgt durch das Versicherungsmaklerbüro Winter-Habacher GesmbH Schladming.

Sind die Ehepartner/Lebensgefährten und Kinder zu gleichen Teilen mitversichert?
Ja. Es gilt für alle versicherten Personen der gleiche Versicherungsumfang.

Ich habe ja bereits eine Unfallversicherung beim „fortschrittlichen Landwirt“ im Abonnement inkludiert?
Diese Unfallversicherung ist ein Bonusgeschenk für ein Abonnement beim „fortschrittlichen Landwirt“. Es wird nur ein einmaliger Betrag an Dauerinvaliditätsleistung erbracht. Der Umfang dieser Zusatzunfallversicherung beträgt:

Dauerinvalidität 50 % - 89 % einmalig € 15.000,-
Dauerinvalidität 89 % - 100 % einmalig € 20.000,-
Todesfall € 7.000,-
Schmerzengeld ab 21. Tage Spitalsaufenthalt € 1.000,-

Familienzusatzversicherung zu der Abo-Unfallversicherung
Dauerinvalidität 50 % - 100 % einmalig € 72.500,-
Todesfall € 20.000,-
Schmerzengeld ab 21. Tage Spitalsaufenthalt € 730,-


Was ist ein Dauerrabatt bzw. woher kommt dieser?
Wenn eine Unfallversicherung während der Laufzeit gekündigt wird (siehe Arten der Kündigungen), wird im Regelfall vom Versicherungsunternehmen eine Dauerrabatt-Rückforderung gestellt. Dieser Dauerrabatt in der Höhe von 20 % wird für die ganze Laufzeit (zB 10 Jahre) von der Versicherung für den Versicherungsnehmer gewährt. Die Versicherung hat nun das Recht diesen bei vorzeitiger Vertagsauflösung zurückzufordern.

Wenn erst 3 oder 4 Jahre vergangen sind und die Top U um einiges günstiger als Ihre derzeitige Unfallversicherung ist, dann refinanziert sich dieser Dauerrabatt schon in den ersten Jahren und sie genießen den vollen Versicherungsumfang der Top U.

Landwirt Agrarmedien GmbH . Der fortschrittliche Landwirt - Marketing und Leserservice . Hofgasse 5, 8010 Graz . Tel +43 (0)316 82 16 36
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