Der Behälter verendeter Tiere muss geschlossen und vor dem Eindringen von Schadnagern geschützt sowie leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein, denn das ist nach jeder Entleerung erforderlich. Bisweilen haben Betriebe zu Kompromissen gefunden, die einen kontrollierten Verkehr von Fremdfahrzeugen (Futtermittel, Viehhandel) zum Stallbereich zulassen.