Was gehört aufs Etikett?
Wer Lebensmittel verpackt und in Verkehr bringt, muss diese entsprechend den gesetzlichen Vorschriften etikettieren. Im folgenden Artikel sind die wichtigsten Aspekte angeführt.
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Die wichtigsten Angaben auf dem Etikett
- Sachbezeichnung
- Hersteller
- Nettofüllmenge
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- Temperatur- und Lagerungshinweise
- Los-/Chargennummer
- Zutaten
- Alkoholgehalt
- Gebrauchsanleitung
- „unter Schutzatmosphäre verpackt“
Die Kennzeichnungselemente Sachbezeichnung, Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum und Alkoholgehalt (wenn erforderlich) sind im gleichen Sichtfeld, das heißt mit einem Blick erfassbar, anzubringen, wobei das Mindesthaltbarkeitsdatum auch durch Stanzung oder Druck am Etikett angebracht bzw. am Etikett ein Hinweis „Mindesthaltbarkeitsdatum siehe ….“ gegeben werden kann. Die Anordnung der anderen Kennzeichnungselemente steht frei.
Bei der Gestaltung der Kennzeichnung ist darauf zu achten, dass diese leicht verständlich, deutlich lesbar und an einer gut sichtbaren Stelle (direkt auf der Verpackung oder auf einem mit der Verpackung verbunden Etikett) angebracht wird.
Für nähere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Landeskammern, Referat Direktvermarktung zur Verfügung. Hier werden auch laufend Kurse und Seminare zum Thema Lebensmittelkennzeichnung angeboten.
Zusammengestellt von Angelika KONRAD, St. Peter Freienstein
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