Traktorführerschein muss bei jeder Fahrt dabei sein

Die Ausnahme, dass Landwirte den Führerschein im Umkreis von 10 km vom Betriebsstandorte des Zulassungsbesitzers nicht mitführen müssen, wurde gestrichen.
Ab sofort ist die Mitnahme des Traktorführerscheins in Österreich auch bei kurzen Fahrten Pflicht.
Ab sofort ist die Mitnahme des Traktorführerscheins in Österreich auch bei kurzen Fahrten Pflicht.
In der 14. Führerscheingesetznovelle, die am 30.07.2011 in Kraft getreten ist, wurde unter anderem folgende Änderung beschlossen, die für die Land- und Forstwirtschaft von besonderem Interesse ist: Nach § 14 Abs. 2 war es bisher möglich, Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen in einem Umkreis von 10 km um den Standort des Fahrzeuges (Betriebes) ohne Mitnahme des Führerscheines zu lenken. Mit der Novelle ist diese Ausnahme gefallen, das heißt, der amtliche Führerschein ist bei jeder Fahrt mitzunehmen. Die Einhaltung dieser neuen Bestimmung (die im Zuge des Begutachtungsverfahrens von der Arbeiterkammer gefordert wurde) wird von der Exekutive bereits kontrolliert. Der Zulassungsschein muss weiterhin im Umkreis von 10 km nicht mitgeführt werden.
veröffentlicht: 23.08.2011 10:04

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