Tierschutz: Wenn nationale Alleingänge einen Berufszweig zerstören …
Nach einer Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft steht eine Änderung der Österreichischen Tierhaltungsverordnung im Raum. Welche Auswirkungen nationale Alleingänge von EU-Staaten auf den jeweiligen Heimmarkt haben, zeigen einige Beispiele.
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Die Briten setzten bereits 1991 ein Verbot der Einzelhaltung von Sauen im nationalen Tierschutzgesetz durch. Seit dem Auslaufen der Übergangsfrist 1999 werden alle Sauen nach dem Abspänen der Ferkel bis sieben Tage vor der Abferkelung
in Gruppen gehalten. Zusätzlich haben Schweinepest bzw. Maul- und Klauenseuche die Lage am Schweinemarkt negativ beeinflusst. Als Folge dieser Seuchenzüge wurde ein Qualitätssicherungssystem eingeführt, das unter anderem die Ferkelkastration verbietet. Etwa 40 % der Sauenherden werden im Freiland gehalten. Ferkelschutzkörbe in der Abferkelbucht sind jedoch erlaubt. Laut Inter Pig liegen die Produktionskosten in Großbritannien durchschnittlich um 6 % über dem EU-Schnitt. Heute werden in Großbritannien nur noch 400.000 Zuchtsauen gehalten. Im Jahr 1997 waren das noch 800.000. Dementsprechend ist auch der Selbstversorgungsgrad mit Schweinefleisch auf der Insel von 83 % im Jahr 1998 auf nunmehr 49 % gesunken.
Hier geht's zum vollständigen Artikel aus der Ausgabe 11 vom "Der fortschrittliche Landwirt".
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