Sparpaket: Pauschalierung bleibt vorerst

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Einkommenssteuer-Pauschalierung bleibt. Feststellung der Einheitswerte auf 2014 vorgezogen.
Der für 2015 geplante Termin zur Einheitswertfeststellung wird aber auf 2014 vorgezogen.
Der für 2015 geplante Termin zur Einheitswertfeststellung wird aber auf 2014 vorgezogen.
Am 10.02.2012 hat die Bundesregierung ihr "Konsolidierungspaket 2012 bis 2016 " präsentiert. Dieses Sparpaket zur Sanierung des Staatshaushalts umfasst bis zum Jahr 2016 ein Gesamtvolumen von rund 26,5 Mrd. Euro. Der überwiegende Teil davon soll durch ausgabenseitige Einsparungen erbracht werden. Für zusätzliche Einnahmen von EUR 7,5 Mrd. sollen steuerliche Maßnahmen sorgen.
Der Agrarsektor ist, wie berichtet, von mehreren Maßnahmen des Reformpakets betroffen. An vorderster Stelle ist hier die Besteuerung von Gewinnen aus Umwidmungen von Grünland in Bauland zu nennen. Die Mineralölsteuervergütung (Agrardiesel) entfällt ab 2013 zur Gänze, und zwar auch im außerlandwirtschaftlichen Bereich. Die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben wird ab kommendem Jahr von 400 auf 600 % der Bemessungsgrundlage erhöht.

Hauptfeststellung der Einheitswerte auf 2014 vorgezogen
Das System der Einkommensteuer-Pauschalierung bleibt erhalten. Vom 01.01.2015 auf den 01.01.2014 vorgezogen wird aber der Termin für die Hauptfeststellung der Einheitswerte. Damit sollen die Einheitswerte im Agrarbereich an die aktuellen Ertragsverhältnisse angepasst und das System insgesamt modernisiert werden. Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich hat am Wochenende nach Gesprächen mit Vizekanzler Michael Spindelegger und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner klargestellt, dass damit keine Grundsteuererhöhung ab 2014 verbunden ist. Es solle beim Einheitswert weiterhin der Ertragswert im Mittelpunkt stehen, nicht der Verkehrswert, so der Minister.

Mehrere Maßnahmen im Sozialversicherungsbereich
Weiters kommt es zur Anhebung des Beitragssatzes für die bäuerliche Pensionsversicherung: Die Erhöhung von 15,5% auf 16% wird auf Anfang Juli 2012 vorgezogen. Ab 01.07.2013 erfolgt eine weitere Anhebung auf 16,5% und ab 01.07.2015 sind es dann 17%. Gleichzeitig kommt es zu einer weiteren Absenkung des fiktiven Ausgedinges ab 01.07.2015, und zwar um 2% auf 13% des jeweiligen Ausgleichzulagenrichtsatzes. Das Alter für den Tätigkeitsschutz bei Erwerbsunfähigkeits-Pensionen (derzeit 57. Lebensjahr) wird in drei Schritten bis 2017 auf 60 angehoben.
Das sind die nun in die Begutachtung geganenen Entwürfe für die Gesetzestexte und Erläuterungen.

veröffentlicht: 20.02.2012 17:45

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