Nationalrat beschloss Novelle zum Lebensmittelsicherheitsgesetz
Der Nationalrat hat am kürzlich das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz einstimmig verabschiedet.
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Das Gesundheitsministerium wird nun auch verpflichtet, bereits bei dem dringenden Verdacht, dass ein Lebensmittel eine Krankheit auslösen könnte, eine öffentliche Warnung zu veranlassen. Bisher durfte der zuständige Minister die Öffentlichkeit erst warnen, wenn ein amtliches Gutachten eindeutig die Gesundheitsschädlichkeit eines Nahrungsmittels festgestellt hat und die Warnung seitens des Unternehmers (gesetzeswidrig) ausblieb. Die Verpflichtung der verantwortlichen Firma ebenfalls zu warnen bleibt weiterhin aufrecht. Neu ist weiters, dass Lebensmittellabors, die für Unternehmen im Rahmen der verpflichtenden Eigenkontrollen Analysen durchführen, in Zukunft die Isolate von Keimen, die meldepflichtige Erkrankungen auslösen können, an die Behörden übermitteln müssen. Bisher galt diese Verpflichtung nur für die Unternehmer selbst. Geregelt sind in der Novelle auch Kontrollen bei der Einfuhr von Warensendungen im Zusammenhang mit der Nahrungsmittelsicherheit.
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