Maiswurzelbohrer: Verordnung wird geändert
Die Maiswurzelbohrerverordnungen der Bundesländer werden derzeit dahingehend abgeändert, dass künftig auf einem Feldstück maximal dreimal hintereinander Mais angebaut werden darf.
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Bezugsjahr 2011 oder 2012?
Je nach Bundesland ist das Bezugsjahr dafür das Jahr 2011 oder 2012. Dem Vernehmen nach wurde in Kärnten, der Steiermark und im Burgenland das Jahr 2012 als Bezugsjahr gewählt. In allen andern Ländern, wird voraussichtlich 2011 als Bezugsjahr herangezogen werden. Das heißt beispielsweise für die Steiermark, dass auf einem Feld, wo 2012 Mais stehen wird, maximal noch 2013 und 2014 Mais angebaut werden darf, 2015 muss ein Fruchtwechsel auf diesem Feldstück erfolgen.
Vorschriften für Beizung
Hinsichtlich der Beizung mit Neonicotinoiden ("Poncho", "Cruiser") wird es keine verpflichtende chemische Bekämpfung beim Anbau von Mais auf Mais, wie es diese in den Vorjahren gegeben hat, geben. Beim erstmaligen Maisanbau nach einer "Wurzelbohrer-ungefährlichen" Vorfrucht (z.B.: Getreide) ist aufgrund pflanzenschutzrechtlicher Zulassungsbestimmungen die Verwendung von Neonicotinoid-gebeiztem Saatgut verboten. Neonicotinoid-gebeiztes Saatgut darf aber gegen den Drahtwurm eingesetzt werden. Wichtig ist, dass dabei alle Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Bienen (umgerüstetes Sägerät mit bodennaher Luftableitung, kein Anbau bei Windgeschwindigkeiten über 5 m/sec etc.) strikt eingehalten werden.
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