GAP-Gelder: EU fordert 54,3 Mio. Euro zurück
EU fordert von 20 Mitgliedstaaten vorschriftswidrig verwendete Agrargelder zurück. Österreich ist nicht betroffen.
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Da ein Teil dieses Betrags bei den Ländern bereits wieder eingezogen wurde, liegt die finanzielle Auswirkung mit EUR 54,3 Mio. deutlich niedriger. Diese wiedereinzuziehenden Gelder fließen in den EU-Haushalt zurück. Österreich ist von dieser jüngsten Rückforderung nicht betroffen und zählt zu den EU-Ländern mit den weitaus geringsten Beanstandungen im Förderbereich.
Nach dem jüngsten Beschluss werden von folgenden Mitgliedstaaten Gelder wieder eingezogen: Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Litauen, Ungarn, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Finnland, Schweden und Vereinigtes Königreich.
30 Mio. Euro muss Großbritannien zurückzahlen
Die höchsten Rückforderungen betreffen diesmal Großbritannien, das 29,8 Mio. Euro wegen Mängeln in seinem Sanktionssystem sowie wegen unzureichender Umsetzung von Mindestanforderungen an die Betriebsführung und der Anforderungen an den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand hinsichtlich der Cross Compliance zurückzahlen muss.
21,5 Mio. Euro werden von Italien zurückgefordert wegen Mängeln bei den Kontrollen der Ölmühlen und der Kompatibilitätskontrolle der Olivenölerträge. Die Niederlande sind von Berichtigungen in der Höhe von 18 Mio. Euro betroffen - unter anderem wegen eines mangelhaften Sanktionssystems sowie fehlender Kontrolle im Bereich Cross Compliance.
Wie wird kontrolliert?
Die Mitgliedstaaten sind - hauptsächlich über ihre Zahlstellen - für die Verwaltung eines Großteils der GAP-Zahlungen zuständig. Außerdem müssen sie Kontrollen vornehmen und die Anträge der Landwirte auf Direktzahlungen überprüfen. Die Kommission führt jährlich mehr als 100 Prüfungen durch und vergewissert sich, dass die Kontrollen der Mitgliedsländer und ihre Weiterbehandlung von Mängeln ausreichend sind. Außerdem kann sie nachträglich Gelder zurückfordern, wenn die Prüfungen ergeben, dass durch die Maßnahmen der Länder eine ordnungsgemäße Verwendung der EU-Mittel nicht ausreichend sichergestellt wird
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