Hausschlachtung bei Rindern

Antworten: 3
Name: forestry 14-10-2007 11:28 nach oben
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Hausschlachtung bei Rindern
Einen schönen Sonntagvormittag an alle Berufskollegen!

Habe vor eine Hausschlachtung von einem Rind zu machen, ist das seitens der AMA überhaupt möglich - Schlachtungsmeldung - etc. ..

Lebendtierbeschau ist eh klar - ist folgend eine Schlachtkörperbeschau (Fleischbeschau) notwendig - das Fleisch vom Rindvieh dient dem Eigengebrauch in weiterem Sinne...


wer kennt sich hier aus und kann Aukunft geben


mfg
försterfred


Name: hupf antwortet um 14-10-2007 19:54 auf diesen Beitrag nach oben

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Hausschlachtung bei Rindern
Servus forestry
Wird das Rind in einem Schlachthof geschlachtet, führt der Landwirt eine einfache Abgangsmeldung durch. Die Schlachtmeldung erfolgt durch den Schlachthof. Im Fall einer Hausschlachtung erfolgt eine Meldung innerhalb von sieben Tagen an die zuständige Bezirksbauernkammer oder über Internet (http://www.eama.at) unter Angabe von Betriebsnummer, Ohrmarkennummer, Datum der Schlachtung.
Eintragung ins Bestandsverzeichnis innerhalb von drei Tagen.
Auch bei Hausschlachtungen müssen Rinder (Kälber) von einem zuständigen Fleischuntersuchungstierarzt auf Tauglichkeit untersucht werden.

Name: grafeder antwortet um 14-10-2007 20:14 auf diesen Beitrag nach oben

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Hausschlachtung bei Rindern
Was ist gemeint mit

.... dient dem Eigengebrauch im weiteren Sinne.....

Ein Rindvieh zu verzehren, da muss der Hunger oder die Familie groß sein. Vorsicht beim "Verschenken" an die Verwandtschaft. Wenn man Lebensmittel in den Umlauf bringt, egal ob für Geld oder ohne, hat gewisse Vorschriften zum Einhalten. Weis nicht ob es auch das Schlachten betrifft, aber erkundige dich vorsichtshalber bei deiner BBK, damit du im Nachhinein für eine gut gemeinte Sache nicht die Prügel erntest!!!

Name: walterst antwortet um 14-10-2007 21:59 auf diesen Beitrag nach oben
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Hausschlachtung bei Rindern
Rinder unterliegen der Fleischuntersuchung. egal ob für Eigenbedarf oder Verkauf.
Für eine Schlachtung ist die Lebendbeschau und die darauffolgende Schlachterlaubnis erforderlich.
Diese wirst Du nur dann erteilt bekommen, wenn Du die Mindestanforderungen für eine Schlachtstätte erfüllst.

Diese Auskunft und Entscheidung wird nur Dein zuständiger Fleischuntersucher treffen können.

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