Frage zu Eama Meldung

Antworten: 8
Name: Optimist1985 19-08-2007 18:35 nach oben

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Hi Leute!

Ich habe eine kleine Frage:


Habe einen Stier der sich leicht verletzt hat bei meinen Viehhändler schlachten und abpacken lassen.
Das Fleisch habe ich selber behalten bzw an Verwandschaft und Bekannte verkauft.

Mein Viehhändler hat auf den Lieferschein Lohnschlachtung raufgeschrieben.

Jetzt wenn ich den Stier abmelde bei eama.at muss ich jetzt Abgang Inland oder Schlachtung melden.

DANKE

lg

Name: hupf antwortet um 19-08-2007 18:42 auf diesen Beitrag nach oben

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sevus optimist
da ich selber selbstvermarktung habe heist
inland=lebendvieh Bauer zu Bauer
schlachtung=schlachthof,Direkvermartung

Name: goll antwortet um 19-08-2007 18:45 auf diesen Beitrag nach oben
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Du mußt Abgang Inland melden, Schlachtung meldet nur der Betrieb wo er geschlachtet würde!

Name: goll antwortet um 19-08-2007 18:46 auf diesen Beitrag nach oben
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meinte, wo er geschlachtet wurde!

Name: hupf antwortet um 19-08-2007 18:54 auf diesen Beitrag nach oben

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Einzelmeldung Abgang Inland
sevus optimist
Ist immer dann zu melden, wenn ein Tier den Betrieb verläßt (nicht gemeldet
werden muss die Umsetzung zwischen Haupt - und Teilbetriebsstätten eines
Bewirtschafters, wenn es sich um eine Herde handelt), unabhängig vom
Verwendungszweck.
Einzelmeldung Schlachtung
Die Meldung wird grundsätzlich von dem Betrieb durchgeführt, auf dem die
Schlachtung tatsächlich stattfand. Erfolgt die Schlachtung nicht innerhalb von 24
Stunden, muss zusätzlich ein "Zugang Inland" gemeldet werden.
Achtung: Landwirte, die Tiere zur Schlachtung bringen, melden einen "Abgang
Inland".
Das ist ein auszug von eama kann jeder selber nachlesen bei eama Handbuch
mfg hupf

Name: Optimist1985 antwortet um 19-08-2007 18:58 auf diesen Beitrag nach oben

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Danke für die Infos.

Also melde ich dan Abgang Inland obwohl das Fleisch für mich selber ist.

lg

Name: walterst antwortet um 20-08-2007 03:33 auf diesen Beitrag nach oben
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Du hast ja keine Kundennummer als Schlachtstätte bei der AMA und musst daher den Abgang Inland melden. Das Tier ist ja auch von Dir lebend an eine Schlachtstätte gegangen.
Die Schlachtung meldet die Schlachtstätte unter ihrer AMA-Klientennummer.

Kriegst Garantie von mir.

Walter

Name: Triple antwortet um 21-08-2007 19:46 auf diesen Beitrag nach oben
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Du musst ihn als abgang inland melden
den der schlachtbetrieb meldet ihn als zugang
und dann als schlachtung

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