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Landwirt Forum
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Es sind 13202 Diskussionen online
Pensionsbeiträge, Arbeitslosengeld
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Name: Trulli 07-06-2007 20:46 |
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 Tagebuch
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Pensionsbeiträge Hallo! Ich bin Nebenerwerbslandwirt mit 12 000 Euro Einheitswert! Zahle im Quartal ca. 1350 Euro Versicherungsbeitrag! Gehe aber 40h arbeiten und zahle natürlich auch dort meine Beiträge! Pension werde ich aber wahrscheinlich auch nur eine bekommen.......Ich denke ich habe Handlungsbedarf! Zudem bekomme ich nicht mal Arbeitslosengeld, sollte dieser Fall einmal eintreten ( 10 000 Euro Einheitswertgrenze) ! Meine Frau war zuvor immer außerlandwirtschaftlich tätig! Derzeit Karrenz, danach wird sie ihre Arbeit nicht wieder aufnehmen! Bleibt am landw. Betrieb und bei den Kindern! Noch was: Ich bin alleiniger Besitzer unserer Landwirtschaft, also nur ich "angeschrieben", wie man so schön sagt..... Macht man heute noch eine Gütertrennung, Halbe-Halbe...?? Oder sind das nur unnötige Kosten! Bewirtschafterwechsel voll auf meine Frau, oder gemeinsam? Vielleicht hat wer interessante Tipps, bevor ich einen Sprechtag aufsuche und mir allerhand "einreden" lasse.... Einen Grund muß es ja haben, das bei vielen Nebenerwerbslandwirten die Frau als Bewirtschafter angeführt ist..... Schöne Grüße, Franz |
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Name: iderfdes antwortet um 07-06-2007 21:12 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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Pensionsbeiträge, Arbeitslosengeld Hallo, mich würd zu dem Thema die ansgesprochene Einheitswertgrenze interessieren. Wenn man drunter ist, würd man dann Arbeitslosengeld bekommen, wenn man seine außerlandwirtschaftliche Tätigkeit verliert, obwohl man den Betrieb führt? sg |
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Name: Flurl antwortet um 09-06-2007 02:18 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Pensionsbeiträge Hallo Franz! Soweit ich weis, hats enorme Vorteile, wenn deine Frau die Bewirtschafterin ist. -> Du kriegts Arbeitslose -> Du zahlt's keine Beiträge bei der SVB Die Frage stellt sich jedoch bei der Einkommenssteuer, weil du dann ja Pachteinnahmen hast, die du noch versteuern musst. Ich würd mich auf alle Fälle beraten lassen! lg Flurl |
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Name: helmar antwortet um 09-06-2007 08:12 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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Pensionsbeiträge Bei uns war es so dass mein Mann, Arbeitnehmer eingeheiratet hat. Die Grenze fürs Arbeitslosengeld war damals so gering dass er schon von selber aufs "angeschrieben werden" verzichtet hat. Außerdem wollte er nur das Notwendigste mit der Landwirtschaft zu tun haben....Nach dem derzeitigen Stand ginge es sich aber aus weil da die EW Grenze in den letzten Jahren erhöht wurde. Da er jetzt über 50, so wie ich auch bin, ist, werden wir aber nicht allzuviel ändern. Ich habe allerdings seit meinem knapp 17. Lebensjahr immer irgendwo Versicherungszeiten "gesammelt". Bei der Post(nur ein paar Monate), in einer Säge 5 Jahre, und in der Landwirtschaft voll seit 1977. Für einige Jahre hatte ich auch ein Kleingewerbe dabei und war auch dort versichert.....also das "doppelt zahlen" ist nicht so neu! Aber ich hab mir damit auch das Anrecht auf eine einigermaßen brauchbare Pension gesichert....Bei Vollerwerbsbetrieben ist die vergleichbare Beitragsleistung für die "geteilte Pension" um einiges höher beim gleichen EW. Mein Rat: rede erst mal mit deiner Frau über alles ganz genau, denn die Betriebsführung sollte auch nicht nur auf dem Papier bestehen. Wenn sie das auch will, steht aus meiner Sicht gar nichts im Wege den Betrieb an sie zu verpachten, nicht zuletzt auch wegen der Versicherungszeiten für deine Frau.....was aber wenn deine frau vielleicht doch später wieder in den Beruf zurück möchte? Würdest du dann wieder "nur Bauer sein" wollen oder können? Gerade in diesen Fragen ist das Klären des persönlichen Umfeldes wichtig, glaube mir, ich spreche aus durchaus guter eigener Erfahrung...... Mfg, helmar |
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Name: mandy antwortet um 09-06-2007 13:31 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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Pensionsbeiträge Hallö. @helmar Du hast vergessen, das dir die ( schon längst notwendige) Kindererziehungszeit auch angerechnet wird bei der Pensionsbemessung. Ansonsten kann ich mich den vorangegangenen Einträgen nur anschließen - Beraten lassen und durchrechnen lassen - vielleicht wäre optieren auch sinnvoll - da müsste man aber alle Gegebenheiten und Versicherungszeiten wissen! Wie gesagt, am besten bei der LWK und der Sozialversicherung durchkalkulieren lassen. L.G. Mandy< |
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Name: jonatan antwortet um 10-06-2007 12:07 auf diesen Beitrag |
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Pensionsbeiträge .Liebe Helmar ....."denn die Betriebsführung sollte auch nicht nur auf dem Papier bestehen"......... ein Satz für den Du vor den Vorhang gebeten werden solltest....! Das ist ja nicht nur in diesem Fall sondern ganz besonders auch bei "Pensionsverpachtungen" an den möglicherweise zukünftigen Hofnachfolger oft mehr als fraglich! Überall wird kontrolliert, z. B. ob eine Kuh zweimal ihren Mist am gleichen Platz ablegt und damit ein Nitratproblem ensteht oder ob Du die Fliegenbekämpfung im Stall auch genau protokolliert hast. Kein noch so penibler CC- Kontollor hat jemals nachgefragt ob der am Papier stehende Mehrfachantragssteller auch tatsächlich die Betriebsführerkompetenzen inne hat........! |
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Name: helmar antwortet um 10-06-2007 19:55 auf diesen Beitrag |
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Pensionsbeiträge Hallo, lieber Jonatan! Mußt mir nicht extra auf die Schulter klopfen, es ist meine Meinung und da stehe ich auch dazu........manchmal denke ich mir schon dass es gerade was die Beitragszahlungen zur SVB betrifft, mit dem Schleppnetz gefischt wird. Denn die Beitragsgrundlagen sind einerseits vom EW, andererseits auch vom zusätzlichen Einkommen wenn es irgendwie mit der Landwirtschaft vereinbar ist abhängig. Ich denke da vor allem an Nebenbetriebszweige, UaB, MR, soziale Betriebshilfe, und etliches mehr welches Melde- und Beitragspflichtig ist.......oft genug werden solche Tätigkeiten aufgenommen um den Hof im Vollerwerb zu halten! Und da wird beinhart überprüft um ja keinen Euro zu übersehen, natürlich mit dem Argument dass sich dass irgendwann mal für die Pension auswirken wird, sei denn es wird wieder mal reformiert......und da ist wohl auch der Grund dafür zu finden dass man über MR die Leut für alles Mögliche, aber leider immer seltener fürs Stallgehen z.B. bekommt. So mancher sagt sich nämlich dass er, wenn er schon eine Zeitlang früher aus dem Bett hüpft um auch noch woanders Stallarbeit zu machen, dann wenig Lust hat, dafür auch noch zusätzliche Beiträge zur SVB zu berappen......ich bin heuer für 6 Wochen komplett ausgefallen( Operation und Hebeverbot), und da ist die einzige Möglichkeit während der Woche der Einsatz der Dorfhelferin gewesen, denn ein Betriebshelfer für diese lange Zeit wäre schlicht und einfach nicht aufzutreiben gewesen! Soweit meine Erfahrungen mit der oft beschworenen Theorie und der tatsächlichen Praxis......mit der Dorfhelferin bin ich sehr zufrieden gewesen. @ mandy, ja die anrechenbare Kindererziehungszeit ist da, hab eine Tochter, aber das Gewerbe war da auch kein Fehler.... Mfg, helmar |
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Name: jonatan antwortet um 10-06-2007 21:05 auf diesen Beitrag |
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Pensionsbeiträge Hast vollkommen recht! Aber meine Bemerkung zielte in 1. Linie auf das Generationsproblem. Der Vater übergibt oder verpachtet aus Pensionsgründen einen möglichen Nachfolger und der hat nichts zu melden! Ich kenn einige solche Fälle und dann wird gewartet bis der Junge eine "geeignete Bäuerin" herbringt. Solange der Keine herbringt hat er keinerlei Rechte!!!! Oder der zugeheiratete Partner wird zwar "angeschrieben", die Entscheidungen treffen aber nach wie vor die Alten. |
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Name: nnn antwortet um 21-06-2007 21:59 auf diesen Beitrag |
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Pensionsbeiträge Es bestehen noch folgende Möglichkeiten: du meldest die Frau als hauptberufliche Angehörige zur SV an, die Beiträge werden bei gleicher Höhe geteilt und die Frau erwirbt ebenfalls Versicherungsmonate. Bei dir erhöht sich die Bemessung für die aus allen Versicherung zu bemessende Pension dann nur um die Hälfte. Meldevordruck findest du auf www.svb.at. Eine andere Möglichket ist ein Bewirtschaftungsvertrag, mit dem du mit der Frau gemeinsame Bewirtschaftung vereinbarst. Vertrag macht die örtliche Bauernkammer - zumindest in OÖ. Auch bei der AMA ist dieser Wechsel zu melden. Die Beitragshöhe bleibt ebenfalls gleich hoch wie bei alleiniger Bewirtschaftung oder Hauptberuflichkeit der Gattin, weil ich annehme, dass du außerlandwirtschaftlich nicht so viel verdienst, dass die Höchstbeitragsgrundlage erreicht wird. Gemeinsame Beratung ist auf jeden Fall empfehlenswert, dabei sollten auch die Pensionszeiten von dir und der Gattin geprüft werden. |
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Name: Trulli antwortet um 06-07-2007 19:58 auf diesen Beitrag |
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Pensionsbeiträge Vielen Dank für Eure Einträge! Im Rahmen der Wieselburger Messe war ich auch beim Stand der SVB! Nun, solange meine Frau in Karrenz ist, kann ich es so weiterlaufen lassen wie bisher! Die Kindererziehungszeiten werden angerechnet.....Und meine Einzahlungen bei zwei Versicherungen werden bei der Pensionsberechnung berücksichtigt, sagte man mir. Nach der Karrenz mache ich einen Bewirtschafterwechsel auf meine Frau, somit erwirbt sie weiterhin Versicherungszeiten, ich bei der Gebietskrankenkasse.....einzig das Arbeitslosengeld steht mir nicht zu, im Falle des Falles... mfg, Franz |
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Name: Trulli antwortet um 06-07-2007 20:12 auf diesen Beitrag |
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Pensionsbeiträge Eines habe ich noch nicht abgeklärt..... Warum an meine Frau verpachten? Ein Bewirtschafterwechsel müßte doch genügen!? Oder liege ich da falsch........? |
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Name: peppino antwortet um 16-10-2007 10:18 auf diesen Beitrag |
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Pensionsbeiträge Ein Betrag zur Einkommensteuer wg. der Verpachtung: Das FA erkennt die mit der SVB abgeschlossenen Verträge nicht an dh. Versteuert wird die normale Landwirtschaft beim Verpächter !!!! Grüße Peppino |
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Name: org antwortet um 16-10-2007 15:17 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Pensionsbeiträge Da habe ich auch gleich eine Frage dazu: Ist es möglich den Hof an ein Kind zu übergeben und dann sofort einen Bewirtschafterwechsel für die SVB an mich zurück machen? Da ich über der Höchstbemessung ausserhalb der Landwirtschaft verdiene zahle ich keine Pensionsbeiträge und meiner Tochter bringt es auch nichts, da wegen ihrer Jugend noch viele Pensionsanpassungen folgen werden. So könnten wir uns doch Geld sparen?! |
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