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Landwirt Forum
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Es sind 13217 Diskussionen online
Landtechnik Eidenhammer Burgkirchen
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Name: sony 14-02-2007 20:34 |
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Tagebuch
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Landtechnik Eidenhammer Burgkirchen Wie seriös ist die Firma? Hab da schon so manche Sachen gehört. Kann man bei der Fa. was kaufn od. is besser mit der Fa. keine Geschäfte zu machn? lg sepp |
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Name: manu1 antwortet um 14-02-2007 20:41 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Landtechnik Eidenhammer Burgkirchen naja, bei der sparte gebrauchtmaschinen sind sie ganz schön vertreten. warum traust du denen nicht, hast du schon beschwerden gehört? |
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Name: Peberinger antwortet um 14-02-2007 20:43 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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Landtechnik Eidenhammer Burgkirchen Guten Abend! Ein gewifter Händler, mit allen Wassern gewaschen. Kann aber gute Preise machen (wenn er will), wurde mir von Bauern in meiner Region bestätigt. Verkauft nicht wenig NH. WICHTIG: Alles im Kaufvertrag vermerken, dann kann Dir nicht viel passieren. Informiere Dich auch über die Stundensätze. |
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Name: hape antwortet um 14-02-2007 21:09 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Landtechnik Eidenhammer Burgkirchen Hallo! Kenne die besagte Firma. WIr haben dort schon vor langer Zeit einen gebrauchten Traktor gekauft und ich muss fairer Weise sagen es war vom Preis und der Leistung usw zufriedenstellend. Aufpassen musst bei so ziemlich jeder Händler Firma ausnahmslos wenns irgendwie geht spielen sie schon natürlich auf den eigenen Vorteil. Hab aber von der Firma Eidenhammer auch schon nicht so löbliche Dinge gehört, aber wie gesagt bei uns hat alles optimal gepasst! mfg |
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Name: kraftwerk81 antwortet um 15-02-2007 14:07 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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Landtechnik Eidenhammer Burgkirchen NH hat in Österreich ein sehr gutes Händlernetz! Mein Fiat und dann der 1. NH waren vom Eidenhammer. Mein Neuer nicht mehr! Ich hoffe das erklärt Deine Frage. Hab schon "gehört" dass Gebrauchte mit Luftsitz und breiten Reifen vorgeführt werden aber dann ohne Luftsitz und mit schmäleren Reifen ausgeliefert wurden! Ja Pech gehabt das stand eben nicht im Vertrag! |
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Name: konsument antwortet um 15-02-2007 14:26 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Landtechnik Eidenhammer Burgkirchen Das es immer wieder welche gibt die da Einkaufen ist für mich ein Rätsel. Da die Geschichten über die Firma sicher nicht erfunden sind. |
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Name: Optimist1985 antwortet um 15-02-2007 14:50 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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Landtechnik Eidenhammer Burgkirchen Ich war vor 4-5 Jahren auch dort aber habe mir nur die Geräte angeschaut. Gebrauchte hat er ja sehr viel stehen. Kann nur entfehlen fahrt zu Mauch auch noch wenn ihr da in der Gegend seid. Ist auch in Burgkirchen. Mauch hat auch viele gebraucht Hoftracs. Ich habe mir zwar kein Gerät von den Händlern gekauft aber ein schöner Ausflug wars auch da ich damals den L17 Führerschein gemacht habe und ein paar Km mit meinen Dad fahren musste. |
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Name: ostara antwortet um 15-02-2007 18:33 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Landtechnik Eidenhammer Burgkirchen Ja, Mauch kann ich auch empfehlen. Nur ein guter Rat, wenn du noch nicht gekauft hast, dann such dir auf jeden Fall einen anderen Händler. |
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Name: FraFra antwortet um 15-02-2007 18:42 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Landtechnik Eidenhammer Burgkirchen naja ich will hier nicht meinen mund zu weit aufreissen sonst wird man ja schnell auf rufschädigung geklagt. haben selber dort mal gekauft, der eine is zufrieden damit der andere net! |
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Name: ike antwortet um 16-02-2007 11:39 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Landtechnik Eidenhammer Burgkirchen Habe nur gute Erfahrungen mit der Firma, macht ein klares Angebot ohne langes Herumverhandeln. Ein Schlitzohr ist er, also alles schriftlich festhalten. Hatte mit der Firma Mauch größere Probleme. |
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Name: LandtechnikEidenhammer antwortet um 16-02-2007 15:21 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Stellungnahme der Firma Eidenhammer Stelllungnahme der Firma Eidenhammer: Ich bedanke mich vorerst für alle positiven Kommentare in diesem Forum. Den schwarzen Schafen würde ich raten, dass sie sich direkt an unsere Firma wenden, wenn sie eine negative Erfahrung gemacht haben und nicht das Internet für schmutzige Händlerkritik verwenden. Ausserdem werde ich jene Personen ausfindig machen, die schmutzig über unsere Firma schreiben. Eidenhammer Franz jun. Geschäftsführer |
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Name: manu1 antwortet um 16-02-2007 20:17 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Stellungnahme der Firma Eidenhammer kritik ist jedem erlaubt. es ist nicht alles perfekt. @landtechnik eidenhammer: kritik ist nicht strafbar, sie soll nur dazu dienen, etwas besser zu machen. |
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Name: ferdinandP antwortet um 16-02-2007 20:53 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Firma Eidenhammer Ich bin treuer Kunde der Firma, habe bereits den 5. NH Traktor von ihnen gekauft, es hat nie Probleme gegeben, der Preis war auch immer human und für die zurückgetauschten Traktoren habe ich auch immer faire Preise bekommen. Zu der Stellungnahme muss ich sagen, ich finde es mutig von Eidenhammer sich den Vorwürfen und Gerüchten ("ich habe gehört") zu stellen. Allerdings finde ich es nicht in Ordnung, im Forum mit zu reden, wenn man gewisse Sachen "gehört" hat. Erzählen kann man ja bekanntlich viel wenn der Tag lang ist! mfg |
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Name: Chrissi antwortet um 18-02-2007 19:00 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Es gibt immer zwei Seiten ... Hier wird ja viel drumrum geredet was denn nun strafbar ist oder auch nicht. Deshalb hier etwas präziser: Strafbare Handlungen gegen die Ehre finden wir in den §§111-117 StGB (Strafgestezbuch). Hier in Frage kommend sind nur die §§ 111, 112 u. 115: Üble Nachrede § 111. (1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. (2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. (3) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten. Wahrheitsbeweis und Beweis des guten Glaubens § 112. Der Wahrheitsbeweis und der Beweis des guten Glaubens sind nur aufzunehmen, wenn sich der Täter auf die Richtigkeit der Behauptung oder auf seinen guten Glauben beruft. Über Tatsachen des Privat- oder Familienlebens und über strafbare Handlungen, die nur auf Verlangen eines Dritten verfolgt werden, sind der Wahrheitsbeweis und der Beweis des guten Glaubens nicht zuzulassen. Beleidigung § 115. (1) Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten einen anderen beschimpft, verspottet, am Körper mißhandelt oder mit einer körperlichen Mißhandlung bedroht, ist, wenn er deswegen nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen. (2) Eine Handlung wird vor mehreren Leuten begangen, wenn sie in Gegenwart von mehr als zwei vom Täter und vom Angegriffenen verschiedenen Personen begangen wird und diese sie wahrnehmen können. (3) Wer sich nur durch Entrüstung über das Verhalten eines anderen dazu hinreißen läßt, ihn in einer den Umständen nach entschuldbaren Weise zu beschimpfen, zu mißhandeln oder mit Mißhandlungen zu bedrohen, ist entschuldigt, wenn seine Entrüstung, insbesondere auch im Hinblick auf die seit ihrem Anlaß verstrichene Zeit, allgemein begreiflich ist. Intressant is sicher das in blau markierte. Und nur das is strafbar und sonst gar nix. Hoffe geholfen zu haben. MfG |
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