Wie kann ich mich sozialversichern nach Betriebsverpachtung?

Antworten: 9
  27-03-2016 13:38  little
Wie kann ich mich sozialversichern nach Betriebsverpachtung?
Hallo!
Eine zur Zeit eher theoretische Frage:
Wenn ich den Betrieb verpachte, gibt es dann eine Möglichkeit mich bei der SVB oder einer anderen Gebietskrankenkasse (freiwillig) zu versichern, damit die Beitragszeiten weiterlaufen?

little

  27-03-2016 16:07  beglae
Wie kann ich mich sozialversichern nach Betriebsverpachtung?
damit die Beitragszeiten weiterlaufen? little

Schreibt little

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Du verwechselst da was KK und Renten Kasse,
KK da kannst du dich Freiwillig Versicherern wo du willst, ich bin bei der LKK ( D ) geblieben und zahle dort nach einkommen z.Z ( schwankt jedes Jahr) ca. 300 Euro im Monat bin dort gesetzlich versichert dort bleibe ich auch solange es geht. Renten versichert bin ich nicht mehr ( habe aber die mintest zeit eingezahlt), zahle dafür in eine Private Versicherung und privates vermögen.
60 € Beitrag da muss du schon sehr arm dran sein oder alles Schwarz machen.

  27-03-2016 18:10  little
Wie kann ich mich sozialversichern nach Betriebsverpachtung?
Ich verwechsle nichts. Wenn ich, wie zur Zeit, bei der SVB einzahle, wird Unfall- Kranken- und Pensionskasse einkassiert. Automatisch erwirbst du damit Beitragszeiten. Und ich brauche noch Beitragszeiten, da ich für die Mindestbeitragszeit noch zu Jung bin. Bei den momentanen Pachtpreisen die unsere Schweinebauern zahlen, würde ein etwaiger Lohn plus dem Pachtgeld der dann bei einen Dienstverhältnis anfällt wahrscheinlich zur Gänze von der Finanz eingefordert.
little

  27-03-2016 19:41  macgy
Wie kann ich mich sozialversichern nach Betriebsverpachtung?
Willst du nach der Verpachtung nichts mehr arbeiten, oder wie soll man das verstehen ?
Freilwillig kannst du dich bei jeder Sozvers versichern, aber die Beiträge sind geschmalzen

Wenn du den Job "wechselst" vom Landwirt, zum Arbeiter oder Angestellten läuft die Zeit weiter.
Die Pachteinnahmen müssen allerdings jedes Jahr versteuert werden


  27-03-2016 21:18  bert78
Wie kann ich mich sozialversichern nach Betriebsverpachtung?
Hallo
Bei einer geringfügigen Beschäftigung kannst du dich um 57,- Euro monatlich bei der GKK vollwertig selbst versichern: Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung.
Gänzlich ohne Beschäftigungsverhältis kostet eine vollwertige Selbstversicherung mind. 400,- Euro monatlich.
Also am besten irgendwo geringfügig anstellen lassen, wo du dann maximal 406,- Euro im Monat verdienen darfst, brutto für netto, und du kannst dich dadurch so günstig wie sonst nirgends selbst versichern.
Das ist wohlgemerkt nur sinnvoll, wenns dir um Beitragszeiten geht. Von der Beitragshöhe darfst du dir keine Auffettung deiner Pension erwarten.
mfg

  27-03-2016 21:37  little
Wie kann ich mich sozialversichern nach Betriebsverpachtung?
Danke bert78 das mal für mich eine brauchbare Antwort. Wie gesagt es ist zur Zeit einen theoretische Frage. Aber wer weiß was die nächste Zeit noch bringt.
little

  27-03-2016 22:28  anderson
Wie kann ich mich sozialversichern nach Betriebsverpachtung?
Hallo,
man kann sich selbst nur weiter bei der SVB versichern, da es eine Frist von ? Jahren gibt, in denen man von den anderen Versicherungen nicht genommen wird. Das nennt sich dann "Freiwillege Weiterversicherung" und das gibts separat für Unfall-, Krankenversicherung und eben auch für Pensionsversicherung.
Die Schutzklausel mit Übergangsfrist hab ich selber in der Familie mitgemacht, das wissen die Versicherungsträger oft selber nicht. Da hast dann erst bei der SVB gekündigt und dann kommt die neue Krankenkasse drauf, dass sie den Antrag ablehnen müssen.
mfg
anderson


  28-03-2016 11:17  179781
Wie kann ich mich sozialversichern nach Betriebsverpachtung?
Darauf was anderson geschrieben hat sollte man auf jeden Fall achten. Wenn man nicht genügend Zeit in der SVB eingezahlt hat, werden die Pensionsansprüche nicht in ein anderes Versicherungssystem übernommen. Auf jeden Fall vor einer anstehenden Änderung ausreichend informieren.
Die ursprüngliche Frage wird in der Regel so am einfachsten gelöst, dass bei einer Betriebsverpachtung ein Anteil zurückbehalten wird, der für einen Mindestbeitrag zur SVB ausreicht. Der wird dann weiter eingezahlt und die Ansprüche werden gewahrt. Die Flächen kann der Pächter dann halt \"schwarz\" bewirtschaften. Bei den heutigen Pachtpreisen ist es ja für Pächter sogar meist günstiger, wenn man keine Prämienansprüche auf die Fläche hat und dafür nichts zu bezahlen braucht.

Gottfried

  28-03-2016 11:34  little
Wie kann ich mich sozialversichern nach Betriebsverpachtung?
Mal Danke für die vielen Antworten und alle sachlich orientiert.
Danke nochmal
little

  28-03-2016 16:40  anderson
Wie kann ich mich sozialversichern nach Betriebsverpachtung?
Hallo,
die Sperrfrist bezieht sich auf die komplette Sozialversicherung, nicht nur auf die Pensionsversicherung.
Meines bescheidenen Wissens nach, ist es unerheblich, ob man noch aktiver Landwirt ist. Aber da können die Leute von der SVB bei der Antragstellung helfen. Nur (ebenfalls aus Erfahrung) kennen die manchmal das Produkt "Freiwillige Weiterversicherung" gar nicht.
mfg
anderson



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