Bäume fallen nach Vermessung Nachbarn zu - darf man ihn trotzdem fällen ?

Antworten: 18
  05-02-2016 08:44  marco.b1
Bäume fallen nach Vermessung Nachbarn zu - darf man ihn trotzdem fällen ?
Servus !
wir hatten das hier bei uns schon des öfteren - es wird neu vermessen wegen Straßenbau oder Wegebau & schwupp fällt dem Nachbarn oder der gemeinde im Wald was zu.
Darf man die Bäume dann in einer gewissen Frist noch fällen ?
z.B. wenn man sie selbst gepflanzt & gepflegt hat ?
oder gibt es so ein recht nicht....


Viele Grüße & Danke vorab für eure Antworten :)

  05-02-2016 09:30  beglae
Bäume fallen nach Vermessung Nachbarn zu - darf man ihn trotzdem fällen ?
Hast Pech gehabt, das währ Diebstahl


  05-02-2016 09:34  christoph2
Bäume fallen nach Vermessung Nachbarn zu - darf man ihn trotzdem fällen ?
Das geht sicher nicht da wirst Probleme bekommen .

  05-02-2016 09:36  supa1
Bäume fallen nach Vermessung Nachbarn zu - darf man ihn trotzdem fällen ?
Mit dem Nachbarn reden ist eine Lösung. Andernfalls hast du illegal auf Nachbarsgrund Bäume gepflanzt. Im Rahmen einer Wegvermessung wird die Gemeinde vielleicht sogar froh sein wenn du sie entfernst.


  05-02-2016 09:46  eklips
Bäume fallen nach Vermessung Nachbarn zu - darf man ihn trotzdem fällen ?
Ich glaube nicht, dass man die Frage direkt beantworten kann.
Was wurde denn vermessen? Wenn die Grenzen vorher unstrittig waren kann ja die Vermessung nicht plötzlich andere Eigentumsverhältnisse schaffen.

  05-02-2016 10:54  Ziegenbua
Bäume fallen nach Vermessung Nachbarn zu - darf man ihn trotzdem fällen ?
Wennst mit ihm redest und vorschlagst dass du ihn ehestmöglich in deine Richtung fällst und einen neuen Setzling hinpflanzt wäre das vermutlich das Einfachste für beide Parteien.

  05-02-2016 10:57  dorni
Bäume fallen nach Vermessung Nachbarn zu - darf man ihn trotzdem fällen ?
Sind Grenzmakierungen in der Natur vorhanden?


  05-02-2016 12:01  mitmart
Bäume fallen nach Vermessung Nachbarn zu - darf man ihn trotzdem fällen ?
Um wieviel Meter hat sich den die Grenze geändert und um wieviele Bäume dreht es sich?

  05-02-2016 12:14  marco.b1
Bäume fallen nach Vermessung Nachbarn zu - darf man ihn trotzdem fällen ?
so ca um 2 meter... vermutlich um 10Kubik Hartholz !

  05-02-2016 12:26  Interessierter
Bäume fallen nach Vermessung Nachbarn zu - darf man ihn trotzdem fällen ?
wenn du es mind. 30 Jahre ( bei Gemeindegrund 40 Jahre) bewirtschaftet hast, darfst du es im gleichen Umfang wie bisher bewirtschaften

  05-02-2016 12:47  marco.b1
Bäume fallen nach Vermessung Nachbarn zu - darf man ihn trotzdem fällen ?
auf was für eine Rechtsgrundlage basierend ?

  05-02-2016 13:09  duk
Bäume fallen nach Vermessung Nachbarn zu - darf man ihn trotzdem fällen ?
Rechtsgrundlage: Ersessenes Recht. Wenn du länger als 30 Jahre auf fremden Grund was machst, oder der Nachbar hat es länger als 30 Jahre geduldet, dann geht das in dein Eigentum über. Beispiel: Ein Baugrund ist recht schmal. Um ein Haus zu bauen, und eine Zufahrt neben dem Haus, lässt der Nachbar die Zufahrt um 1 m auf seinen Grund errichten. Wenn die Zufahrt noch in 30 Jahren auf Nachbars Grund steht, dann hat Sie der Nachbar an den Häuselbauer freiwillig abgetreten.

  05-02-2016 13:43  bali
Bäume fallen nach Vermessung Nachbarn zu - darf man ihn trotzdem fällen ?
@ duk - das stimmt aber nur, wenn du immer im guten Glauben warst, das es dein Grund ist. In deinen Beispiel - wenn dir der Nachbar einen Meter überlässt, damit die Zufaht breiter wird, dann wird es nie dein Eigentum, auch nicht nach fünfzig Jahren, da du ja weist das es Nachbars Grund ist und nicht dein Eigentum. E sfehlt somit der gute Glaube. @ marco - wenn die Fläche neu Vermessen wird und es keine eingetragenen Grenzsteine gibt, also nur Katastralmappe und kein Grenzkataster, dann ist es noch immer dein Grund. Ausser du hast die neue Grenzfeststellung schon unterschrieben und somit die Grenze in Natur und Papier akzeptiert. mfg.bali

  05-02-2016 13:45  bali
Bäume fallen nach Vermessung Nachbarn zu - darf man ihn trotzdem fällen ?
bei öffentlichen Gut gelten die 30 Jahre nicht

  05-02-2016 14:06  einfacherbauer
Bäume fallen nach Vermessung Nachbarn zu - darf man ihn trotzdem fällen ?
haben wir auch bereits gehabt. wenn die definierten naturgrenzen besagen dass der baum auf deiner seite steht kann eine vermessung nach kataster nichts bringen. dort wird eher der kataster an die natur angepasst.

es müssen aber BEIDE parteie damit einverstanden sein. ohne einverständnis kann nur die Agrarbezirksbehörde die grenzen ändern.

  05-02-2016 15:12  textad4091
Bäume fallen nach Vermessung Nachbarn zu - darf man ihn trotzdem fällen ?
30 Jahre bei Privaten und 40 Jahre bei öffentlichen/Staatlichen Institutionen bei Gewohnheitsrecht.
Sowieso muss ma das in dem genannten Fall mit dem Nachbarn ausmachen ...

  05-02-2016 16:10  eklips
Bäume fallen nach Vermessung Nachbarn zu - darf man ihn trotzdem fällen ?
Noch einmal ganz zurück zum Anfang - womöglich liegt ein Missverständnis vor: Was wurde vermessen, von wem, in wessen Auftrag und in wessen Anwesenheit?

Oder geht es darum, dass im Zuge eines Straßenbaues Restflächen abzutauschen/Abzulösen sind und du davon die Bäume zurückbehalten willst?

Der Vermesser kann zwischen Dir und Deinem Nachbarn nicht willkürlich Punkte vermessen, sondern nur jene Grenzpunkte, die Du und Dein Nachbar ihm gemeinsam ansagt. Also wo und wann hat das Problem angefangen?

  05-02-2016 19:21  macgy
Bäume fallen nach Vermessung Nachbarn zu - darf man ihn trotzdem fällen ?
Ohne dein Beisein oder Verständigung VOR der Vermessung, kann dein Nachbar vermessen was er will, musst du nicht anerkennen

Waldvermessung nach dem Kataster ist im Wald ein Ding der unmöglichkeit
Private Wälder teilen sich durch Gräben , Grenzbäume oder dergleichen
Am besten mit den Nachbarn reden, was wo wann warum, auf stur schalten bringt nichts

Wenn dein Nachbar Gemeinde Bundesforst o.ä. offentliche Institutionen sind, müssen Grenzsteine vorhanden sein, die auch eingemessen sind

  06-02-2016 09:29  iderfdes
Bäume fallen nach Vermessung Nachbarn zu - darf man ihn trotzdem fällen ?
Also erstens darfst du deinen Nachbarn natürlich nicht fällen :-)
Zweitens stimmen die Grenzen im Plan oft nicht mit den natürlichen überein. Bei der Agrarbezirksbehörde können sie Grenzen oft mit GPS genau bestimmen, aber nicht alle. Es gibt bei uns in der Nähe einen Wald, wenn der genau vermessen und die Grenzsteine danach umgesetzt würden, dann würd für einen Besitzer gar nichts mehr übrig bleiben, weil die Maße so weit von der Realität entfernt sind.


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