Antworten: 6
  10-09-2015 22:27  notruf144
Ein paar Gedanken
Ich möchte mir hier keinenfalls den Frust von der Seele schreiben aber ich komme nach dem heutigen Studium einer Mitteilung einer BBK bzw. der Entwicklung in unserem Berufsstand aus dem Staunen nicht mehr raus.
Da wird doch tatsächlich geschrieben, das eine Schlitzsaat RÜCKWIRKEND nicht mehr als Änderung der Schlagnutzung gilt.
Als Beispiel: Ich habe ein 2ha grosses Feld, auf dem ich 2009 das letzte mal Getreide angebaut habe. Von Seiten der BK wurde ich dahingehend beraten, das im Folgejahr also 2010 die Einsaat (Triticale und Wechselwiesenmischung) als "Feldfutter sonstig" anzugeben ist um den vorgegebenen Umbruch um ein Jahr von 2015 auf 2016 zu verlängern. Im Frühjahr 2014 war ich abermals bei der BK um anzufragen, ob es eine Möglichkeit gibt den Umbruch (mit Pflug ) rauszuschieben da ich sonst nicht mit den Umbrechen der anderen Flächen nachkomme.
Als Antwort wurde mir gegeben, das eine SCHLITZSAAT ausreicht und im MFA 2014 wieder FELDFUTTER sonstig aufscheinen muss. Danach würde sich der Umbruchszeitraum wieder um 6 Jahre verlängern. Und heute les ich, das eben solche Schlitzsaaten nicht mehr als Umbruch gelten bzw. FELDFUTTER kein Wechsel der Kulturnutzung ist und zwar RÜCKWIRKEND auf 5 Jahre!!!!!!!

Ja geht's noch? Was bitte müssen wir uns noch alles gefallen lassen???

Ich habe von den Rückwirkend geltenden Sachen schon so die Nase voll. Wann wachen unsere Vertreter endlich auf, das sie die Landwirte ( zur Information: Das sind diese Leute, die sie nach Oben hin Vertreten sollen) vor solchen Dämlichkeiten bewahren?
Als erstes sollten wir in unseren Berufsstand Dämliche und völlig Praxisfremde Vorschriften und von diesen gibt es sehr viele bereinigen, die uns das Leben bzw. Arbeiten genauso schwer machen wie ein niedriger Erzeugerpreis.
Was nützen uns ein paar Cent mehr bei den Verbraucherpreisen wenn ein Arbeiten in der Landwirtschaft vom Kalkül bzw. vom jeweiligen Befinden gewisser Personen abhängig sind, die solche oder Ähnliche Vorschriften erlassen?

Ein jeder Landwirt arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen und mit Sorgfalt am Boden dem einem die vorhergehenden Generationen hinterlassen haben.
Aber was zur Zeit (nicht nur mit den Erzeugerpreisen) abgeht ist nicht mehr tolerierbar.
Der Landwirt wird fast nur mehr als Verbrecher, Förderbetrüger (Stichwort Almen), Lebensqualitätsvernichter (Gülleausbringen in der Nähe von Siedlungen) usw. dargestellt.

Es wäre bitter wenn es soweit kommt, das man sich schämen muss Landwirt zu sein...........................................................



  10-09-2015 22:31  Century
Ein paar Gedanken
Lebensmittel zu produzieren wird wohl bald als Straftat ins STGB aufgenommen... an dem Tag, an dem das passiert, erläre ich die Menschheit für unrettbar verloren :D

  11-09-2015 15:44  pluto.
Ein paar Gedanken
Es gibt zwei Möglichkeiten.
1. Du hast nicht kapiert, um was es in diesem Schreiben generell und im Speziellen bei den fünf Jahren geht oder
2. Du hast es sehr wohl kapiert und willst hier nur "anstacheln".

Wieso ich das glaube? Nein, WEIß? Ganz einfach. Ich habe einen Artikel auf der Seite der Landwirtschaftskammer Niederösterreich gelesen, der haargenau von diesem Thema handelt. Von "fünf Jahren rückwirkend" ist da keine Rede.

  11-09-2015 21:27  notruf144
Ein paar Gedanken
@Pluto
Ich glaub zumindest zu wissen worum es geht :-)
Und wenn ich es nicht kapiert habe dann soll es doch so formuliert werden, das ich es mit Maturaabschluss auch verstehe.
Wen aufzustacheln liegt mir ziemlich fern. Wir haben in der Landwirtschaft schon genug Probleme und brauchen uns nicht noch selbst zu zerfleischen. Ich möchte aber nur nicht bei einer AMA Kontrolle draufkommen, das ich mit Gutem Wissen und Gewissen was getan habe wovon ich geglaubt habe, und mir ja auch von übergeordneten Stellen bestätigt wurde, mir dann auf den Kopf fällt und die Volle Härte der AMA zuschlägt.

Ein Auszug:

Zu Dauergrünland werden somit alle Flächen, die 2016 das sechste Mal in Folge als Ackerfutter (zu Ackerfutter zählen: Wechselwiese mit mehr als 40%, SONSTIGES FELDFUTTER, FUTTERGRÄSER, Energiegras, Grünbrache, GLÖZ) beantragt werden, unabhängig davon, wann die letzte Schlitzsaat stattgefunden hat.

Ich verstehe das dann sehr wohl als RÜCKWIRKEND. Wenns nicht so ist dann bitte kläre mich auf.
Meines Wissens nach war bisher eine Schlitzsaat und eine daraus resultierende Nutzungsänderung in Feldfutter oder Futtergräser im MFA immer eine gültige Bestandsänderung.

lg







  11-09-2015 22:31  Quacksi
Ein paar Gedanken
Klare Zukunft: Wir Bauern sind noch zuviele. es werden von Haus aus weniger, und eben auch gesteuert, den vielen ist der ganze scheiss zuviel.
Monsanto Nestle usw zeigen bereits wo es lang geht, einige Big Spender und wir armen Würstel sind da im Weg. Ein mit Nahrungsmittelgesteuertes Volk ist einfach besser, keine Widerstände eben dann.
Das ist das Ziel

  12-09-2015 09:57  pluto.
Ein paar Gedanken
Bis 2014/15 galt Streifensaat nicht als Dauerwiese. Dann hat der EuGh entschieden, dasss die Streifensaat die "Dauerwiesenwerdung" nicht mehr unterbricht. Um den Ackerstatus zu erhalten, muss nach fünf/sechs Jahren eine Ackerspezifische Frucht angebaut werden.
Als du 2014 angefragt hast, war die Antwort bezüglich der Streifensaat noch vollkommen richtig. DANACH hat der EuGh anders entschieden. Die BBK hat dich freundlicherweise darauf hingewiesen, dass das, was sie 2014 gesagt haben, nun nicht mehr gilt. Und rückwirkend deshalb, weil in deinem Fall die Frist nicht jetzt beginnt, sondern schon 2009 BEGONNEN HAT UND NUN ABLÄUFT, bez. jetzt abgelaufen ist.

Lies das, dann wird dir vieles klar werden.


 

  16-09-2015 03:16  gefluegelhofspernbauer
Ein paar Gedanken
Gibt nur eine Möglichkeit
mach was du willst
scheiss auf die Förderung, überall aussteigen nicht ärgern.




Mehr Infos zeigen
Landwirt.com Händler
  • Händlersuche
  • Händleranmeldung
  • Mediadaten
Landwirt.com User
  • Einloggen
  • Registrieren

Hilfe/Kontakt
Unternehmen
Apple Store
Get it on Google Play
HUAWEI AppGallery
Landwirt.com GmbH, your marketplace, Rechbauerstraße 4/1/4, A-8010 Graz
Alle Angaben ohne Gewähr - Druck- und Satzfehler vorbehalten. marktplatz@landwirt.com
© Copyright 2024 Landwirt.com GmbH Alle Rechte vorbehalten.