SVB Beitrag der Landwirtschaft

Antworten: 15
  14-08-2015 08:18  schnapsidee
SVB Beitrag der Landwirtschaft
Es wird immer wieder von den überhöhten SVB Beiträgen geredet und gejammert (wie z. B. jetzt wieder wegen der Dürre, Vorschlag UBV - Beiträge vom Bund bzw. Land übernehmen), doch wenn dann die Pensionierung ansteht, möchte jeder eine möglichst hohe Pension haben.
Hier mein Vorschlag für eine gerechte Beitragszahlung:

Wie wäre es, wenn man die Beiträge an das Einkommen des einzelnen Betriebes koppelt.
Mir ist klar, da muss dann jeder Betrieb gewisse Aufzeichnungen machen die auch nachvollziehbar sind, aber sind wir das nicht schon gewohnt, angefangen von den Düngeaufzeichnungen und diversen anderen AMA Aufzeichnungen oder eventuell gar die Buchführung zum Optieren fürs Finanzamt.
Aber eines ist wohl unbestritten, mit so einer Regelung für alle Betriebe, gibt es eine derartige Unstimmigkeit nicht mehr. Mit so einem System wären die Beiträge am gerechtesten berechnet, wenn jemand eventuell mehr zahlen möchte, wegen der Pension, so kann er freiwillig einen höheren Pensionsbeitrag zahlen.

Vielleicht sollten wir alle einmal über das System nachdenken.
Ich halte es jedenfalls für nicht realistisch bzw. für einen falschen Ansatz, wenn man wegen einer Dürre, die Übernahme der SVB Kosten durch den Bund u. das Land fordert.

Einfach gesagt, aber ich denke, dass sich alle Betriebe den jährlichen Gegebenheiten anpassen müssen, d. h. entweder darauf einstellen dass Futter zugekauft werden muss oder den Betrieb so anpassen dass er über die Runden kommt.

Ich wünsche uns allen möglichst bald die ersehnten Regenmengen.

  14-08-2015 09:00  Radagast
SVB Beitrag der Landwirtschaft
Ja, es wäre am fairsten, wenn jeder Betrieb eine doppelte Buchhaltung machen würde.
Aber, der Zeitaufwand, bzw. die Steuerberaterkosten wären so hoch, dass sich dadurch die Landwirtschaft für viele nicht mehr lohnen würde.

  14-08-2015 09:23  cowkeeper
SVB Beitrag der Landwirtschaft
Ihr wissts aber schon, das es dieses Modell schon Jahre (Jahrzehnte?) lang gibt. Es nennt sich Beitragsgrundlagenoption glaub ich. Du zahlst die SVB Beiträge einfach nach deinem Einkommen laut Einkommenssteuerbescheid. Davon darfst du noch die bezahlten svb beiträge abziehen. Allerdings gilt nicht der Einkommenssteuerbescheid aus der Pauschalierung. Das heißt glaub ich mindestens Einnahmen/ausgabenrechnung.

Aber jederzeit und ab sofort möglich.

lg cowkeeper

  14-08-2015 10:05  ludwig1
SVB Beitrag der Landwirtschaft
@Radagst
Es hieß früher: wer schreibt, der bleibt
In einer normalen Landwirtschaft fallen nicht so viele Belege an, daß das nicht machbar wäre.


  14-08-2015 10:20  blackking
SVB Beitrag der Landwirtschaft
Welche berechtigung hat die SVB zur jährlichen beitragsanpassung(erhöhung), wobei das Landwirtschaftliche einkommen sinkt?

  14-08-2015 10:57  sakura
SVB Beitrag der Landwirtschaft
@schnapsidee
hast anscheinend Deinen Namen nach Deinem Lieblingsgetränk gewählt !?
Tatsache ist, dass bei Buchhaltung aller Bauern, sofort die Beiträge zur SVB um ZWEI DRITTEL sinken würden !
Die SVB wäre sofort PLEITE und deshalb wird von der Regierung an der Pauschalierung für den Großteil der landw. Betriebe festgehalten.

@cowkeeper
für Beitragsgrundlagenoption brauchst Du zumindest Teilpauschalierung und keine Ein-Ausgaben Rechnung oder Buchführung.


  14-08-2015 11:09  Binchen1
SVB Beitrag der Landwirtschaft
@cowkeeper, Aber jederzeit und ab sofort möglich.

Kann davon wieder weggeganen werden da ich darüber nichts finde nur:
Ein Antrag auf Beitragsgrundlagenoption ist bis zum 31. März des dem Beitragsjahr folgenden Jahres , ab dem die Option wirksam werden soll, bei der SVB zu stellen.

http://www.steuertipps-fuer-landwirte.at/index.php?option=com_content&view=category&id=2:beitragsgrundlagenoption&Itemid=4&layout=default





  14-08-2015 11:24  Radagast
SVB Beitrag der Landwirtschaft
@ludwig
Sicher. Ich mache auch jedes Jahr die doppelte Buchführung selber, und nur für mich. Meist kommen ca. 700 Buchungen zusammen.
Aber finanzamttauglich ist das halt nicht.
Und ohne Steuerberater alles rechtskonform und steuerschonend hinzubekommen ist glaube ich schwer möglich. Und dieser wird mit Sicherheit keinen kleinen 4-stelligen Betrag nehmen.

  14-08-2015 12:46  Aly1
SVB Beitrag der Landwirtschaft
Das die Svb Beiträge ne harte Nuss ist für die meisten Bauern, ist doch unumstritten !!!!
Viel mehr stellt sich bei den Jungbauern die Frage, bekomm ich in 30-40 Jahre auch ne hohe Pension oder ist das Geld dann nicht´s mehr Wert ?
Oder bekomm ich nur mehr ne abgespeckte Pension, weil sich das System nicht´s mehr leisten kann ??

MfG.

  14-08-2015 12:50  Radagast
SVB Beitrag der Landwirtschaft


  14-08-2015 14:05  Obersteyrer
SVB Beitrag der Landwirtschaft
@Sakura Hallo Deine Meldung ist nicht richtig ,mache die Beitragsoption nun schon das vierte Jahr und es muss eine einfache Buchführung gemacht werden ,das heisst sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Betriebes müssen mit Beleg nachgewiesen werden als Ausgaben zählen auch die Sozialversicherung .Eine weitere Aussage von dir stimmt den die meisten Landwirte in Österreich zahlen viel zu viel bei mir waren mit der Option vierteljährlich 1100 Euro weniger also übers Jahr 4400 ,muss natürlich jeder selber wissen auch das natürlich die Pension aus der Landwirtschaft weniger wird in meinem Fall egal weil ich sowieso arbeiten gehe Diese Einahmen Ausgaben rechnung kannst natürlich auch selbst machen kein Steuerberater ist pflicht. Inmeinem Fall habe ich einen Steuerberater weil ich ziemlich viel investiert habe und er mir bezüglich Abschreibung noch einiges herausgeholt hat. Ach ja bis 11000 Euro Einnahmen sollten sie wirklich überbleiben ist man einkommenssteuerfrei darüber fällt auch Einkommenssteuer an sollte man auch beachten hier könnte man mit de Pauschalierung besser fahren muss sich jeder selber überlegen für seinen Betrieb in grunde kann man aber sagen je extensiver der Betrieb umso mehr zahlt sich die Option aus . Ach ja weil wegen der Ausstiegsmöglichkeit gefragt wurde ist nur bei bewirtschafterwechsel oder Übergabe oder teilübergabe möglich also auch nicht ganz einfach muss man natürlich auch beachten . Die Unetrlagen der Ein und Ausgabenrechnung muss man sieben Jahre aufbewahren und es kann natürlich auch eine Überprüfung durch die Finanzpolizei geben,hatte ich zwar noch nicht wäre aber möglich und sollte auch gesagt sein.Bei einem gröseßeren Windwurf oder unvorhersehbaren Einnahmen grösserer Natur gibts eine Aufteilung auf mehrere Jahre weil sonst ja die Einnahmen überwiegen würden jedoch die nächsten Jahre nicht so sein würden .Auch etwaige Erntekosten in so einen Fall sind aber Ausgaben für die Einnahmen Ausgaben rechnung. Eigentlich ist es aber recht einfach zu Handhaben sollte Geld am Ende des Jahres überbleiben wird investiert, in Prinzip gleich wie es die Firmen machen. Mehr fällt mir momentan nicht ein aber wenn es Fragen gibt bitte gerne Obersteirer.

  14-08-2015 14:51  hubi97
SVB Beitrag der Landwirtschaft
@obersteyrer
Sakura hat sicher Recht !

erkundige Dich bitte bei Deinem Steuerberater ausführlicher !



  14-08-2015 16:01  Obersteyrer
SVB Beitrag der Landwirtschaft
@hubi97 Hallo Es gibt ja nur zwei Arten entweder Pauschalierung oder Buchführung. Fakt ist das wenn du optierst steigst du aus der Pauschalierung aus und lässt deine Beiträge von den Tatsächlichen Einnahmen berechnen . Für die Option brauchst du nur eine Einnahmen Ausgaben Auflistung habe es ja selbst so.Auf einen Deckblatt werden einnahmen und ausgaben aufgelistet hier kommt alles rein wie etwa sozialversicherung diesel futtermittel sämtliche ausgaben des Betriebes und auch alle einnahmen wie Viehverkauf Ausgleichszahlungen Holzverkauf . Alle großen Investitionen werden auf bestimmte Jahre mit jeweiligen Teilbeträgen in die Ausgaben genommen z.B der Traktor oder Maschinen oder auch Asphaltierungen oder dergleichen . Danach kommt die Jahresabrechnung wo halt nicht mehr als 11000 Euro herauskommen sollte(wegen Einkommenssteuer) umso weniger umso besser und danach wird dann die svb berechnet . Glaube nicht das mein Steuerberater etwas falsch macht läuft ja seit vier Jahren problemlos und weniger verdienen ist in der Landwirtschaft auch kein Problem werden ja jedes Jahr die Ausgleichszahlungen weniger die Dieselrückvergütung wurde gestrichen Futtermittel werden teurer gleiches beim Diesel. Also stimmt die Aussage halt nur teilweise den eine Einnahmen Ausgaben mitschrift brauchst auf jeden Fall . Gruss Obersteirer

  14-08-2015 16:16  veti
SVB Beitrag der Landwirtschaft
@ Obersteierer: Werden die Einkünfte aus der Anstellung und der Gewinn aus dem Betrieb zur Ermittlung der Einkommenssteuer zusammengezogen?

Vielleicht hilft diese Broschüre: www.stb-weiss.at/app/download/7087920285/Beitragswesen_im_Ueberblick.pdf?t=1420662934
Da steht sowohl etwas von freiwiliiger E/A Rechnung, als auch von Doppelter Buchführung. Allerdings sind die Zahlen, was ih auf die schnelle gesehen habe, in Anbetracht der Steuerreform nicht mehr alle ganz richtig.

Die Versicherung wird noch abgezogen von dem Betrag und davon wird dann die Einkommenssteuer bezahlt- eh wie Obersteirer schon gesagt hat. Wobei noch zu ergänzen ist, dass wenn 2 Leute den Betrieb führen, der Freibetrag bei 22.000 € liegt. Und auch wenn es drüber geht ist durch die Steuereform zumindest der Steuersatz bis 18.000 nicht mehr so hoch.


Ich mach keine Landwirtschaftliche Buchhaltung, aber auch in meinem Job fallen Buchhaltungstägigkeiten an und die sind jetzt nicht so eine große Hexerei, wenn man mal ein System hat, es nicht allzu viele Buchungen sind und mit Excel nicht absolut auf Kriegsfuß steht...


  15-08-2015 09:49  may
SVB Beitrag der Landwirtschaft
Für die Option in der Sozialversicherung reicht eine Teilpauschalierung, d.h. nur Aufzeichnung der Einnahmen (ohne MR), davon 30 % = Einkommen (ab nächstes Jahr bei Einnahmen aus Tierhaltung 20 %) (bei Waldeinnahmen mehr je nachdem), davon die üblichen Abzüge (Pacht (max. 25 % des ha-Satzes), Kreditzinsen, Ausgedinge (700€/Person)) ergibt das Einkommen für die SV
Für das Finanzamt kommt noch die Sozialversicherung weg.
Die Aufzeichnungen müssen "finanzamttauglich" gemacht werden (händische Liste oder professionelles Aufzeichnungsprogramm, eine Excel-Liste ist zwar hilfreich, aber eigentlich nicht erlaubt). Die Aufzeichnungen mache ich selber, den Einkommensteuerbescheid lasse ich vom Steuerberater machen, da sich doch immer wieder Gesetze ändern und das ganze dann nicht viel kostet.
Natürlich werden alle Einkünfte (LW, Lohn, Pachteinnahmen, ...) für die Berechnung der Einkommensteuer zusammengezählt.

Der Wahnsinn bei der pauschalen Sozialversicherungsermittlung ist, dass bei gleichem Einheitswert eine Steigerung des Einkommens in der Höhe der allgemeinen Lohnsteigerung von Arbeitnehmern angenommen wird. Auf Nachfrage gab es zur Antwort: Das steht so im Gesetz und daher ist es so.
Hans

  17-08-2015 10:35  colonus
SVB Beitrag der Landwirtschaft
Nur eines muss man halt auch sagen, wenn ich als kleiner 8ha Grünlandbauer Optiere, dann zahle ich wahrscheinlich oder wenn ich den Betrieb meiner Frau verpachte weniger SVB, ich vermute nur, da ich es nicht genau weiß.

Was ist aber dann mit der Pension?? Ich kenne einige selbstständige zumeist 1. Mann Firmen die sehr wenig SV einzahlen. Jetzt ist einer davon in Pension und er arbeitet noch immer nebenbei, da er von der Pension nicht leben kann!!

Das ist halt das andere Problem!!!

Mir geht's nicht anders wenn ich sehe das die SVB p.Q. nicht ganz 700 Euro haben will so gehen schon mal 4 Milchgelder nur für die SVB drauf!!!

Aber was soll`s man darf halt nicht jammern, entweder durchbeißen oder verpachten.....



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