Biodiversitätsflächen

Antworten: 8
  10-06-2015 16:13  hofbauer11
Biodiversitätsflächen
Hallo hätte da mal eine Frage ab wann mann diese Flächen mähen darf bin mir nicht so sicher wann genau . Weis von euch da wer was genaueres wie genau das kontrolliert wird Danke

  10-06-2015 19:33  Rescha1
Biodiversitätsflächen
Biodiversitätsflächen darf man ab dem 1. Juli mähen. Ausnahme: wenn z.B. der 2. Schnitt am selben Feldstück schon vor dem 1. Juli erfolgt, darf die DIV Fläche schon vor dem 1. Juli gemäht werden.

  10-06-2015 19:48  hofbauer11
Biodiversitätsflächen
danke bin neu hier im forum
freue mich über jede antwort danke


  10-06-2015 21:11  inim
Biodiversitätsflächen
Hallo hofbauer 11 !
Erste Mahd ist frühestens mit der zweiten Mahd von vergleichbaren Schlägen (frühestens
ab dem 1.06.) oder einmähdige Wiese (ohne Bergmähder), jedenfalls ist eine Mahd ab
dem 1.07. zulässig.Eine Beweidung vor der ersten Mahd ist nicht erlaubt. Das Mähgut ist
von der Fläche abzutransportieren.Dass Feldstück von der ersten Mahd muß nicht neben der Biodiversitätsfläche sein, dh wenn ich meine Wiesen das erste mal um den 15 05 gemäht habe und jetzt am 10.06 das 2 mal mähe, kann ich die Biodiversitätsfläche mittmähen.
Die formulierung (vergleichbare Schläge) heist das eine Dauerwiese auch mit einer anderen Dauerwiese in der näheren Umgebung verglichen werden kann, aber nicht mit einem eingesähten Acker welcher mit Kleegras bebaut wurde.
Habe erst gestern mit einen Herrn von der AMA über dieses Thema per Telefon gesprochen und danach meine Biodiversitätsfläche abgemähd.
Gruß inim!


  10-06-2015 21:35  Thomas16
Biodiversitätsflächen
Hei zum glück muss ich das nicht berücksichtigen noch mal glück gehabt.
MVG Tom

  10-06-2015 21:55  Schaf_1608
Biodiversitätsflächen
Das Ganze gilt aber nur für Biodiv. auf Grünland! Auf Ackerflächen gilt: Die halbe Fläche ohne Einschränkung, die andere Hälfte an 1.8. max zwei Schnitte...


  10-06-2015 22:53  Haa-Pee
Biodiversitätsflächen
die hoheitliche bundesbauernverwaltungszentrale kurz HBBVZ besagt dass du deine wiesen mit artenreichtum ausgestalten sollst! und mähen ist nur zu den vorgesehenen terminen erlaubt egal wie das wetter oder deine eigen befindlichkeiten sind!
die mahd selbst ist via GPS zu dokumentieren!
eine zu niedrige trommeldrehzahl wird wegen schmerzlichem ausfransen der grasnabe mit sanktionen der stufe 2 geahndet also immer vollgas!

weiters schreibt die HBBVZ ab 2021 vor dass du auch an deiner schambehaarung biodiversitätsflächen anlegen musst um in den genuss der erklecklichen lebenserhaltenden ausgleichszahlungen zu kommen!
widerrechlich niederasierte stellen links vom sacki werden mit sanktionen stufe 4 des sackiantionskatalog geahndet!
vor den kontrollorganen sind nach aufforderung sofort die hosen runterzulassen!

nicht belächlen, sondern willkommen in der zukunft!!!!!!!!!

  10-06-2015 23:23  Century
Biodiversitätsflächen
@haapee: Ein klein wenig müde? Besser ab ins Bett mit dir, so einen Blödsinn auf eine ernst gemeinte Frage zu schreiben ist mal gar nicht nett^^



  10-06-2015 23:32  Haa-Pee
Biodiversitätsflächen
century fox wir lesen uns in einem jahrzehnt wieder so fern wir noch unter den lebendigen weilen dann schauen wir wer von uns früher aufgestanden ist!...........

die frage ist genau sowenig ernst wie die willkür der kontrolle dieser flächen!

der einzig ernsthafte tipp meinerseits eine sehr gut ausgewählte rechtschutzversicherung mit sämtlicher deckung in unbeschränkter höhe für behörden sprich AMA streitigkeiten usw!
damit man nicht seine almosen der finanzprokuratur rücküberweisen muss!

als bsp aus der vergangenheit fotodokumentiere ich jeden bodenbearbeitungseinsatz in mulchsaatflächen usw!



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