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Reflektierende Warntafeln
Guten Morgen!
Bei Überbreite eines Traktoranbaugerätes braucht man paarweise reflektierende Warntafeln, so weit so gut.
Kann aber nirgends nachlesen ob diese in einer gewissen Höhe angebracht werden müssen, es steht nur falls die Rückleuchten des Zugfahrzeuges verdeckt werden, so sind Zusatzleuchten auf der Warntafel anzubringen.
Möchte nämlich auf meinem Häcksler solche Tafeln anbringen da ich auf öff. Straßen fahren muss. Die linke Seite des Häckslers ist wegen der Keilrimenbox ca. 35 cm höher als die rechte Außenseite des Häckslers.
Müssen nun die Warntafeln in gleicher Höhe angebracht werden?
L.G.
Fred
Reflektierende Warntafeln
lt. ÖKL 11. Auflage in Transportstellung bzw. Straßenfahrt 90 cm über der Fahrbahn.....ja und in gleicher höhe....
Reflektierende Warntafeln
maximal 90cm. Und max. 40cm vom äußersten Rand entfernt.
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