Servitutwegbreite ? Wegerecht

Antworten: 21
  31-03-2015 08:08  ohan45
Servitutwegbreite ? Wegerecht
Wer kennt sich aus, ich möchte um Auskunft bitten!
Ich bin Waldbesitzer und durch ein Waldstück von mir führt eine Forststrasse die ein Landwirt nutzt und auch eine Wegrecht hat.
Ein Teil von diesem Wald wurde von mir neu bepflanzt und wieder aufgeforstet. Um mich vor Wildverbiß zu schützen habe ich den Jungwald eingezäunt. Der Bauer meint nun ich müsste eine Baumreihe entfernen und den Zaun zurücksetzen sodass die Strasse breiter wird weil auch die Traktoren und Maschinen breiter geworden sind. Um einen Streit zu vermeiden würde ich gerne wissen welche rechtliche Regelungen es hier gibt? Wer weis Bescheid oder wo erhalte ich Rechtsauskunft?

  31-03-2015 10:27  pum73
Servitutwegbreite ? Wegerecht
Servus,
wende dich an die Forstabteilung deiner BH, die wissen zumindest bei uns sehr gut Bescheid!

  31-03-2015 10:50  FeSt
Servitutwegbreite ? Wegerecht
immer das Gleiche.

Bis an den letzten Zentimeter Pflanzen. Das die Z-Bäume bis zum Endwachstum jeweils bis zu 40cm am Stamm in jede Richtung zulegen und den dazu nötigen Wurzelanlauf bekommen wird nicht gedacht = ca gut 1m zum Weg nötig.

Außerdem wer will schon angefahrene Wurzelanläufe - Braunfäule - Wertverlust!, wenn der Zaun mal entfernt wird?

Eine kompatible Rückegasse hat heutzutage schon mind. 4m zu haben und in einem Fichtenbestand hat man Mindestabstand im Endbestand von 5m von Baum zu Baum.

M.

P.S. Gestreite kostet mehr, aber wirst sehen, dass den Kürzeren ziehst, wenn Wegerecht.
Einen bestehenden großen Baum braucht aber deswegen wiederum nicht umschneiden.
Etwas Vernunft!

  31-03-2015 11:21  MartinJosef
Servitutwegbreite ? Wegerecht
Hallo ohan45,

folglich meine rechtliche Beurteilung:

Also kann mir nicht vorstellen, dass dir die Forstabteilung der BH dazu eine rechtlich korrekte Antwort geben wird, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Habe dazu schon einige OGH Entscheidungen gelesen und kann dir versichern dass diese Thematiken schon ausjudiziert wurden, mit dem Ergebnis, dass ein eingetragenes Wegerecht/Servitut nur soweit sein Recht entfaltet wie es auch in den letzten 30 Jahren ausgeübt wurde, soll heißen....
je nachdem mit was dein Nachbar gefahren ist + Technikfortschritt (unter der Voraussetzung dass bodenschonend gearbeitet wird)....

Mein Rat an dich, falls du nicht unnötig den Anwälten Geld überlässt, bzw. dich mit dem Nachbar streitest, wäre es sinnvoller den Weg breiter zu machen, --> der Klügere gibt nach.
Ein Beispiel aus der OGH Praxis, falls jemand in den 60er Jahren immer mit einem VW-Bus den Wald bewirtschaftet hat, so kann er jetzt möglichst bodenschonend mit einem 70 PS Traktor (wobei das schon das max. darstellt) über den Weg fahren.

Aus rein forstwirtschaftlicher Sicht schließe ich mich voll und ganz meinem Vorredner an, keinen Baum/ Zaun so nahe an den Weg zu setzen.
MfG


  31-03-2015 13:11  Gigasgagasmann
Servitutwegbreite ? Wegerecht
Grundsätzlich: maximale Arbeitsgerätbreite + Reserve: ... 3,30m + Reserve = ~ 4m
Mit 5m anfangs baumfreien Streifen sollt nix schiefgehen.



  31-03-2015 13:15  ohan45
Servitutwegbreite ? Wegerecht
Danke an Alle für die Antworten! Ich möchte keinesfalls Streiten, wollte nur wissen wie die rechtliche Lage ist. Aus meiner Sicht ist es natürlich so, es kann ja nicht sein dass der Wegberechtigte sich einfach breitere Traktoren und Maschinen zulegt und dadurch automatisch die Straße breiter und mein Grund weniger wird! MFG

  31-03-2015 13:17  Gigasgagasmann
Servitutwegbreite ? Wegerecht
Auch wenns rechtlich vielleicht in Ordnung ist, ists für den Nachbarn noch lang noch nicht in Ordnung. Da mußt halt du entscheiden ob dir deine Nerven oder ein paar m² Wald wichtiger sind.

  31-03-2015 14:43  mitmart
Servitutwegbreite ? Wegerecht
Wie breit isst denn jetzt?

  31-03-2015 16:44  FeSt
Servitutwegbreite ? Wegerecht
Nicht nur der Klügere gibt nach, sondern er hat dann den vollen Wuchs.

Sehen das bei unseren Maisanbauauftraggeber.
Die Meisten zu uns beim jeweils ersten Feld jedes Jahr aufs Neue: "Noch weiter an den Rand, sonst ist der Ertrag weg."
Dann wir: "Wenn die erste Reihe nicht richtig wächst ("aufn Schoda") oder entlang einer Straße nieder gefahren wird, hat man gar nichts außer die Kosten gehabt, und der unbepflanzte Abstand zur zweiten Reihe ist weitaus größer.
Dann wiederum davon die Meisten:"Ah, Einsicht".

LKW tauglich, dann hat man selber auch was davon.

M.

P.S. Vielleicht eine Baumart, die sowieso mehr Platz braucht, entlang des Weges mit der Baumkrone, ergibt inzwischen mehr Platz zum eigenen Holz zwischenlagern für LKW.

  31-03-2015 17:42  ohan45
Servitutwegbreite ? Wegerecht
Die Wegbreite ist mindestens gleich breit nach der Neubepflanzung, mit meinem alten Traktor kann ich Walzer tanzen auf dieser Straße. Für mich macht es einfach den Eindruck dass der besagte Landwirt die Gelegenheit nützen möchte den Weg breiter zu bekommen wie er zuvor war. Des weiteren Frage ich mich jetzt warum ich jetzt 2x die Arbeit mit dem Zaun haben soll wenn ich klein bei gebe! Die Streiterei ist mir zu blöd darum werde ich den Zaun versetzen und eine Reihe Tannen töten ;-(

  31-03-2015 17:54  Gigasgagasmann
Servitutwegbreite ? Wegerecht
Die Transportbreiten von Geräten sind sind ja auf 3,3m limitiert .. wenn man damit problemlos durchkommt wirds ok sein

  31-03-2015 18:46  mitmart
Servitutwegbreite ? Wegerecht
Nochmal, wie breit ist der Weg? Wenn da 4m frei sind was will er?

  31-03-2015 19:35  horni
Servitutwegbreite ? Wegerecht
Die rechtliche Grundlage ist eindeutig: Das Wegerecht kann nicht ausgeweitet werden.
Wenn der Weg vorher z.B.: 3 m breit war, hat er auch jetzt 3 m zu sein, breitere Maschinen hin oder her.
Falls ein Servitutsrecht eingetragen ist und dies nur für ein Pferdefuhrwerk bestanden hat, ist dem Servitutsberechtigten aber das Recht mit einem Traktorgespann zu fahren einzuräumen.

Warum ich das weiß?
Ich habe einen Nachbar dessen Wegerecht jährlich in mein Grundstück wandert.
Mittlerweile müsste sein Traktor schon eine Breite von 5m habe.n

  31-03-2015 20:55  klw
Servitutwegbreite ? Wegerecht
Die Baumstöcke der alten Bäume sind noch vorhanden? Somit wäre der Weg sowieso begrenzt und es gibt keine Diskussion, Oder???? So wie schon geschrieben wurde ist der Natur immer der Vortritt zu gewären. Z.B. Bei Servetutseintragung war ein kleiner Baum, heute ist dieser Baum um 80 Jahre älter, so wird auch der Weg um diesen Baumumfang schmäler, so stehts im Gesetz.

  31-03-2015 22:11  jfs
Servitutwegbreite ? Wegerecht
Beim Nachgeben ist in jedem Falle einer der Dumme dabei. Wenn der Nachbar meint er müsse mit breiten/ großen Fahrzeugen den Weg benutzen, dann sollte er auch dazu bereit sein, einen angemessenen Beitrag zu leisten. Den besten Rat, bzw. Hilfe kriegst bei der Agrarbezirksbehörde. Diese ist dafür zuständig und hat die Fachleute dafür. Außerdem sind die Kosten bei weitem geringer, als wennst einen Anwalt dazu nimmst welcher sich in die Materie erst einmal einarbeiten muß. Oftmals ist eine deutliche Warnung/ Ansage recht gut für den beiderseitigen Frieden.

  31-03-2015 23:02  FeSt
Servitutwegbreite ? Wegerecht
Seit wann hat die ABB dafür wieder Geld, noch Zeit?
Wird zu geschätzt sicher 95% abgelehnt, "zu belanglos", eher eine oberflächliche Generalauskunft, nichts Haltbares, vielleicht nach dem dritten lästigen Ansuchen.
Da muss man schon mit etwas Sinnvolleren daherkommen wie fertigen Flurbereinigungsverfahren Projekt, wie schon öfters erfolgreich umgesetzt so.

Wenn man das reingestellte Bild etwas genauer filzt, ergibt sich folgendes Umsetzungsergebnis, wenn man man sich auf den scharfen Weg einstellt:
Zaun um 1/2 Meter zurück, und man hat guten Willen gezeigt und ist um einen Schritt vor, dem eventuellen Kläger. Dann (wenn noch nötig) auf eine schärfere Antwort warten.
Wer klagt, muss auch seine Anschuldigungen begründbar beweisen. ;-)

Bei diesem Vorgang sieht man eh, ob sich die erste Pflanzreihe noch ausgeht mit Belassen.
Alte Stöcke sind die beste Richtschnur.

M.

P.S. Reden wir von einem Grenzkataster oder schon mal Vermessenes? Sonst kann der Weg sonst noch wo und wie sein und gilt Natur!
Notwegerecht, wenn erforderlich, dabei noch nicht berücksichtigt.

  31-03-2015 23:25  Shalalachi
Servitutwegbreite ? Wegerecht
Recht hin oda her. Einen gscheiten weg braucht ma und gute Nachbarn! Da musst an ausgewachsenen Baum umschneiden damit ein Anwalt den Bleistift umdreht. Wenns so schmal hergeht dann geht sicher auch bald was kaputt. In ein paar Jahren wird dann die erste reihe sowieso entfernt, weil keine Maschine kleiner wird. Pferd und VW-Bus warn halt früher mal.

Und wenn die Rechte Seite im Bild mal durchforstet wird brauchst Platz für den Kranwagen!


  31-03-2015 23:51  jasowas
Servitutwegbreite ? Wegerecht
Ich würde das immer im Gesamtzusammenhang sehen.
Wie benimmt sich der Wegberechtigte sonst?
Ist er einer, der vorher fragt, wenn er von dir/deinem Grund was braucht oder ist es für ihn selbstverständlich zu nehmen was er meint zu benötigen?
Hat er dir gegenüber seine Ansicht als Vorschlag oder als Forderung geäußert /Tonfall etc.?
Hilft er dir auch mal, wenn notwendig?
Bist du auf ihn angewiesen ?
Wer erhält den Forstweg?
Benützst du den Forstweg auch?
Gehören dir beide Seiten des Waldes am Forstweg?
Je nachdem tät ich meine Reaktion drauf ausrichten.

Ich würde auf jeden Fall nichts umsetzen, wenn der Nachbar mit seinen Geräten problemlos durchkommt. Die bereits gesetzten Pflanzen stören die ersten 10 Jahre eh nicht. Später sieht man ja wie sich das entwickelt, dann kannst immer noch Brennholz oder Zaunmaterial draus machen.
Rechtsanwalt ist schade ums Geld.
Behördenanfragen sind (leider oft) Schade um die Zeit.


  01-04-2015 01:45  AnimalFarmHipples
Servitutwegbreite ? Wegerecht
Typische Juristenantwort auf Fragen wie diese: Es kommt drauf an ... (siehe die verlinkte OGH-Entscheidung).
Der Servitutsberechtigte darf eine sich aus dem technischen Fortschritt ergebende Mehrnutzung beanspruchen, außer sie wäre für den Servitutsbelasteten unverhältnismäßig.
Das Versetzen eines Forstzauns ist vermutlich gerade noch nicht unverhältnismäßig.
 

  01-04-2015 08:53  Gigasgagasmann
Servitutwegbreite ? Wegerecht
Man mu auch die Sicht des Nachbarn sehen: Wenn das die einzige Möglichkeit ist zu seiner Wiese zu kommen will er dort auch hin, auch mit einem marktüblichen Arbeitsgerät mit 3m Transportbreite.

Recht haben und Nachbarschaftsfrieden schließen sich halt öfters aus:

http://www.bauernzeitung.at/?id=2500%2C116374%2C%2C
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19990119_OGH0002_0010OB00295_98H0000_000

https://www.landwirt.com/Forum/150689/Servitutsweg-Geben-und-Nehmen-oder-nur-Nehmen.html

  01-04-2015 11:05  textad4091
Servitutwegbreite ? Wegerecht
Wie wär's denn mit einem guten Kompromiss fernab jeglicher Anwaltschaft? Gehört der Wald rechts des Weges auch dir?
Vielleicht kann sich eine Übereinkunft finden- Der Weg wird auf technisch aktuellen Stand gebracht, also LKW-befahrbar, dafür beteiligt sich der Nachbar am Ausbau. Ma muss es nur "richtig" erklären, also ned gleich sagen, du zahlst dazu, sondern a bissl beschönigen.
Denn von einem gscheidten Weg, der bei jeder Witterung befahrbar ist, profitieren zweifelsohne beide Parteien.
Und von einem guten Verhältnis sowieso.

Das hängt natürlich davon ab, wie der Weg bis dahin ausschaut und ob du überhaupt Interesse an einen Ausbau hättest, geschweige denn profitieren würdest.

Momentan schaut mir der Weg ja eher nach einem reinen Traktorweg aus. Sowas ist in meinen Augen "Platzverschwendung", denn entweder ma hat was Gscheidts oder eine Rückegasse, dazwischen gibts für micht nicht viel.
Kann aber auch täuschen auf dem Foto.

  01-04-2015 11:25  Neudecker
Servitutwegbreite ? Wegerecht
Hallo ohan 45
Wir hatten vor einigen Jahren eine ähnliche Situation wie sie auf deinem Foto zu sehen ist. Der Weg wurde vor ca 50 Jahren angelegt. Damals reichte die Breite reichlich. Falls wir heute diesen gemeinsamen Weg mit dem Rückewagen benutzen müssten, dann gäbe es ein Problem. Die meisten Altbäume würden gewollt oder ungewollt beschädigt. Dies würde natürlich zum Ärger beider Anrainer führen. Wir sind aus diesem Grunde mit der Neupflanzung ca einen Meter in unser Waldgrundstück hineingerückt. falls die Bäume die Hiebreife erlangen sollten, ist der Weg trotzdem nur um mehr als einen halben Meter breiter. Falls der Nachbar das gleiche macht, bekommt der Weg in Zukunft eine Breite zwischen 5 und 5,5 Meter. Dies glaube ich genügt für die weiteren 50 Jahre. Danach muss eben die andere Generation schauen ob es noch passt. Wegen der schönen Tannen möchte ich noch sagen, dass wir solche bis zu einer Höhe von 1 1/2 Metern sowieso mit dem Ballen ausgraben und versetzen. Das erste Jahr darfst du mit dem Wässern nicht säumig sein. Da wir in unserem Wald ein gewaltiges Käferproblem hatten, mussten wir verhältnismäßig große Flächen schlägern und neu bepflanzen. Auch in diesem Bereich legten und legen wir die eigenen Rückegassen mit mindestens 4,5 Metern Breite an. Das schaut zwar anfangs etwas verschwenderisch aus. Aber nach etwa 3 Jahren muss sowieso die Zurückstutzung der in den Weg ragenden Äste das erste mal erfolgen, sonst schauen die heute gesetzten Forstpflanzen in den unteren Reihen wie Randbäume aus. Wir lassen anfangs noch etwas grün auf den Aststummeln. Die bleiben dünn und können nach einigen Jahren bei der Wertastung problemlos entfernt werden Also nicht unbedingt kleinlich sein. Die Schädigung des Waldes bei zu engen Wegen bereitet oft viel mehr Ärger. Dazu noch eine kurze Bemerkung: Der texad 4091 hat einen sehr brauchbaren Beitrag geschrieben . Liebe Grüße vom Neudecker



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