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Haftung bei Gebrauchtmaschinen
Sollte die Gewährleistung nicht ausgeschlossen sein, haftet natürlich der Verkäufer.
Haftung bei Gebrauchtmaschinen
Hi ludwig02,soviel ich weis ist deine ausführung bei privatverkäufen richtig.Bei gewerbl. Verkäufen(Landwirtschaft zählt in diesem Fall zum Gewerbe) gilt eine Gewährleistung von einem Jahr.mfg bioziege
Haftung bei Gebrauchtmaschinen
Seh ich auch so - bei Gewerbe gilt mind. 1 Jahr Gewährleistung.
Bei Privatverkauf kann die GWL ausgeschlossen werden - jedoch bei versteckten Mängeln welche dem Vorbesitzer bewusst waren gilt das auch nicht, z.b. Motor braucht Öl (soviel dass der Vorbesitzer bewusst nachgefüllt hat) - das wäre dann ein verschwiegener Mangel!
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