Haftung bei Gebrauchtmaschinen

Antworten: 2
  26-02-2015 07:59  ludwig02
Haftung bei Gebrauchtmaschinen
Sollte die Gewährleistung nicht ausgeschlossen sein, haftet natürlich der Verkäufer.

  26-02-2015 09:35  Bioziege
Haftung bei Gebrauchtmaschinen
Hi ludwig02,soviel ich weis ist deine ausführung bei privatverkäufen richtig.Bei gewerbl. Verkäufen(Landwirtschaft zählt in diesem Fall zum Gewerbe) gilt eine Gewährleistung von einem Jahr.mfg bioziege

  26-02-2015 16:50  Herbayx
Haftung bei Gebrauchtmaschinen
Seh ich auch so - bei Gewerbe gilt mind. 1 Jahr Gewährleistung.
Bei Privatverkauf kann die GWL ausgeschlossen werden - jedoch bei versteckten Mängeln welche dem Vorbesitzer bewusst waren gilt das auch nicht, z.b. Motor braucht Öl (soviel dass der Vorbesitzer bewusst nachgefüllt hat) - das wäre dann ein verschwiegener Mangel!



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