Sind Planierungsarbeiten bewilligungspflichtig?

Antworten: 5
  17-02-2015 18:38  hardl1266
Sind Planierungsarbeiten bewilligungspflichtig?
sind alle landwirtschaftlichen Geländekorekturenen zB. eine 3 m hohe geländekante zu entfernen bewilligungspflichting ,oder gibt es da Ausnahmen wenn sich die Grundstücke in keinem Naturschutzgebiet befinden.

  17-02-2015 18:46  1Hansi
Sind Planierungsarbeiten bewilligungspflichtig?
Bis zu 1 Meter höhe braust nichts . Beispiel du hast eine Böschung wenn du da jetzt anschüttest und es nicht mehr als 1meter ist dann brauchst nichts dazu zumindest in oö .
Mfg.

  17-02-2015 20:25  Fendt312V
Sind Planierungsarbeiten bewilligungspflichtig?
Die Arbeiten sind nicht bewilligungspflichtig nur das was dabei entsteht.
Wenn ich was mache hole ich immer den Rat der Landschaftsschutzbehörde ein. Es ist dann meist im Anzeigeverfahren eine kurze Sache. Die Angelegenheit ist aber Landessache und daher in jedem Bundesland verschieden. Die Vorgaben dafür kannst in Internet aus dem veröffentlichten Landesgesetzblatt lesen. Bin mir nicht ganz sicher ob es nicht im Landschaftsschutzgesetz und teilweise auch im Flurverfassungsgesetz geregelt ist.

  18-02-2015 11:43  kraftwerk81
Sind Planierungsarbeiten bewilligungspflichtig?
Was hat das mit ÖPUL zu tun? Diese Flächen wird man ja sowieso während der Umarbeiten / in dem Förderungsjahr ausnehmen.




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