Wohnrecht im selbst bezahlten und gebauten Austraghaus

Antworten: 11
  22-12-2014 17:47  AsLebnIsKoaPonyhof
Wohnrecht im selbst bezahlten und gebauten Austraghaus
Nachdem wir jetzt schon seit 3,5 Jahren am verhandeln sind bzgl bau eines Austragshausesam Bauernhof von der Freundin ihrem Onkel möchte er uns nur das Nutzrecht&Wohnrecht auf lebzeit geben in dem HAUS das wir dann komplett selber BEZAHLT haben.Der springende Punkt ist der, das der Onkel zum heutigen zeitpunkt noch etwas unschlüssig ist was die Hofübergabe anbelangt ist erst in ca 10 Jahren.Aufgrund dessen das er keine Frau und Kinder hat haben wir ihm das Angebot gemacht ihm mit der ganzen Landwirtschaft so gut wie es geht zu unterstützen bis zu seiner pensionierung.Würdet ihr euch auf das ganze drauf einlassen oder nicht?????

  22-12-2014 18:43  1Hansi
Wohnrecht im selbst bezahlten und gebauten Austraghaus
Solange ihr nichts schriftliches habt mit notarieler Beglaubigung würde ich ab raten bei mir gings in die pinsen und kucke nun durch die finger . War zu gut gläubig . Kann nur jeden raten das er es schriftlich macht ihr verpflichtet euch den Hof weiter zuführen und er verpflichtet sich auch aber ich würde das anders regeln befrag einen Notar oder Anwalt nicht das es euch so geht das die bank dann aufs haus zugreifen kann. Falls er schlecht wirtschaftet . Kann er euch die bau Parzelle nicht einfach verkaufen sagen wir mal und statt Geld fliest Arbeitsleistung zb. fällt mir gerade so ein. oder verpachten auf 99jahre oder so was. Setzt euch doch mal zusammen und sprecht mit einander aber danach schrifftlich machen bevor ihr was investiert weil dann seht ihr gleich ob es im ernst ist.
Mfg.

  22-12-2014 19:10  Fallkerbe
Wohnrecht im selbst bezahlten und gebauten Austraghaus
Bevor dein Name nicht im Grundbuch steht, würde ich keine nennenswerten Investitionen in die Immo tätigen. Wenn dein Onkel dir nicht soweit traut, das er dir das Baugrundstück fürs Austragshaus überschreibt- welchen Grund hast dann du, deinem Onkel so weit zu vertrauen, das du ein Haus baust- auf einer Grundparzelle, die dem Onkel gehört.

mfg

  22-12-2014 19:25  Neudecker
Wohnrecht im selbst bezahlten und gebauten Austraghaus
Hallo Ponyhof Unser Fallkerbe hat schon eine brauchbare Ansicht. Pachten ist immer ein Problem. Du arbeitest, aber es gehört dir nichts. Allerdings sollst du auch bedenken- ein Austraghaus ist mit dem Betrieb grundbücherlich verbunden. Der Onkel kann die die Grundparzelle für das Auszugshaus gar nicht überschreiben. Ich würde ebenfalls eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Dies kostet möglicherweise einiges. Es bewahrt dich aber vor unliebsamen Überraschungen. Liebe Grüße vom Neudecker


  22-12-2014 19:33  wickinger83
Wohnrecht im selbst bezahlten und gebauten Austraghaus
Fazit: Wenn mir nichts gehört investier ich nichts (und schon gar nichts) in ein Haus oder Landwirtschaft. Da stehst ewig auf der seife. Investieren kannst in variable dinge sprich dinge wenns schief geht du wieder verkaufen kannst oder mitnehmen.
Das Wohn und nutzungsrecht hört sich ja ganz gut an, aber wenn du nachkommen hast hast nichtmal ein Haus um das sich die streiten können. Da kannst genau so gut eine Wohnung mieten.
mfg wickinger

  22-12-2014 20:00  josefderzweite
Wohnrecht im selbst bezahlten und gebauten Austraghaus
du hast es selbst beantwortet: 1. dein onkel ist unschlüssig
2. ihr bekommt nur das wohnrecht
3. dein onkel ist unschlüssig

  22-12-2014 21:08  AsLebnIsKoaPonyhof
Wohnrecht im selbst bezahlten und gebauten Austraghaus
Danke für eure antworten

Leider kann man da keinen Baugrund überschreiben weil das Haus, das was wir bauen möchten eben auf dem Grund direkt neben dem alten Bauernhaus steht und somit das evtl zukünftige Haus zum Hof dazu gehört, kann man also nicht trennen soweit ich weiß.
Das mit der Rechtsberatung hätten wir sowieso gemacht.
Bevor wir nicht im Grundbuch stehen das wir zukünftig das Wohnrecht haben für das errichtende Haus wird sowieso kein Cent investiert, schau ma mal dann seng ma scho.....

  22-12-2014 21:08  AsLebnIsKoaPonyhof
Wohnrecht im selbst bezahlten und gebauten Austraghaus
Danke für eure antworten

Leider kann man da keinen Baugrund überschreiben weil das Haus, das was wir bauen möchten eben auf dem Grund direkt neben dem alten Bauernhaus steht und somit das evtl zukünftige Haus zum Hof dazu gehört, kann man also nicht trennen soweit ich weiß.
Das mit der Rechtsberatung hätten wir sowieso gemacht.
Bevor wir nicht im Grundbuch stehen das wir zukünftig das Wohnrecht haben für das errichtende Haus wird sowieso kein Cent investiert, schau ma mal dann seng ma scho.....

  22-12-2014 21:46  jfs
Wohnrecht im selbst bezahlten und gebauten Austraghaus
Gegenfrage: Würdest du auf einem Grundstück ein Haus bauen wollen, wenn du mit großer Wahrscheinlichkeit damit rechnen müßtest das dieses Grundstück/ Hof einmal einem anderen gehören könnte? Hättest damit eine Freude ein Leben lang neben einem "Fremden" wohnen zu müssen und immer an die Sache mit dem "hätt ich übernehmen können" erinnert zu werden?

  23-12-2014 12:15  cowkeeper
Wohnrecht im selbst bezahlten und gebauten Austraghaus
Einzig mögliche Antwort:

NIX investieren wenns dir nicht gehört!!!
Es gibt einfach zu viele Möglichkeiten wie du damit dein ganzes Leben verhauen kannst. Bau dir um das Geld irgendwo ein schönes Häusl, und hab mit deiner (zukünftigen) Familie ein ruhiges Leben.
Falls der Onkel dir den Hof irgendwann mal wirklich übergeben will, hast du die Möglichkeit immer noch. (Häusl verkaufen und am Hof dann bauen)

lg cowkeeper

  23-12-2014 12:42  179781
Wohnrecht im selbst bezahlten und gebauten Austraghaus
Das was cowkeeper schreibt trifft am besten zu. Du kannst ja den Onkel auch dann unterstützen, wenn du nicht am Hof, sondern in der weiteren Umgebung wohnst. Das bringt sogar einen wesentlichen Vorteil. Bei solchen Onkeln sind nämlich meist diejenigen, die von auswärts kommen deutlich besser angeschrieben, als die die im Haus oder nebenan wohnen.

Gottfried

  25-12-2014 11:45  ALADIN
Wohnrecht im selbst bezahlten und gebauten Austraghaus
Versch. Rechte wie eventuell das Wohnrecht gelten nur gegenüber gelten nur gegenüber dem Vertragspartner. Sollte dieser sterben und es wird vererbt, ist es vorbei. Also große Vorsicht. Ein Grunstück kann man teilen, und dann übertragen. Das kostet etwas, aber ist viel sicherer.



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