Antworten: 13
ÖPUL 2015, UBB, System Immergrün
Hallo Forum,
habe "vorbehaltlich der Genehmigung" die Variante System Immergrün angekreuzelt.
Jetzt heißt es aber, nur mit kombination UBB möglich.
Finde aber keine aktuelle Zusammenstellung, was jetzt bei UBB für Auflagen zu erfüllen sind.
Unterlagen sind teilweise vom August, teilweise werden nur die Änderungen aufgelistet; jedenfalls blicke ich nicht mehr durch
hat jemand von euch irgendwo eine entsprechende Aufstellung gefunden/einen Link dazu....?
vielen Dank.
ÖPUL 2015, UBB, System Immergrün
Mittlerweile ist die ausufernde Bürokratie nicht nur sichtbar sondern greifbar.
Auf der einen Seite werden die berechnungen von 2003 und verloren geglaubte Landschaftselemente vorgeholt um doch noch ein paar Euro zu holen und auf der anderen Seite hält man sich in extremen schweigen da hoffentlich wenig Bauern mitmachen um sich wieder ein paar Euro zu sparen.
Es geht ja um nix. Reden ist Silber....
ÖPUL 2015, UBB, System Immergrün
@josefderzweite Hallo Lustig ist auch nach dem neuen Öpul darf man kein Gehölze mehr wegräumen oder den Überwuchs oder Baum aus der Wiese lustigerweise ist man laut Gemeinde als Grundbesitzer verpflichtet an Uferböschungen den Bewuchs zu entfernen ,also wenn man das wegräumt ist es laut Öpul verboten laut Gemeinde aber verpflichtet. Hier wiehert der Amtsschimmel schon gewaltig aber was soll man auch von so realitätsfernen Sesselfurzern auch anderes erwarten. Gruss Obersteirer
ÖPUL 2015, UBB, System Immergrün
@Obersteyrer: Flächige LE darf man, bei geeigneten Baumarten (Erlen, Eschen, Hasel...... ), ohne weiteres den Bewuchs auf Stock setzen. Du verwechselst das mit roden (den Stock auch ausgraben)- das darf man nicht.
mfg Enzi
ÖPUL 2015, UBB, System Immergrün
War bei einer Infoveranstaltung im November über UBB, System Immergrün und Zwischenfruchtanbau.. Danach haben wir uns entschieden, bei System Immergrün doch nicht mitzumachen (Kor. bis 15.12. möglich). Letzte woche (wollten die Kor. durchführen) wurde uns gesagt, noch zu warten, denn es wird sich warscheinlich nochwas ändern.
Und so wird man meiner Meinung als Arbeitgeber (die von der Lwk sind meines erachtens bei den Landwirten angestellt) vom eigenen Arbeitnehmer verarscht. Wie lange sollen wir uns das noch gefallen lasssen?
ÖPUL 2015, UBB, System Immergrün
man sieht hier wieder die unverschämten auswüchse der auszahlenden stellen.
vorbehaltliche unterschriften udgl auf anträge zu setzen sind ein affront!
das ganze hat die ausgestaltung einer landwirtschaftlichen planwirtschaft!
es wird nicht mehr lange dauern wird man sich über einen photo tan die betretungserlaubniss zum stall und das befahren der äcker täglich verifizieren lassen müssen!
ÖPUL 2015, UBB, System Immergrün
eine frage an unsere juristen hier im forum: wie kann man etwas kontrollieren, was noch nicht genehmigt ist (Öpul etc.) und der bauer nur vorbehaltlich der genehmigung unterschrieben hat? des ist ja des gleiche, wenn ein verkehrszeichen aufgestellt wird und es nicht genehmigt ist, dann kann man danach nicht strafen, oder sehe ich hier irgendwas falsch.
zucker-brot und peitsche methode, was solls...
ich finde es schade, dass wir bauern jetzt schon seit über 1 jahr nur blanko unterschreiben. wenn blöd hergeht, kriegst nämlich nix - juristisch gesehen...
ÖPUL 2015, UBB, System Immergrün
das neue öpul beginnt erst am 1.1.2015 (mit ausnahme zwischenfruchtanbau) und darum gibt's derzeit auch noch nichts zu kontrollieren!!
ich denke, die Bauern müssen sich schön langsam auf ein auslaufen der div. zahlungen bis spätestens 2020 einstellen, denn dann ist eu-brüssel sowieso finanziell und gesellschaftlich ruiniert!
ÖPUL 2015, UBB, System Immergrün
Zur Erinnerung:
Der OP fragt:
"Finde aber keine aktuelle Zusammenstellung, was jetzt bei UBB für Auflagen zu erfüllen sind.hat jemand von euch irgendwo eine entsprechende Aufstellung gefunden/einen Link dazu....?"
ÖPUL 2015, UBB, System ImmergrünHier der Stand vom August 2014:
http://www.ama.at/Portal.Node/public?gentics.rm=PCP&gentics.pm=gti_full&p.contentid=10008.173653&01Merkblatt_Herbstantrag_2014.pdf
und im folgenden Link die aktuellen Änderungen zu einzelnen Punkten (Stand Ende Nov. 14).
ÖPUL 2015, UBB, System Immergrün
Seit Oktober muss/kann man nur die Variante Zwischenfrucht oder System Immergrün (dies nur in Verbindung mit UBB oder Bio (bis 15.12.)) beantragt haben und auch einhalten (kann auch schon kontrolliert werden).
Mit MFA 2015 kann man die anderen Maßnahmen noch beantragen bzw. alle bereits beantragten wieder stornieren.
Und wer ohne Öpul in die Begrünungsmaßnahme Zwischenfrucht einsteigen will, der muss mit dem MFA 2015 System Immergrün stornieren (falls beantragt) und dann bis Okt. 2015 mit HA Maßnahme Zwischenfrucht beantragen (es gibt allerdings erst ab Herbst 2015 Geld dafür - für 2014 keins).
Hoffe es verständlich erklärt zu haben.
Mfg Enzi
ÖPUL 2015, UBB, System Immergrün
vielen dank, soweit war ich auch schon. mich regt nur auf, dass man sich alles zusammensuchen muss.
weiters ist mir noch immer unklar, ob ich für die Biodiversitätsfläche im UBB auch Ackerbohne oder soja aussäen darf (fürs normale Greening wäre es ausreichend)....es steht immer nur stilllegung mit 4 Insektenblütigen Kulturen.
in der Fruchtfolge hätte ich sowieso verschiedene Blühkulturen (Raps, Öllein,...). Sowas wird ja auch nicht angerechnet....trägt aber zu einer Abwechslungsreichen Kulturlandschaft zwischen den Maisfeldern der Nachbarn bei.
ÖPUL 2015, UBB, System Immergrün
Ackerbohne oder Soja zählt nicht bei der Biodiversitätsfläche.
Da brauchst eine Mischung von 4 insektenblütigen Pflanzenarten, Mahd od. Häckseln ist max. 2 mal/Jahr erlaubt, auf 50% der Biodiversitätsfläche erst ab 1.8. die anderen 50% ohne zeitlicher Vorgabe.
ÖPUL 2015, UBB, System Immergrün
Danke,sind ja sooo gscheit de andern da gggg
Das Forum wurde am 21.01.2021 geschlossen und ist für unsere User als Archiv einsehbar.
Das neue Forum der Fachzeitschrift LANDWIRT finden sie hier!
Wir bitten um Ihr Verständnis!