Zahlungsansprüche Preis? bzw. Wert?

Antworten: 8
  24-11-2014 20:07  DJ111
Zahlungsansprüche Preis? bzw. Wert?
Was kann/darf/soll man für übertragene Zahlungsansprüche (mit Fläche mitübertragen) verlangen?

  24-11-2014 20:40  179781
Zahlungsansprüche Preis? bzw. Wert?
Nichts, weil die zur Fläche gehören. Du wirst ja auch für den Erwerb der ZA nichts bezahlt haben.

Gottfried

  24-11-2014 21:15  FeSt
Zahlungsansprüche Preis? bzw. Wert?
Kommt drauf an, ob man es vertraglich mit Rückgabe ausmacht oder ob man diese behält, doch mit 1.1.2015 verliert die alte ZA-Regelung sowieso ihren Wert! ;-)

Eigentlich diese gedacht, wie von Gottfried beschrieben.

lg FeSt

  24-11-2014 22:15  DJ111
Zahlungsansprüche Preis? bzw. Wert?
@ Fest: Zahlungsansprüche haben sehr wohl auch nach dem 1.1. einen Wert - mach dich mal schlau ;-)
@ 17 ...: Ich habe auch nicht für alle Flächen ZA zugeteilt bekommen und etwas zugekauft.



  24-11-2014 22:32  FeSt
Zahlungsansprüche Preis? bzw. Wert?
@DJ111
Weiß schon, was ich sage!
Lies, was dort steht!
Die REGELUNG!
Alle ZA verlieren mit Ende 2014 ihre jetzige Gültigkeit. Die Höhe ist wieder was anderes, mit der künftigen Zuteilung.

lg FeSt

  24-11-2014 22:47  FeSt
Zahlungsansprüche Preis? bzw. Wert?
.
 

  25-11-2014 05:17  DJ111
Zahlungsansprüche Preis? bzw. Wert?
@ Fest: Gewissermaßen haben die alten ZA für den zukünftigen Nutzer der Flächen aber doch einen Wert: Da er am Anfang den Wert der alten ZA als Flächenprämie auf der Fläche hat, ansonsten aber mit Null anfängt!

  25-11-2014 08:30  FeSt
Zahlungsansprüche Preis? bzw. Wert?
Kommt darauf an, wann der Wechsel stattgefunden hat, um das sogenannte "Eintrittsticket" zu haben und dann muss noch die Vorabübertragung der ZA gemacht werden, um an der Zuteilung teilzunehmen.

Ich habe solchen Wahnsinn nicht erfunden, weil komplizierter geht es nicht mehr!

Frag bei der Vertretung nach, falls sich die auskennnen.

Uns haben sie empfohlen mit einem weiteren Flächenneuzugang "bei der Bewirtschaftung" noch zu warten, nach mindestens dem 15.05.2015, um die komplizierte Prozedur einfach zu umgehen.

Hab nie Zahlungsansprüche gekauft, sondern immer mit der Fläche übernommen, bzw. manche, bei denen keine drauf waren, dass einfach mit der Pachthöhe ausgeglichen. Bei meinen Kaufflächen, waren sie eh von damals selbst erwirtschaftet.

Würde aber nur für den in Zukunft bleibenden Basiswert (ca. 195,-€) etwas zahlen bei jetzigen Zukauf, denn das MEHR muss man sich eh durch das Greening verdienen.

Alles was darüber geht wird bis in 5 Jahren sowieso auf diesen Wert reduziert.
Wird sicher nicht leicht, sich das ausrechnen, was man GENAU laufend WANN weniger bekommt, weil alles vorbehaltlich ist. *g*

lg FeSt

P.S. Wenn man nicht genau aufpasst, ein Nullsummenspiel.

  25-11-2014 13:29  FlorianE
Zahlungsansprüche Preis? bzw. Wert?
Eine Übertragung ohne Flächen ist sowieso nicht möglich im Jahr 2015. Der Wert der ZA wird auf die vorhandene Fläche aufgeteilt und man hat dann einen Durchschnittswert der bis 2019 auf 284 € abgeschmolzen oder aufgestockt wird.
In den kommenden Jahren wird eine Übertragung ohne Fläche wirtschaftlich nicht rentabel (außer er verlangt nix dafür), da 50% des Wertes in die nationale Reserve fallen, bzw. in den letzten beiden Jahren der Verpflichtung 30%.
Und Betriebe die Flächen verlieren/verpachten oä. und sich ZA behalten haben ebenfalls nur wenig davon, da der Durchschnittswert der ZA's max. 20€ steigen darf, sonst spricht man von einem unerwarteten Gewinn.




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