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system immergrün
Hallo,
beim system Immergrün müssen 85 % der Fläche die Voraussetzungen erfüllen.
hat man diese 15 % einmal zur Verfügung oder öfters?
Beispiel:
nach Raps neuansaat einer Hauptfrucht innerhalb 50 Tagen geht sich nicht aus - ok da hab ich die 15 %
kann man dann noch nach Mais 15 % der Ackerfläche brach liegen lassen oder sind die 15 % mit dem Zeitfenster nach Raps bereits verbraucht?
system immergrün
so wie ich das verstanden habe sind die dann verbraucht
system immergrün
wenn du die erste Fläche begrünt hast, darf eine andere Fläche brach liegen...
so habe ich es verstanden ..
wichtig; es darf zu keinem Zeitpunkt mehr als 15 % brach liegen
system immergrün
nein interessierter, so kann es nicht sein.
Man kann 15% sozusagen herausnehmen.
Da wo die Fruchtfolge halt nicht zusammen paßt.
zb. nach Körnermais, wenn man kein Wintergetr. mehr anbaut, sondern erst im Frühjahr eine Sommerfrucht.
Mit den anderen 85% muß man die ganzen Auflagen erfüllen, was zb. max. 50 Tage zw. Ernte HF zu Anbau nächste HF.
Oder max. 30 Tage zw. Ernte HF und Anbau Zwischenfr.
@JD zu deiner Frage:
Du hast deine 15% oder weniger ( oder mehr), mit dem Überschreiten der 50 Tage nach der
Rapsernte bereits verbraucht. Da geht dann nichts mehr.
grüße
Josef
so habs ich verstanden
system immergrün
wie is des mit der ernte, wie beweise ich das Datum,
system immergrün
Schlagbezogene Aufzeichnung von Anbau- und Ernteterminen der Hauptkulturen sowie Anbau- und Umbruchterminen der Zwischenbegrünungen
system immergrün
@payment,
oder umgekehrt:
Wie beweisen die Kontrolleure dir ein anderes Datum?
a kleine Spanne ist da immer drin.
Nur sollte man für die Ernte nicht unbedingt einen Starkregentag angeben. :-)
grüße
Josef
system immergrün
Hallo!
Druschrechnungen werden da sicher verlangt mit Datum in Zukunkt nehme ich an. Ein kleines Betriebstagebuch wird sicherlich auch von Vorteil sein glaube ich auch. Ein Dokument in Papier ist mehr bei der AMA viel wert, auch wenn das ein Gebilde von Fantasie ist.
Aber ein anderes Beispiel: Was ist, wenn ich Winterroggen im Sommer anbaue (nach Drusch versteht sich), und diesen im Spätherbst beweide ( von Kühen)? Wird das durchgehen?
Immergrün lasse ich mir einreden, aber das mit den Biodiversitätsflächen ist ja krank. So eine Schikane einbauen, a Witz! Das mit den 5 Prozent hört sich ja wenig an, ist aber in der Praxis ein Problem. So etwas kann nur ein Nichtpraktiker erfunden haben.
system immergrün
Ich habe es auch so verstanden wie Interessierter es schreibt.....
Zu keinem Zeitpunkt mehr als 15% offen........
Lese das auch so aus dem Aufzeichnungsformular heraus, das bei uns die Kammer ausgeteilt hat...
Natürlich, Papier ist geduldig......
Doch die Aufzeichnungen über Ernte, ZF-Anbau, und die Tage die der Acker offen liegt, müssen dokumentiert werden, und Kontrollen gibt es natürlich auch.....
Wenn das gemacht wird und alles passt, sollte es keine Probleme geben
mfg
system immergrün
und wie ist es mit der Winterbegrünung im system Immergrün. kann man da die Winterbegrünung als greening-Fläche verwenden? das müsste ja gehen.
denn wenn ich system Winterbegrünung ausgewählt habe und diese als Greening vérwende, bekomme ich keine Begrünungs-prämie dafür
system immergrün
@Josefjosef
hab ich anders verstanden:
Wenn nach Raps zb. Wintergerste angebaut wurde, sind wieder 100% bewachsen. Also kann man nach Mais wieder 15% brach liegen lassen.
Unter dieser Nummer wird euch geholfen:
050/6902/1600
system immergrün
Schönen Sonntag!
Ich hab das so wie JOsefJosef verstanden.
mfg
system immergrün
@tristan,
nein, das ist bestimmt nicht so, wie du schreibst.
Für 85% der Flächen mußt du eben diese Auflagen erfüllen: max. 50 Tage zw. 2 Hauptfr. ( Ernte-Anbau)
oder 30 Tage zw. Ernte HF und Anbau ZWfr., bzw. umgekehrt.
die restl. 15 % Flächen kannst auch das ganze Jahr brachliegen lassen.........
@JD
ja, im Prinzip stimmt das so, wie du schreibst.
grüße
Josef
system immergrün
ein hoch auf unsere bürokraten!
die praktiker rätseln wie man immergrün hinter den ohren bleibt.....
ich persönlich werde mich nicht bei immergrün beteiligen,sondern aus der fülle der begrünungsvarianten wählen.
das ganze macht weniger zeitlichen stress siehe nur das heurige jahr!
und mit den kontrollorganen ums anbau und erntedatum feilschen da sehe ich den landwirt auch den kürzeren ziehen!
in der österreichischen planwirtschaft!
system immergrün
@josefjosef:
Warum rufst du nicht die genannte Hotline an, bevor du hier eifrig postest?
lg
georg
Tschuldige Josef!
Hab grad noch einmal deinen Beitrag gelesen. Du hast natürlich auch recht. Sind die 15% einmal "verbraucht" wird erst im nächsten Herbst wieder "auf 0 gestellt".
lg
Georg
system immergrünIch würde sagen, das stimmt so nicht!
Nicht im nächsten Herbst, System Immergrün beginnt ab 1. Jänner zu laufen....
"Auf 0" ist bereits dann wieder gestellt, wenn die 15% offene Fläche bebaut ist!
Dann können wieder woanders 15 % offener Acker sein!
Es dürfen nur an keinem Tag im Monat mehr als 15% offen liegen!
Oder umgekehrt, 85% der gesamten Ackerfläche müssen immer begrünt sein.....
Dazu gibt es sehr gute Aufzeichnungsblätter.....
Zum Beispiel von JD6230....
Wenn nach Raps bereits wieder eine Hauptfrucht angelegt ist, können nach Mais wieder 15% offener Acker bleiben! Nur überschneiden darf sich das nicht....
(Zu keinem Zeitpunkt mehr als 15%.....!)
mfg
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