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Besteuerung Pachtzins
Hallo !
Weis jemand wie das mit der Einkommensbesteuerung des Pachtzinses funktioniert ?
Wird nur das über den Freibetrag von 730.-€ besteuert oder alles ?
Oder kann man das ganze umgehen ?
MfG. Franz_H
Besteuerung Pachtzins
Das ist eine ganz normale Einnahme voll zu versteuern wenn du keine Landwirtschaft mehr hast,
wenn du noch Landwirtschaft( Flächen können auch verpachtet sein ) hast kannst du die Ausgaben und Abschreibungen gegenrechnen dann Zahlst du wenig Steuern und kannst deine Landwirtschaft als Steuersparmodell verwenden
Besteuerung Pachtzins
Alle Pachteinnahmen wirken sich auf die Höhe der EK-Steuer aus.
bei Pensionisten erst ab 730,--€ wenn sie sonst außer Pension keine Einkünfte haben
Besteuerung Pachtzins
Der Freibetrag von 730,-- Euro (nur Österreich) gilt für Arbeitnehmer und Pensionisten, wenn deren Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Selbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung, und Landwirtschaft in Summe nicht 730 Euro übersteigen. Übersteigen diese Einkünfte diese 730 Euro dann gibt es bis 1460,00 eine Einschleifregelung. Der Freibetrag wird vom Finanzamt im Steuerbescheid automatisch berücksichtigt und muss nicht gesondert angegeben werden.
Wird nur ein Teil verpachtet oder der lw-Betrieb in ein paar Jahren wieder selbst bewirtschaftet, so sind die Pachteinnahmen Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft und unterliegen der SVB. (Formular E1c)
Wird der lw-Betrieb ganz aufgegeben so sind die Pachteinnahmen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. (Formular E1b) Zu versteuernder Einnahmenüberschuss: Pachteinnahmen abzüglich Ausgaben (in der Regel wird es keine geben - eventuell Zinsen von Krediten, SVB-Beiträge,...)
Für weitere Fragen kannst du dich an deine BBK wenden (Auskünfte dürften kostenlos sein) aber auch an das Finanzamt (hier rate ich zur Vorsicht, da man vom Infocenter oft falsche Auskünfte bekommt) oder an einen Steuerberater.
Besteuerung Pachtzins
Hallo Jotiger!
#Wird nur ein Teil verpachtet oder der lw-Betrieb in ein paar Jahren wieder selbst bewirtschaftet, so sind die Pachteinnahmen Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft und unterliegen der SVB. (Formular E1c)#
Irrtum: Pachteinnahmen sind nicht SV-pflichtig, nur EInkommenssteuerpflilchtig.
mfg
beatl
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